Corona-Polizei: Die ganze Stadt wird zum Gefahrengebiet

Um auf die Ausbreitung des Corona-Virus zu reagieren, wurden Mitte März bundesweit weitreichende Beschränkungen des öffentlichen Lebens eingeführt. Diese gesundheitspolitisch wahrscheinlich zumindest in Teilen sinnvollen Maßnahmen führten zu einem problematischen Machtzugewinn der Polizei, da diese mit der Kontrolle der neuen Regelungen im öffentlichen Raum beauftragt wurde. In der Folge kam es zu einem Anstieg von willkürlichen Kontrollen, Schikanen und Polizeigewalt, die u.a. auf Twitter unter dem #CoronaPolizei gesammelt wurden. Besonders betroffen waren diejenigen, die ohnehin regelmäßig ins Visier der Polizei geraten: Obdachlose, Schwarze Menschen und People of Color. Auch bei linken politischen Veranstaltungen – deren Teilnehmer*innen zum Beispiel für die Evakuierung der Lager an den Europäischen Außengrenzen demonstrierten – wurde besonders hart durchgegriffen. Dabei drängt sich die Vermutung auf, dass der Infektionsschutz lediglich als Vorwand diente: Denn die Beamt*innen, die vorgeblich die Einhaltung von Abstandsregelungen durchsetzten, nahmen es selbst mit den einfachsten Hygienemaßnahmen häufig nicht so genau. Immer wieder verzichteten sie auf einen Mundschutz und missachteten zudem den gebotenen Sicherheitsabstand. Weiterlesen

Berufungsverhandlung im „Pappnasenprozess“

Wir dokumentieren im Folgenden einen Prozessbericht von Copwatch Hamburg:
Am 10. Februar 2020 ging der Prozess gegen einen solidarischen Anwohner, der Kritik an der rassistischen und schikanösen Polizeipraxis auf St. Pauli geäußert hatte, in die zweite Runde. In erster Instanz zu 60 Tagessätzen verurteilt, hatte die Staatsanwaltschaft aber noch nicht genug und ging in Berufung. Diesmal wurde das Verfahren eingestellt. Wieder sind rund 20 Menschen gekommen, um den Prozess solidarisch und kreativ zu beobachten.

Dem Anwohner wurde vorgeworfen am 7. September 2018, einen Polizisten mit den Wort „Pappnase“ in dessen Ehre verletzt zu haben. Da der Beschuldigte, nachdem er mit einem Kopfgriff brutal zu Boden gebracht wurde, seine Muskeln angespannt haben soll, lautete die Anklage: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Bereits im ersten Prozess machte der Angeklagte deutlich, dass es im Verfahren um die rassistische Polizeipraxis auf St. Pauli und nicht etwa um die „Ehrverletzung“ des Polizisten oder den herbeigedichteten Widerstand gehen müsse. So erklärte er in seiner Stellungnahme: „Deshalb muss hier heute über Rassismus gesprochen werden. Denn Rassismus ist kein individuelles Phänomen, sondern ein gesellschaftliches Verhältnis, das u.a. Institutionen wie Polizei und Gerichte durchzieht. Somit rekurriert polizeiliches Handeln immer auch auf ein gesamtgesellschaftlich vorhandenes rassistisches Wissen ohne, dass der einzelne Polizeibeamte zwangsläufig intentional rassistisch handelt. Und durch die rassistischen Kontrollen in St. Pauli wird eben dieses rassistische Wissen reproduziert, indem Schwarze Menschen und People of Color als gefährliche Subjekte markiert werden. Ich bleibe dabei: Ich werde mich mit den stigmatisierten Schwarzen Menschen in meiner Nachbarschaft weiter solidarisieren.“

Wir rufen dazu auf, es dem Angeklagten gleich zu tun und der rassistischen Vertreibungspraxis auf St. Pauli und anderswo konsequent zu widersprechen. Überall da wo Menschen durch die Polizei rassistisch diskriminiert und schikaniert werden, ist praktische Solidarität gefragt.

Die vollständige Prozesserklärung gibt es hier: Weiterlesen

Klassenjustiz mit Cannabis

Bei Anklagen gegen vermeintliche Dealer nimmt der Rechtsstaat es nicht so genau und verhängt auch ohne Beweise hohe Strafen

Von Maruta Sperling

Ibad E. wird am 19. November 2014 im Berliner Görlitzer Park mit mehreren anderen Personen festgenommen. Alle Festgenommenen sind Schwarz. 2015 und 2017 steht Ibad E. vor Gericht. Der Vorwurf: Handel mit Cannabis. Die Anklage fußt allein auf der Aussage eines Polizeibeamten, der behauptet, ihn beim Handel beobachtet und später nach der Festnahme wiedererkannt zu haben. Er gibt an, den Angeklagten aus 15 Meter Entfernung anhand seines grünen Halstuchs identifiziert zu haben. Ibad E. bestreitet die Vorwürfe.

Bei Verfahren wegen Cannabis-Handel in Berlin gleicht ein Prozess dem anderen: Angeklagt sind in der Regel junge Schwarze Männer mit unsicherem oder ungültigen Aufenthaltsstatus. Für sie steht viel auf dem Spiel, denn ihnen drohen Gefängnis oder hohe Geldstrafen. Bei Vorstrafen droht eine Gefährdung des Aufenthaltstitels – sofern er vorhanden ist.

Oft sitzen die Beschuldigten vor Prozessbeginn monatelang in Untersuchungshaft. So erging es auch Nije S., der 2018 in Berlin-Friedrichshain festgenommen wurde. Zwei Mal haben ihn Polizist*innen beim Handel mit Cannabis erwischt. Er gestand, doch darüber hinaus wurde ihm nun vorgeworfen, ein »Depot« mit Cannabis angelegt und den Handel koordiniert zu haben. Der Vorwurf beruht auf der Behauptung zweier Polizeibeamter, der Angeklagte sei dieselbe Person, die sie einige Tage vor seiner Verhaftung an einem größeren Versteck von Cannabis beobachtet, dessen Spur sie aber dann verloren hätten. Einer der Polizeizeugen gab schließlich an, ihn anhand seiner Kopfform wieder zu erkennen. Von der Festnahme bis zum Ende seines Prozesses saß Nije S. sechs Monate in Untersuchungshaft. Weiterlesen

„Macht euren Bullenscheiß woanders!“

Am 20.09.2018 verurteilte ein Richter am in Berlin für Strafsachen zuständigen Amtsgericht Tiergarten einen Mann wegen Beleidigung eines Polizeibeamten zu einer Geldstrafe. Er hatte Kritik an der rassistischen und schikanösen Polizeipraxis in Kreuzberg geübt. Laut Anklage soll er zu einem Polizeibeamten im Görlitzer Park gesagt haben: „Zisch ab und mach deinen Bullenscheiß woanders!“

Wir rufen dazu auf, es ihm gleich zu tun. Maßnahmen der Polizei zu behindern und zu kritisieren kann für weiße Menschen mit deutschem Pass teuer und ärgerlich werden. Für schwarze Menschen ohne gesicherten Aufenthalt kann allerdings schon das Verweilen an „gefährlichen Orten“ wie dem Görli existenzbedrohend sein. Schuld daran ist die rassistische Polizeipraxis, der sich der Angeklagte in benanntem Prozess entgegengestellt hat.

Als Inspiration für mögliche Nachahmer*innen dokumentieren wir im folgenden in Auszügen die Einlassung des Angeklagten: Weiterlesen

Unvoreingenommenheit sieht anders aus

Amtsgericht Tiergarten, 15. August 2018. Es ist der erste Verhandlungstag im Prozess gegen den aus Gambia geflüchteten Njie Senghore (Name geändert) und es hätte der einzige bleiben können. Eine halbe Stunde nach dem geplanten Verhandlungsbeginn fehlt von den beiden vorgeladenen Zeugen, die im Prozess aussagen sollen, jedoch noch immer jede Spur. Es handelt sich um zwei Polizeibeamte, die Senghore in den Abendstunden des 17. Januar 2018 dabei beobachtet haben wollen, wie er in der Gegend der Warschauer Straße an einem versteckten Cannabis-Depot hantierte. Einer der Beamten will den Beobachteten zwei Tage später wiedererkannt und ihn daraufhin vorläufig festgenommen haben. Da die gerichtliche Ladung die beiden Zeugen offenbar nicht erreicht hat und nur einer von ihnen kurzfristig zum Gericht kommen kann, steht bereits vor Beginn der Verhandlung fest, dass es einen zweiten Prozesstag geben wird. Für den Angeklagten bedeutet das eine Verlängerung der Untersuchungshaft – dort befindet er sich seit dem 20. Juni. Weiterlesen

Aus welchem Grund treffen sich Menschen an Silvester?

Die Silvesternacht 2016/2017 hat erschreckende, absurde und erkenntnisreiche Reaktionen hervorgebracht. So wurden zum einen die rassistischen Polizeikontrollen und die Verwendung eines Begriffes zur rassistischen Konstruktion einer Gruppe angeklagt. Zum anderen wurde jedoch Kritik an diesen Rassismusvorwürfen, vor allem von politischer Seite, laut. „Racial Profiling“ wurde wieder einmal dementiert. Kritische Stimmen wie die der Grünen-Politikerin Simone Peter wurden schließlich sogar durch einen gewachsenen öffentlichen Druck dazu gebracht, die Praxis der Polizei gutzuheißen und damit zu rechtfertigen. Das eigentlich Erschreckende war jedoch nicht die „Arbeitsweise“ der Polizei. Dass die Polizei diese  rassistischen Praktiken in ihrem Repertoire hat, ist bereits durch zahlreiche Berichte von Betroffenen dokumentiert. Die Anzahl der kontrollierten Personen und die „fleißige“ Berichtserstattung der Polizei über Twitter machen dieses Ereignis allerdings zu einem Novum. Nach Angaben der Polizei wurden insgesamt 674 Personen „identifiziert“, bei 425 Personen konnte „die Nationalität vorläufig erhoben“, allerdings keine Zugehörigkeit aufgrund der Herkunft zur konstruierten Gruppe festgestellt werden. Doch damit nicht genug: Weiterlesen