Verfahren gegen Hıdır Yildirim – 3. Verhandlungstag

12.09.2017

Anwesend: 2. Strafsenat mit drei Richter*innen (R1, R2, R3), Generalstaatsanwalt (GSA), 2 Verteidiger (V1, V2)), Hıdır Yildirim (HY), Dolmetscher, 4 Justizbeamt*innen, 5 Prozessbeobachter*innen

Die Fortsetzung der Hauptverhandlung wird durch den vorsitzenden Richter (R1) eröffnet.

Der Generalstaatsanwalt gibt eine Stellungnahme zum Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens nach §260 StPO ab. Dies sei abzulehnen, die Verfolgung des Angeklagten sei von der Verfolgungsermächtigung umfasst gewesen, da typische Gebietsleitertätigkeiten festgestellt werden hätten können.

Der beisitzende Richter verliest den Beschluss des Senats zum Besetzungseinwand der Verteidigung. Demnach sei die Aussetzung des Verfahrens und die Aufhebung des Haftbefehls abzulehnen, da der Senat für die Bearbeitung dieses Verfahrens berufen sei, das Tonussystem sei wirksam.

Zeuge Bachmann (B), 47 Jahre, Kriminalbeamter LKA Magdeburg, war Ermittlungsführer im Verfahren Yildirim

Der Zeuge B führte die Ermittlungen gegen Hıdır Yildirim. Der vorsitzende Richter (R1) bittet ihn zu schildern, was der Anlass für den Beginn des Ermittlungsverfahren gewesen sei. B erklärt, sie seien vorher bereits mit der Bearbeitung von ‚PKK-Leuten‘, insbesondere des Gebietsleiters beschäftigt gewesen. Vor Hıdır Yildirim (HY) habe es sich dabei in Sachsen um Doğan (ED) gehandelt. ED sei immer weniger aktiv gewesen, dafür aber jemand Neues, seine vermutete Nachfolge, den sie zunächst nicht hätten identifizieren können. Daraufhin hätten sie sich mit dem BKA ausgetauscht, da diese die Sektorleiter bearbeiten würden.So sei es möglich gewesen eine Person herauszufiltern, die sich regelmäßig mit dem Sektorleiter ausgetauscht habe. In Korrespondenz mit dem BKA und den Bundesländern hätten sie dann eine Nummer rausgefiltert, die von einer Person mit dem Deckname Pir, Vorname Hıdır genutzt worden sei. Weiterhin hätten sie darüber herausgefunden, dass diese Person in Frankfurt Arztbesuche tätigen würde. In Mainz sei von Kollegen parallel eine andere Person bearbeitet worden, welche dem hier Angeklagten sehr nahe gestanden habe. Im November sei HY dann als Person identifiziert worden. Ein Treffen sei per SMS abgesprochen worden. Daraufhin hätten B und seine Kollegen festgestellt, dass sich HY mit dem Sektorleiter K getroffen habe. […] Weiterhin sei es zu Treffen zum 35. Jahrestag der Gründung der PKK am 14.12.13 und regelmäßigen Treffen in Magdeburg gekommen. So auch im Dezember 2013 im Kongresscenter.

Der Verteidiger (V1) widerspricht der Vernehmung des Zeugen B zum Ereignis am 14.12.2013. Daraufhin wird der Inhalt des Treffens vorerst ausgespart.

Der Zeuge B erklärt, dass er alle Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren in einem Bericht zusammengefasst habe, welche er der Generalstaatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt habe. Das LKA habe im Februar 2014 ein Verfahren eingeleitet. B habe Telekommunikationsüberwachung [TKÜ], Überwachung der Person sowie des Fahrzeugs beantragt. Daraus habe B feststellen können, dass die Person in dem Bereich [vermutl. Sachsen] tätig gewesen sei, Bewegung und Habitus der Person hätten auf die Tätigkeit als Gebietsleiter hingedeutet. Als Beweise dafür nannte B das Sammeln von Spendengeldern, deren Verbringung nach Berlin zu Kadern und die Absprachen mit dem Sektorleiter. Es wurde geschlussfolgert, dass HY als Gebietsleiter der PKK mindestens von 08/13 bis 04/14 tätig gewesen sei.

R1 möchte wissen, welche Ermittlungseingriffe erfolgt seien. B erklärt, dass im Vorfeld Erkenntnisse vom BKA zusammengetragen worden seien, um zu sehen, dass ein Anfangsverdacht bestehe. Dann habe der Sektorleiter K regelmäßig Kontakt zu HY gesucht per SMS, genauso habe HY regelmäßig mit Zeki Eroğlu (ZE) „aufgrund seiner Neigung Zaza zu sprechen“ in Kontakt gestanden. Gegen ZE habe es auch ein Verfahren gegeben, in dem festgestellt worden sei, dass er als Gebietsleiter unterwegs gewesen sei. Bis dahin handelte es sich um Maßnahmen im Bereich des ‚einfachen Erhebens‘. Es wurde dann ein Bericht angefertigt und ein Ermittlungsverfahren gegen HY eingeleitet.

R1 fragt noch einmal nach den durchgeführten Maßnahmen. B erklärt, es habe Observationen, die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) von drei Anschlüssen, polizeiliche Beobachtung der Person sowie eines Fahrzeugs in Frankfurt und eines Fahrzeugs, welches der Angeklagte während seiner Tätigkeit als Gebietsleiter genutzt habe, gegeben.

Weiterhin fragt R1 nach den Grenzen des PKK-Gebiets Sachsen, da nicht mit denen des Bundeslandes Sachsen übereinstimmen würden. B erklärt dazu, dass die PKK strukturell aufgeteilt sei in Hierarchieebenen. In Deutschland gebe es die Sektorebene (4 Sektoren) mit Untergebieten (Gebietsebene).Die Sektoren seien Nord, Süd, Mitte I und II. Zu dem Sektor Nord gehöre u.a. das Gebiet Sachsen, was Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie einen kleinen Teil von Thüringen und von Brandenburg umfasse.

R1 fragt nach den Kontakten von HY, die über TKÜ festgestellt worden seien. B zählt auf: Sektorleiter K, „Freund und Parteigenosse“ ZE, es werden noch weitere Namen von Personen aus Berlin, Magdeburg, Halle und allg. Sachsen genannt, wobei bei einer Person noch die Beschreibung „als Freund oder Chef“ hinzugefügt wird.

R1 fragt nach den Aufgabengebieten von HY. B nennt das Gebiet führen, das Anleiten untergeordneter Personen, das Sammeln und Verbringen von Spendengeldern, die Koordination von politischen Demonstrationen sowie allgemein das Durchführen von Propaganda für die PKK [B lacht bei dem letzten Punkt].

R1 fragt, woraus geschlossen werde, dass HY diese Aufgaben wahrgenommen habe. B sagt, dass er regelmäßig vom Sektorleiter K abgemahnt worden sei, Berichte zu schreiben und abzuliefern. Aus anderen Verfahren wisse man, dass diese Berichte monatlich, meist auch standardisiert, erfolgen würden. Ganz deutlich sei dies in dem Verfahren gegen FÇ, dass Berichte aus Sachsen regelmäßig ausgefüllt worden seien. FÇ sei dafür auch verurteilt worden nach dem Vereinsgesetz. B fügt ergänzend hinzu, dass versucht worden sei Observationsmaßnahmen einzuleiten, diese seien jedoch nicht geglückt, andernfalls wäre es möglich gewesen, das [Spendengeldsammlung durch HY] nachzuweisen.

R1 fragt, ob Einzelberichte gefunden worden seien. B verneint dies.

R1 fragt nach den ‚Kadertreffen‘. An welchen soll HY teilgenommen haben? B nennt ein Treffen – das „Identifizierungstreffen“ – am Hauptbahnhof Magdeburg am 27.11.13 zwischen HY, Sektorleiter K und FC, das nicht beschriebene Treffen am 14.12.13, eine Veranstaltung im Januar 2014 und ein Treffen im April 2014 in Berlin im kurdischen Verein. Hier sei er allerdings nicht erschienen.

R1 fragt nach stattgefundenen Veranstaltungen. B nennt die Großdemo am 10.01.14 zu Ehren der drei in Paris ermordeten Kurdinnen. Für die Anfahrt sollte HY Busse organisieren. Außerdem habe er Busse nach Straßburg organisiert. Dort hätten regelmäßig jährlich Treffen, „um die Problematik zum Ausdruck zu bringen“, stattgefunden. In diesem Fall sei es um das Thema IS und die militärischen Angriffe auf Kurdistan gegangen. Weiterhin sei ‚Freiheit für Öcalan‘ gefordert worden.

R1 fragt nach einer Veranstaltung im März und gibt das Stichwort „Newroz“, woraufhin B sagt, dass Newroz im März 2013 (oder 2014?) in Dortmund und Düsseldorf stattfinden sollten. Zu Newroz würden regelmäßig große Veranstaltungen stattfinden, die Teilnehmerzahl wäre immer voluminös. Dort hätte auch ein Feststand aufgebaut werden sollen, welcher jedoch nicht hätte realisiert werden können.

R1 fragt der Planung und Durchführung einer Filmvorführung. B erklärt, dieser Film sei in mehreren deutschen Städten in Deutschland gelaufen.

R1 fragt nach Veranstaltungen zu Newroz außerhalb von Deutschland und gibt das Stichwort „Polen“, die laut Akte unterstützt worden sei. B sagt, dass ein Filmvorführungsgerät nach Polen gebracht hätte werden sollen. HY habe diesbezüglich mit K geschrieben, K habe sich darum kümmern wollen.

R1 fragt nach Kadertreffen, an denen HY nicht teilgenommen habe. B nennt eines am 05.03.2014 in Hamburg. Zu diesem Zeitpunkt habe HY ein Fahrzeug für die Organisation in Sachsen angemeldet. Außerdem habe es ein Treffen im Juli in der Schweiz („Kaderrotation“) und eines im Mai in Frankfurt gegeben, wo HY nicht anwesend war. R1 fragt nach einem weiteren Kadertreffen Ende 2013 in Bremen. B gibt an, davon nichts zu wissen.

R1 fragt, ob B wisse, wie man Gebietsleiter der PKK werde. B antwortet zuerst [salopp], dass man da ja HY fragen könne. Dann führt er [wieder ernst] aus, dass das wohl regelmäßig bei CDK-Treffen vorbereitet würde, wer welche Sektoren oder Gebiete übernehme. In der Regel komme ein Kader in ein Gebiet, indem er nicht wohne. Dann würde man vom Sektorleiter behoben werden.

R1 sagt, dass es sich im Fall von HY um eine Nachbesetzung gehandelt habe und fragt B, ob dafür ein Sondertreffen zustande gekommen sei. B weiß nichts davon.

R1 befragt B zu den Fahrzeugen, welche er HY zugeschrieben habe. B nennt drei Fahrzeuge, das erste habe er selbst nicht benutzt, das letzte hingegen sei von HY genutzt worden, um selbst ‚konspirativ‘ unterwegs sein zu können.

Auf die Nachfrage zu Forschungsergebnissen in Berlin nennt B ein Treffen am 7.4.14 [im kurdischen Verein]. Hierbei stützt er sich auf TKÜ. Aus einem mitgezeichneten Telefonat habe sich ergeben, dass sich HY von der Organisation nicht unterstützt gefühlt habe, HY sei sehr erbost gewesen. Anschließend habe er sich in einen naheliegenden Park bewegt und sei von einer weiteren Person [am Telefon] in seinem Ärger beruhigt. Bei der Person habe es sich um ZE gehandelt.

R1 und B tauschen sich darüber aus, ob es in der Nähe wohl einen Park gäbe. Beide stützen sich dabei auf ihre Auswertung mittels googlemaps. Es sei eine kleine Grünfläche zu sehen.

R1 fragt nach dem Grund des Streits. B sei sich nicht sicher aber leitet aus den TKÜs ab, dass sich HY in Sachsen von der Organisation nicht unterstützt gefühlt habe. Es sei wohl schwierig gewesen, dort für seine Belange eine Ansprechperson zu finden. HY habe sich wohl wegen der Observationsmaßnahmen verfolgt gefühlt, sei jedoch auf kein Verständnis von Seiten der Organisation gestoßen. Vielmehr sei ihm gesagt worden, er solle sich mal beruhigen.

Die Frage von R1, ob bei dem Streit das Thema Geld eine Rolle gespielt haben könne, verneint B. Er merkt aber an, dass wohl mehrere Personen während des Streits am Telefon im Raum gewesen seien. Eine habe im Hintergrund geschrien:’Guck mal, wie viel Geld hier rumliegt!‘ `Vorsicht, das ist das Geld der Organisation!´

R1 fragt, wie lange B persönlich mit den Ermittlungen befasst gewesen sei. B antwortet, dass er zu Anfang bis 04/05 2014 nahezu allein mit den Ermittlungen befasst gewesen sei. Dann sei an die Bundes- und die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin übergeben worden. B sei hier noch unterstützend tätig gewesen.

R1 fragt, wann was durchsucht worden sei. B erzählt von einer Durchsuchung der Wohnadresse in Frankfurt a.M. im Juli 2016, wo HY bis 2014 wohnhaft gewesen sei. Es habe der Vermieter geöffnet, welcher die obere Etage bewohne. HY schien dort nicht wohnhaft zu sein, es sei nichts von ihm in der Wohnung gewesen außer ein Brief der Deutschen Bahn. Die Wohnung sei aber wahrscheinlich durch zwei Personen, wahrscheinlich junge Frauen, genutzt worden. Es seien ‚weibliche Utensilien‘ gefunden worden, z.B. Schuhe. Eventuell habe die Tochter eines ehemaligen Arbeitgebers von HY zur Untermiete dort gewohnt. Außerdem sei eine Karte gefunden worden.

R1 befragt B zu einem Gespräch mit dem Vermieter. Dieser habe lediglich einen gewöhnlichen Kontakt zu HY gehabt, ihn aber seit 3-4 Wochen nicht gesehen.

R1 fragt nach den überwachten Handys. Waren es drei oder weitere? Welche waren wie angemeldet? B antwortet, dass K häufig die Telefone gewechselt habe, HY aber nicht so häufig. HY habe 4-5 Sim-Karten benutzt, eine davon regelmäßig. Die Sim-Karten seien auf fiktive Personalien angemeldet gewesen, teilweise mit nicht existenten Anschriften.

Anschließend werden Lichtbilder von der Wohnungsdurchsuchung gesichtet. B berichtet, dass die Wohnung sehr spartanisch eingerichtet gewesen sei. Es wären Frauenschuhe, Taschen im Schrank und Fotos von der Frau, die wahrscheinlich im Schlafzimmer wohnte, gefunden worden. Außerdem wäre ein Herrenfahrrad auf dem Dachboden gewesen.

Pause

Zu Veranstaltungen in Düsseldorf und Dortmund (Stichwort „Kulturfestival“) weiß B nichts zu sagen. R1 gibt Befragung ab. […]

R2 fragt nach Feststellungen zu Kontakten des HY in Belgien. B gibt an, dass es mehrfach zu Kontakten gekommen sei. Nummern aus Belgien hätten den HY angerufen, HY hätte Gespräche geführt und sei mindestens zweimal in Belgien gewesen. Einmal sei ein Anruf im März verzeichnet worden, wobei es aber zu keinem Gespräch gekommen sei. Im zweiten Telefonat sei gesagt worden, dass HY nach Belgien kommen wolle. Nach dem Streit in Berlin habe HY auch Kontakte nach Belgien gehabt, sei auch hingefahren und habe deutlich gemacht, dass seine Parteitätigkeit beendet sei. […]

R2 fragt nach einer Demonstration mit Bezugnahme auf ‚Revolution Kurdistan‘. B sagt, dass diese Demonstration in TKÜ ein Thema gewesen sei, er aber nicht wisse, ob HY selbst anwesend gewesen sei.

GStA fragt zum ‚Kadertreffen‘ in Berlin, wo dieser Verein sei und worum es sich bei diesem Verein handele. B antwortet, dass es ein Verein in Berlin-Kreuzberg sei, welcher von PKK-Sympathisanten frequentiert sei und wo sich regelmäßig Kader treffen würden. HY sei regelmäßig dort gewesen. R3 merkt an, dass der Verein in Berlin-Wedding sei.

GStA fragt nach Kontakt zwischen HY und Mehmet Demir (MD) (K). B sagt, er habe den Eindruck, es handele sich um eine Beziehung mit Hierarchieebene, welche zu 90 % dienstlich sei. Dabei verweist er auf eine Nachricht aus der TKÜ mit dem Inhalt ‚Warum hast du das geschrieben?‘.

GStA fragt nach dem Austausch von Berichten. B verweist auf das BKA, welches bessere Informationen dazu habe. Seiner Kenntnis nach würden diese von Sektorleiter K angefordert, in Papierform geschrieben und anschließend eingesammelt. Es habe Aufforderungen mit dem Inhalt ‚Du schreibst das!‘ gegeben. Außerdem habe er angeordnet, HY solle in sein Postfach schauen.

GStA fragt nach der Nutzung der PKWs. B sagt, HY sei damit hauptsächlich im Raum Sachsen rumgefahren und habe sich mit Kontaktpersonen getroffen. Auf Nachfrage gibt B an, dass HY einmal als Nutzer des PKW observiert worden sei. Auffällig sei ein Unfall gewesen. Dieser sei durch HY nicht verschuldet worden, es aber ein Gespräch mit der Versicherung über die Nutzung des Fahrzeugs gegeben hätte, wonach HY als Fahrer angegeben worden sei. Es habe außerdem mehrfach Gespräche darüber gegeben, dass HY den PKW zurückgeben solle, was er 04/14 getan habe.

GStA fragt nach Kontakt zu weiblichen Personen. B erwähnt eine Person aus Halle, welche sehr aktiv in ‚kurdischen Sachen‘ gewesen sei. Sie habe Flugblätter zu Rojava verteilt und zu HY gesagt ‚Wir müssen doch zusammenhalten‘.

GStA bezieht sich noch einmal auf die Filmvorführung in Polen und fragt nach deren Inhalt und Namen. B sagt, es habe sich um einen Film gehandelt, welcher nicht von der Parteiarbeit der Kurd*innen handele sondern allgemein den Zusammenhalt des kurdischen Volkes zum Inhalt habe. Der Film habe einen Filmpreis gewonnen. Es handele sich nicht um einen Film, der verboten worden sei.

GStA fragt nach dem Gespräch zwischen MD und HY. […] B erzählt von Begriffen wie ‚rumfahren´ und `Publikationen an den Mann bringen‘, welche als Synonyme für Spendengeldsammlungen genutzt werden würden, wie B aus Erfahrung wisse.

V1 fragt, ob B wisse, welcher Jahrestag heute sei. B schweigt. V1 verweist daraufhin auf den heutigen Jahrestag des Militärputsches 1980 in der Türkei und fragt B, wie und wie lange er sich auf die Befragung heute vorbereitet habe. B sagt, dass er sein Gedächtnis nutze sowie die Anklageschrift und ein paar Sachen noch einmal in seinem Bericht vor 4 Wochen nachgelesen habe.

V1 fragt nach der Anzahl von durch B durchgeführte §129b-Verfahren. B antwortet: 2 Fälle (Ali Özel (AÖ) und FÇ)

V1: War AÖ an der Jahresspendenkampagne beteiligt gewesen und hat Zeitschriften verkauft? B kann keine Auskunft geben, merkt aber an, dass es wahrscheinlich sei, denn auch AÖ sei viel in Sachsen unterwegs gewesen.

V1 nennt einige Bistros im Raum Sachsen und fragt B, ob er diese kenne. B verneint fast alle, eines sei aber markant gewesen sei.

[…]

V1 sagt, dass AÖ am 13.10.2016 als Gebietsleiter Sachsen 12/13 vom OLG Stuttgart verurteilt wurde und fragt B, ob HY einen der genannten Orte [die aufgezählten Bistros] besucht habe. B sagt, dass die Observation von HY leider fehlgelaufen sei, dies also nicht habe festgestellt werden können und er nicht mehr wisse, als im Protokoll stehe.

V1 fragt nach Erkenntnissen in Zusammenhang mit ED bezüglich dessen Krankheit. B wisse nicht, um welche Krankheit es sich handele, nur dass ED erkrankt war. Er habe ab 09/13 nicht mehr zur Verfügung stehen können.

V1 fragt nach dem Treffen am 27.11.13 in Magdeburg, wer dort observiert worden sei und wer observiert habe? B nennt Sektorleiter K und Faysal Çetin (FÇ) als observierte Personen. Mitarbeiter C sei observierend vor Ort gewesen. B habe mit der Bundespolizei in Verbindung gestanden und gefragt, ob es möglich sei, dass sie die Ankunft der erwarteten Personen zu dokumentieren. C habe so stehen können, dass er Konversation wahrnehmen konnte. C sei hinterhergelaufen und habe darüber berichtet.

V1 fragt, wodurch HY optisch erkannt worden sei. B wiederholt, dass aus den TKÜ der Vorname der Person sowie ihr optisches Erscheinungsbild bereits bekannt gewesen seien und deren Arztbesuche in Frankfurt. Außerdem sei bekannt gewesen, dass die Person mit ZE in Kontakt stehe. Schließlich war es die Person, die am Bhf. Magdeburg auftauchte.

Es werden Screenshots aus der Videoaufzeichnung am Bahnhof angeschaut, auf welchen die drei Personen abgebildet sein sollen. V1 fragt B, ob dieser das dazugehörige Video gesehen hätte. B antwortet, dass er zum Aufzeichnungszeitpunkt mit der Bundespolizei hinter dem Monitor gesessen und das Zusammentreffen beobachtet habe.

Es geht weiterhin um Fotos, die HY zeigen sollen. Kurz wird eine polizeiliche Datenbank von B erwähnt, er wisse aber nicht, ob er sagen dürfe, um welche es sich handele. Die Beantwortung wird daher auf nach der Mittagspause verschoben, sodass B abklären könne, wie weit seine Aussagegenehmigung reiche. V1 fragt nach einem Foto, ob dieses aus dem Verfahren in Hamburg sei, was B bejaht. Weiterhin wird B gefragt, ob es noch weitere Foto von Personen mit dem Vornamen Hıdır gebe, was B ebenfalls bejaht. Es wird ein Foto einer Person mit Schnurrbart aus dem Verfahren in Hamburg in Augenschein genommen. Dieses Foto sei laut V1 nicht in der Akte. Auf die Frage nach dem „Warum“ antwortet B, dass es dafür nach der Feststellung am Bahnhof, dass es sich um HY handele, keine Notwendigkeit gegeben habe. V1 schlussfolgert fragend, dass das dann für B klar gewesen sei. B verneint, es sei nicht klar, aber die einzige Möglichkeit gewesen.

V1 fragt weiter, was der observierende C von dem Zusammentreffen berichtete. B sagt, dass die drei Personen sich nach ihrem Treffen trennten. HY sei in Richtung Bahnhofstraße gelaufen, K und FÇ wurden von C verfolgt, HY nicht. K und FÇ seien zu der Wohnadresse des FÇ gegangen, es sei nicht klar, ob HY dann später nicht auch dahin gegangen sei.

V2 erkundigt sich nach der Identifizierung von HY. Im Polizeiprotokoll vom 28.11.2013 sollen widersprüchliche Aussagen stehen wie ‚keine zweifelsfreie Identifizierung‘ und ‚als HY identifiziert‘. Das Foto aus dem Verfahren wegen Körperverletzung sei nicht aktenkundig und der Vorgang der Identifizierung nicht nachvollziehbar. B erklärt, dass da alles schnell gehen müsse, dass man nicht immer alles kleinlich verschriftlichen könne. V2 merkt dazu an, dass B auf zwei Seiten neun Fußnoten gemacht habe, jedoch keinen Verweis auf das Verfahren eingefügt habe.

V2 fragt, wann die Hypothese aufgestellt wurde, dass es sich bei der Person um HY gehandelt habe. B antwortet, dass dies am gleichen Tag geschehen sei. Dies sei aus den zusammengetragenen Informationen geschehen: 2 TKÜs von K und aus weiteren Merkmalen. Hierbei sei der Kollege Freitag hilfreich gewesen.

V1 geht auf die benutzten Telefonnummern ein und fragt, ob es im Vergleich zu anderen üblich sei, dass nur eine Telefonnummer benutzt worden sei. B sagt, dass nur eine Telefonnummer von HY überwacht worden sei, auch wenn ihm mehr zugeordnet worden waren. […]

B erklärt, dass IMSI-Catcher eingesetzt wurden. Darüber seien Eckpunkte gegeben worden [?]. Außerdem seien die MEK-Kräfte bei der Observation mit Bildmaterial aus dem polizeilichen System und der Ausländerakte ausgestattet worden. [Dieser Part konnte nicht vollständig protokolliert werden]

V1 fragt, welche persönlichen Verhältnisse von HY überprüft worden seien. B sagt, dass HY verheiratet gewesen sei mit einer deutschen Staatsbürgerin [akustisch unverständlich, ob mit oder ohne türkischem Migrationshintergrund], die beiden aber nicht mehr zusammen lebten. Es seien keine Kontoauszüge angefordert worden. Von einem Arbeitsverhältnis sei nicht auszugehen, da HY ja regelmäßig unterwegs gewesen sei und das beziehen von Sozialleistungen sei nicht festgestellt worden.

V1 fragt, ob B herausfinden konnte, was der Begriff ‚Pir‘ bedeutet. B meint, dies sei laut Dolmetscher alevitisch für die Anrede für höher gestellte, geistige Personen, es könne aber auch „Lieber, Geehrter“ heißen.

V1 fragt nach den Sprachen, die der Dolmetscher beherrsche. B sagt der Dolmetscher komme aus Braunschweig und beherrsche Kurmancî, Türkisch und ein wenig Zaza.

V1 fragt nach dem Inhalt des Gespräches am 7.4.14 in Berlin. Was HY da gesagt haben soll. B sagt, dass HY aufgefordert worden sei, in den Verein zu kommen. HY sei daraufhin dorthin gefahren, habe das Streitgespräch gehabt und sei anschließend in den Park gegangen und wieder nach Frankfurt gefahren. Sektorleiter K soll dann gefragt haben ‚Warum bist du nicht mehr da?‘, worauf HY erwiderte ‚Ich bin auf dem Weg nach Frankfurt‘.

V1 fragt, ob HY Alevit sei. B sagt, dass in seiner Ausländerakte stehe er sei in Kurdistan aufgewachsen, könne türkisch und Kurmancî sprechen.

V1 fragt, ob es Erkenntnisse dazu gebe, ob über Reisen in den Nordirak gesprochen wurde. B sagt, dass ihm das nicht bewusst sei. Ebensowenig ob HY selbst einmal dort gewesen sei oder ob er andere dorthin habe bringen wollte.

V1 fragt nach der Veranstaltung zu Newroz in Düsseldorf, wer den Bus dorthin organisiert habe. B sagt, HY habe mit ZE darüber gesprochen. Es sei gesagt worden ‚Wir haben schon Busse, du kannst welche abhaben‘. FÇ habe auch welche organisieren sollen. In Sachsen sei HY dafür verantwortlich gewesen, dass Leute zu der Veranstaltung kämen. Er habe nicht selbst Busse bestellt, aber eine Person aus Sachsen, die Identität der Person sei nicht bekannt, es sei in bar gezahlt worden. Wahrscheinlich sei durch HY delegiert worden.

V1 fragt nach einem Delegationsgespräch von ZE an HY. B erwidert, dass ZE nicht die Macht habe an HY zu delegieren, da die beiden gleichgestellt seien. Es handele sich um ‚gleichrangige Kollegen‘. Wenn, dann dürfe Sektorleiter K delegieren, da dieser höher gestellt sei. Allerdings wisse er nicht, ob ein Delegationsgespräch stattgefunden habe.

V1 fragt, ob HY selbst mit zu der Veranstaltung gefahren sei. B antwortet mit ja, aber dass er nicht wisse, ob mit dem Bus. V fragt daraufhin, ob HY den Bus verabschiedet habe, da dies ja aus anderen Verfahren ein bekanntes Ritual sei. B kann dazu keine Aussage treffen.

V1 fragt, ob B schon einmal dem Dergahi Ana Fatma e.V. begegnet sei. B erwidert, dass sei ein alevitischer Verein in Berlin, in dem eine Person, bei der HY übernachtet habe, aktiv sei. Diese Person sei nicht unmittelbar der PKK zuzuordnen, es handele sich aber um einen PKK-Sympathisanten. V1 ergänzt das Selbstverständnis des Vereins, wonach es ein Verein der kulturellen Identität der Aleviten in Europa sei.

V1 fragt, ob HY früher im Nordirak gewesen sei. B sagt, dass er vermute, er habe es irgendwo gelesen.

V1 fragt, ob B wisse, wer nach April 2014 Gebietsleiter in Sachsen gewesen sei. B sagt, dass dies nicht aus den TKÜs bis dahin deutlich wurde und er sich anschließend auch nicht mehr mit dem Fall beschäftigt habe.

V1 fragt nach Herrn Söylemez, dem Vater von Leyla Söylemez. B erklärt, Leyla Söylemez sei eine der drei in Paris ermordeten Kurdinnen, das Jahr der Ermordung kann B nicht nennen.

V1 fragt, was B mit ‚unglücklich gelaufenen Observation‘ meine. B erklärt, dass das MEK vor Ort gewesen sei und B das Ganze nur aus der Akte kenne. Die Kollegen hätten zur Observation ansetzen wollen, allerdings habe HY es zeitnah gemerkt, dass er observiert werde. HY sei dann sehr schnell auf die Autobahn gefahren nach Frankfurt. Er habe telefoniert und gesagt, dass er Leute an sich dran habe, aber nicht wisse, wer das sei, er hätte aber Befürchtungen. V1 fügt fragend hinzu, dass HY gesagt habe, dass er nicht sicher sei, ob es sich um Polizei oder andere Personen handele. B bejaht. V1 fragt nach, um welche anderen es sich gehandelt haben könne. B kann darauf keine Antwort geben. V1 mutmaßt „türkischer Geheimdienst“.

V2 fragt nach Decknamen, wie HY von Sektorleiter K angesprochen worden sei. B sagt mit ‚Pir‘ oder ‚Piro‘, es habe keine stringente Einheitlichkeit gegeben. V2 fragt weiter wie HY von FÇ angesprochen wurde. B erwidert, dass FÇ HY genauso angesprochen habe. Bei ZE sei das ebenfalls so gewesen. Hierbei handele es sich aber wahrscheinlich um eine freundschaftliche Ebene, welche er mit dem gleichen Begriff habe ausdrücken wollen. V2 fragt nach dem übersetzenden Dolmetscher in diesem Zusammenhang. B antwortet, dass es einer vom BKA gewesen sei. V2 fragt, ob sich ZE und MD auch mit ‚Pir‘ ansprachen. B sagt ja, dass es sich hierbei wahrscheinlich auch um eine freundschaftliche Ebene handele. ‚Pir‘ scheine ja eine häufig genutzte Begrifflichkeit zu sein. V2 hakt nach, dass laut seiner Interpretation ZE und HY beide Gebietsleiter gewesen seien, MD jedoch ein Sektorleiter. B kann dazu nichts sagen.

V2 fragt nach konkreten Erkenntnissen zu der angeblichen Verbringung von Spendengeldern nach Berlin und woraus B das schlussfolgere. B antwortet aus der TKÜ am 7.4., wo zu hören war, dass im Hintergrund gesagt wurde ‚hier liegt so viel Geld rum‘. Darüber hinaus sei HY nach Berlin gefahren. Hieraus habe er geschlossen, dass er Spendengelder nach Berlin gebracht habe. V2 fragt nach konkreteren Anhaltspunkten, woraufhin sich B auf seine kriminalistischen Erfahrungswerte beruft. V2 fragt nach dem Vordergrundgespräch und danach, ob HY überhaupt anwesend war. B kann keine Aussage dazu geben. V2 fragt weiterhin nach dem zeitlichen Abstand zwischen dem aufgezeichneten Telefonat mit dem Hintergrundgespräch und dem Verlassen des Vereins durch HY. B erklärt, dass dieser nicht gravierend gewesen sei, in etwa so zwei Stunden. […]
[…]

V2 fragt, mit wem zusammen ermittelt worden sei. B sagt, dass das LKA Sachsen und das LKA Sachsen-Anhalt gemeinsam ermittelt haben unter MEK-Beteiligung.

V2 geht auf die Anmahnung von Berichten ein und fragt nach der Häufigkeit. B sagt, dies sei monatlich geschehen. Die Bericht sollten ja immer am Monatsanfang geschrieben werden.

V2 fragt nach anfänglichen TKÜ und deren Übersetzungen, die Grundlage für weitere Ermittlungen gewesen seien. B sagt, dass Sektorleiter K vor allem kurze SMS geschrieben habe, hiervon gäbe es Wortprotokolle. Von ZE lagen vor allem Inhaltsprotokolle von Gesprächen vor. Bei Kurzgesprächen seien Wortprotokolle angefertigt worden, bei langen Gesprächen aber zunächst Inhaltsprotokolle. Hieraus wurde eine Vorauswahl getroffen. Wenn relevante Inhalte vorlagen, seien dann Wortprotokolle angefertigt worden.

V2 fragt, wer über die Relevanz der Inhalte entschieden habe. B sagt, dass er selbst oder Herr Pauli. V2 fragt, wie das möglich sei, ob die Entscheidungsbefugnis nicht beim Dolmetscher läge. B sagt, dass der Dolmetscher D sehr erfahren sei, da er seit über 10 Jahren im Bereich PKK arbeite. Die Entscheidungsbefugnis über Relevanz liege letztendlich aber bei B selbst. V2 fragt diesbezüglich, ob im Vorfeld Kriterien für den Dolmetscher festgelegt worden seien, welche Inhalte der Dolmetscher in Stichpunkten übersetzen solle. B erklärt, dass sie sich regelmäßig mit dem Dolmetscher mündlich absprechen würden, z.B. wenn dieser auf bestimmte Umstände besonders achten solle.

V2 fragt nach Absprachen bezüglich des Umgangs mit Eigennamen und Abkürzungen. Beispielsweise würde im deutschen ‚Bericht‘ mit ‚Ber.‘ und im türkischen mit ‚tek.‘ abgekürzt. B sagt, dass SMS 1:1 übersetzt, Anmerkungen in Klammern gesetzt werden würden.

V2 fragt, ob es Erkenntnisse darüber gebe, ob MD SMS mit einer Vielzahl an Empfängern (u.a. HY) geschrieben habe. B sagt, dass dies technisch nicht festgestellt werden könnte.

V2 fragt, wie oft es den Hinweis an HY per SMS gegeben habe ‚in das Postfach zu schauen‘. B sagt 1-2 mal.

V2 möchte weiterhin wissen, ob im Anschluss an die Wohnungsdurchsuchung bei der Vernehmung der Fr. U der B dabei gewesen sei. B verneint. V2 gibt wieder, dass B gesagt habe, dass in der Wohnung mutmaßlich zwei Personen gewohnt hätten. anschließend macht er einen Vorhalt, wo die Rede von einer Person ist. B gibt an, dass es zwei Schlafstätten gegeben habe. V2 fragt weiter, ob Fr. U angegeben habe, wie oft sie dort geschlafen habe. B erklärt, dass Fr. U in Frankfurt studiert habe. V2 macht einen weiteren Vorhalt, worin es heißt, dass Fr. U nur dann die Wohnung genutzt habe, wenn A nicht anwesend gewesen sei, was nur wenige Tage im Monat umfasse. B gibt an, dass Fr. U seines Erachtens die Wohnung nur genutzt habe, wenn sie zur Uni gegangen sei.

– Eine Stunde Mittagspause –

V2 stellt Fragen zu verschiedenen Vermerken des B. z.B. werde einmal aus dem übersetzten Wort „Genosse“ der bestehende Parteizusammenhang geschlossen. Als PKK-Kader sei HY demnach befugt, Weisungen an Raumverantwortliche zu erteilen, dies sei eine Schlussfolgerung von B in seinem Bericht. Als Beispiel dafür seien Nachrichten wie „Schicke das Auto dahin“ genannt.

V2 fragt weiter nach Erkenntnissen bezüglich der Teilnahme des HY an der CDK-Konferenz 2013. B habe dazu keine. V2 möchte weiter wissen, ob es Erkenntnisse aus der TKÜ gebe, dass HY wieder vorgehabt habe wieder ins Arbeitsleben einzusteigen. B erklärt, es habe Gespräche mit einer Person im sächsischen Raum gegeben, ein Dönergeschäft aufzumachen. Dies sei aber wegen Finanzierungsschwierigkeiten zerschlagen worden. V2 fragt weiter, wie genau FÇ in der Finanzbuchhaltung tätig gewesen sein solle. B berichtet von der Sicherstellung von Finanzbüchern, welche teilweise unterschrieben gewesen seien. Die Finanzbuchhaltung des Gebietes umfasse alle Räume des Gebietes. Gebietsabrechnungen seien teilweise vom Gebietsleiter und teilweise aber auch von anderen unterschrieben worden. V2 fragt weiter nach Erkenntnissen zum Gesundheitszustand von HY. B erklärt, dass HY am Telefon von Herzproblemen gesprochen habe, weshalb er zum Arzt in Frankfurt habe gehen müssen. Außerdem habe der IMSI-Catcher HYs Telefon in der Kardiologie des Krankenhauses lokalisiert.

Dann fragt R1 nach Erkenntnissen zu der Veranstaltung am 13.12.13 in Magdeburg [der Befragung zu diesem Ereignisses wurde am Beginn des Verhandlungstages durch die Verteidigung widersprochen]. V1 beanstandet und widerspricht der Frage, mögliche Erkenntnisse des B seien aus „heimlicher polizeilicher Überwachung“ und unterliege daher dem Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot [konnte nicht richtig protokolliert werden].

Der GStA erläutert, dass es sich nicht um polizeilich willkürliche Maßnahmen handele, da es nicht um Privatveranstaltungen gehe sondern um solche, bei denen PKK-Kader dabei gewesen seien […]. V2 erwidert, dass gerade das Polizeigesetz unterscheide zwischen Vorsorge von Straftaten und Beobachten von Straftaten, die bloße Beobachtung dokumentiere dann mögliche Straftaten und es handele sich eben nicht um die Verhinderung möglicher Straftaten.

Die Verhandlung lief noch weiter, das Protokoll endet jedoch an dieser Stelle bereits [ca. 15 Uhr].