Prozess gegen Rolf Z. – 6. Verhandlungstag

Protokoll des 6. Verhandlungstages

Landgericht Berlin * 06.04.16 * 9 Uhr

Anwesende:
– Vorsitzender Richter (R), zwei beisitzende Richter*innen (R2 und R3) und zwei Schöffen (Sc1 und Sc2)
– Protokollantin
– Staatsanwalt (StA)
– Sachverständiger (S)
– Dolmetscherin
– der Angeklagte (A), zwei Verteidiger (V1 – vorne und V2 – hinten)
– die Eltern von Luke Holland als Nebenkläger*innen (Vater N1, Mutter N2), zwei Nebenklageanwälte (NK1 – vorne, NK2 hinten)
– Zeug*innen (ein Freund des Angeklagten Z1 – sowie dessen Ehefrau – Z2 und ein Cousin von A Z3)
– mehrere Journalist*innen (Anzahl wechselt im Laufe des Vormittags)
– vier Prozessbeobachterinnen von der Prozessbeobachtungsgruppe, einige weitere von der Burak-Initiative/ARI (und Buraks Mutter)

Nachdem wir die schikanösen Einlasskontrollen zum Sicherheitsbereich des Gerichts passiert haben, müssen wir noch einige Minuten im Flur warten, bevor uns ein Justizbeamter in den Verhandlungssaal lässt. Als wir eintreten, sind alle Prozessbeteiligte und der erste Zeuge schon im Saal.

Der Verhandlungssaal wirkt groß, einschüchternd und altmodisch: die Richter*innen und der Staatsanwalt sitzen deutlich erhöht; der Angeklagte befindet sich in einem durch Gitterstäbe und Plexiglas abgetrennten Bereich hinter seinen Verteidigern; an der Decke befinden sich Gemälde und die Fenster erinnern an Kirchenfenster.

Der Verhandlungstag beginnt mit der Vernehmung des ersten Zeugen. Er ist 78 Jahre alt, Rentner (gelernter Schlosser) und kennt Rolf Z seit etwa 1973/74. Der vorsitzende Richter bittet den Zeugen zunächst, von sich aus über Rolf Z zu erzählen, über seine Freundschaft zu ihm, seinen Alkoholkonsum, seine Hobbies. [Der Zeuge antwortet sehr einsilbig, spricht stockend und undeutlich, zudem gibt es ein Problem mit dem [veralteten] Mikrophon im Saal, das nur richtig verstärkt, wenn man aus einer bestimmten Richtung hineinspricht. Deshalb ist Z1 häufig nur schwer zu verstehen.] Der Zeuge berichtet, er und Rolf Z (im Folgenden A) hätten „ab und zu“ zusammen Bier getrunken. Sofort hakt der Richter ein: wieviel er getrunken habe (3-4 Bier), ob er auch härteren Alkohol getrunken habe? Der Zeuge sagt, A habe vor allem Bier getrunken.
[Anmerkung: dieses schnelle Einhaken des Richters und das Beharren auf dem Alkoholkonsum von Rolf Z hat mich anfangs irritiert; allerdings wurde im Zuge der Beweisaufnahme deutlich, dass andere Zeug*innen Rolf Z offenbar als Alkoholiker beschrieben hatten, was das Interesse des Richters an diesem Thema möglicherweise erklärt]
Auf Nachfrage sagt der Zeuge, er habe A zuletzt bei dessen Geburtstag im Februar 2015 gesehen. A habe den Geburtstag bei sich zu Hause gefeiert, es seien viele Leute, auch Verwandte des A da gewesen.
R will wissen, ob auf der Geburtstagsfeier auch Schnaps getrunken wurde. Nachdem der Zeuge dies bejaht, fragt R nach: wurde viel Schnaps getrunken? Oder gab es eine Flasche aus der getrunken wurde? Wo hat A den Schnaps aufbewahrt? […]

Nachdem er kurz auf das „Herrenzimmer“ zu sprechen kommt [hierbei scheint es sich um das Zimmer zu handeln, in dem die NS Devotionalien aufbewahrt wurden], fragt R wieder zum Alkoholkonsum des A. Wieviel hat der A getrunken? Hat man ihm angemerkt, wenn er alkoholisiert war? Z1 gibt an, dass man es A eigentlich nicht angemerkt habe, wenn er getrunken habe. Zudem fragt R nach der Einrichtung des Zimmers. Z1 antwortet ausweichend (es habe Bücher, einen Tisch und Schränke gegeben)
Wo haben Sie sich getroffen (im Hertha-Eck), kennen Sie das „Starkstrom“ (schon mal gehört) und das „Del Rex“ (auch schon mal gehört)?

[… weitere Ausführliche Fragen zum Alkoholkonsumverhalten von A]

Auf die Frage, wie die Beziehung zwischen dem A und Frau K [offenbar dessen ehemalige Lebensgefährtin] verlaufen sei, antwortet der Zeuge: „normal“, sie hätten zusammen gewohnt. R hakt nach: Sie wussten nicht, dass Frau K seit Jahren ausziehen wollte? Der Zeuge verneint dies. R hält ihm vor, dass seine Ehefrau davon gewusst habe und zeigt sich verwundert über die Unwissenheit von Z1 (Z1 reagiert darauf nicht)
R fragt daraufhin, wann der Zeuge von dem Vorwurf gegenüber A gehört habe. Z1 berichtet, er habe davon auf der Rückfahrt vom Flughafen gehört, seine Frau und er seien gerade aus dem Urlaub zurückgekommen. Frau K habe mit seiner Frau telefoniert.
R will wissen, was er erfahren habe. Z1 antwortet: „dass er [Rolf Z] auf jemanden geschossen hat“. R hakt nach: woher wusste Frau K das denn? Aus eigenem Wissen? Der Zeuge antwortet ausweichend, er habe ja nicht selbst mit Fr. K telefoniert.

Das nächste Thema der Befragung ist das „Herrenzimmer“ in der Wohnung des A, in dem er Bajonette, Feuerwehrhelme, Geschichtsbücher, aber auch Säbel und eine Adolf Hitler-Büste aufbewahrte. Der Zeuge gibt an, er könne sich nicht erinnern, ob in dem Zimmer etwas an der Wand gehangen habe. R hakt nach: Wenn ich Ihnen sage, dass da Säbel an der Wand hingen? Der Zeuge bleibt bei seiner Antwort, er könne sich nicht erinnern. R wirkt irritiert: „Das erstaunt mich!“. Z1 erwidert, die Feiern hätten stets in einem anderen Raum stattgefunden. Er sei immer nur kurz in dem entsprechenden Zimmer gewesen.
Auf Nachfrage behauptet der Zeuge, an Bilder, Fotos, Zeichnungen oder die Adolf Hitler-Büste habe er ebenfalls keine Erinnerung. Wieder reagiert der Richter irritiert, ungehalten: „Sie wollen mir erzählen, dass Sie sonst nichts wahrgenommen haben?“ Und weiter: Direkt gegenüber an der Wand hängt ein altes Gewehr, „kaum zu übersehen“ „Daran haben Sie keine Erinnerung?“ „Das ist doch nicht üblich.“ Z1 erwidert auf diese und ähnliche Nachfragen mit Antworten wie: „hab ich mich nicht drum gekümmert“, „mmpf nee“ u.Ä.

Anschließend fragt der Richter nach politischen Einstellungen des A. Er will wissen, ob das mal ein Thema zwischen A und dem Zeugen gewesen sei. Der Zeuge verneint dies. Auf die Frage, worüber Sie denn überhaupt gesprochen hätten, sagt Z1: über Alltägliches. R erwidert, Politik oder Dinge, über die in den Medien berichtet wird, seien doch alltägliche Themen. Z1 wiederholt, dass sie darüber nicht gesprochen hätten.
R will wissen, ob A nach Ansicht des Zeugen zufrieden war. Der Zeuge bejaht die Frage; der A habe doch eine Arbeit gehabt. R hakt nach, ob dem A diese Minijobs denn ausgereicht hätten. […]
R kommt wieder auf die Gesprächsthemen zwischen A und Z1 zurück: „über was haben Sie überhaupt gesprochen?“ Der Zeuge sagt, er habe mit A mal über seinen Garten gesprochen. R reagiert skeptisch: „Und das war abendfüllend?“ R fragt weiter, ob A mal von seiner Frau oder seinen Kindern erzählt habe. Der Zeuge verneint dies. R sagt, er suche immer noch nach einem Thema, das den Abend füllt [scheint sich über den Zeugen lustig zu machen]: „Sie haben gesagt, dass Sie über den Garten gesprochen haben. Naja, wenn man über alle Pflanzen im Garten spricht, kann man sich vielleicht eine Weile unterhalten“. [Anmerkung: Das wirkt auf mich unangemessen, so als würde der Richter den ganzen Prozess nicht sonderlich ernst nehmen. V1 lacht ein bisschen über den Kommentar des Richters] R schlägt daraufhin mögliche Gesprächsthemen vor. Alle werden von Z1 verneint, sie hätten eben nur „rumgequatscht“. R hakt nach „über was?“ daraufhin folgt langes Schweigen. R beendet dies mit der Frage „ist es Ihnen unangenehm über A zu sprechen? Dies verneint Z1.
R erkundigt sich weiter, ob A und Z1 über Musik, Filme oder Bücher gesprochen hätten. […] Dann kommt er wieder auf die politischen Einstellungen des A zurück: ob er „ganz anarchisch links“ oder „anarchisch rechts“ oder „ganz normal“ gewesen sei? Der Zeuge sagt, der A sei uninteressiert gewesen.
Zum Geschichtsinteresse des A: Auf die Frage, für welchen Teil der Geschichte sich der A interessiert habe, sagt der Zeuge, A sei an Geschichte „allgemein“ interessiert.
Auf Nachfrage sagt der Zeuge, in Bezug auf Ausländer sei A ebenfalls uninteressiert gewesen. Daraufhin hält R eine Aussage der Frau des Zeugen (in deren polizeilicher Vernehmung) vor: A möge Ausländer nicht. Z1 sagt, A habe einen Ausländer in seinem Haus nicht gemocht. Auf Nachfrage erklärt er, es sei um Lärmbelästigung gegangen; A habe sich gestört gefühlt.
R hält eine weitere Aussage der Frau des Zeugen vor: A habe zu Hause in Massen Alkohol aufbewahrt, er habe Alkohol wie Wasser konsumiert. Z1 grummelt darauf hin nur „naja“. R sagt schließlich, er wundere sich über diese unterschiedlichen Aussagen.

Nun fragt R2: A sei ja der Trauzeuge des Zeugen gewesen, ob das für ihn etwas Besonderes sei. Der Zeuge erwidert „naja, wir kannten uns halt gut“. R2 fragt, wann Z1 geheiratet habe (1975) und ob A zu dieser Zeit ein guter Freund von ihm gewesen sei. Z1 bejaht das. R2 bittet den Zeugen, etwas aus dieser Zeit zu berichten, er will wissen, wie der A damals so war. Z1 antwortet: „ganz normal“. R2 sagt, er könne sich gar nicht vorstellen, worauf die Freundschaft beruhte, was das „Freundschaftsband“ war oder ob Z1 einfach nur nichts dazu sagen wolle. Z1: „kann ich nichts zu sagen“

Die Schöffen werden gefragt, ob sie Fragen hätten. Schöffe 1: „das wird er ja eh nicht beantworten“. Er wird von den Richtern ermutigt dennoch zu fragen und fragt wiederum nach dem Alkoholkonsum (Bier und ab und zu mal einen Schnaps)

Der Staatsanwalt fragt, wo und wie Z1 den A kennengelernt habe. Z1 antwortet, er könne sich nicht erinnern. StA erinnert den Zeugen an seine Wahrheitspflicht („ich bitte Sie! Das müssen Sie doch wissen “). Daraufhin erinnert dieser sich, er habe den A in einem Lokal kennengelernt.

Inaugenscheinnahme von Bildern der Wohnung von A [dazu müssen alle an das Richterpult herantreten, wodurch ein ziemliches Gedränge entsteht. Einen Beamer o.Ä. gibt es nicht sodass wir die Bilder selbst nicht sehen konnten] Eines der Bilder scheint den Flur der Wohnung des A zu zeigen, in dem ein Bild der NS-Führungsriege platziert sei. Auf Nachfrage gibt Z1 zu, dass er sich einmal abfällig über dieses Bild geäußert habe, er selbst hätte sich das nicht aufhängen wollen. Darüber habe A gelacht. Z1 wird generell gefragt, was er zu den Fotos sage. Woraufhin Z1 angibt, dass A das ja gesammelt habe, er selbst möge das aber nicht so. Zu der Adolf-Hitler-Büste, die auf einem Foto zu sehen zu sein scheint, erklärt Z1, dass er die „eigentlich nicht“ wahrgenommen habe. Z1 sei in dem „Sammlerzimmer“ nur mal so zum rumgucken, auf eigene Faust, gewesen, weil die Tür aufgestanden habe. Im Unterschied zu dem Zimmer von Fr. K. und dem Büro-Zimmer. […]

Nun fragt der Sachverständige (psychiatrischer Gutachter): Zuerst will er wissen, ob der Zeuge auch sonst Probleme mit dem Gedächtnis habe, wie sein Gesundheitszustand sei. Z1 sagt, er vergesse in den letzten Jahren einiges. Dann fragt S, was dem Zeugen durch den Kopf gegangen sei, als er die Nachricht gehört hat, dass A auf jemanden geschossen habe. V1 unterbricht [wirkt aggressiv]: nicht der Zeuge, sondern dessen Frau habe das gehört! Z1 antwortet, er sei schockiert gewesen, A sei nie aggressiv gewesen.

NK1 fragt, wie lange der Zeuge gewöhnlich mit A in der Kneipe gewesen sei (2-3h), ob noch andere dabei gewesen seien (manchmal seien auch andere dabei gewesen, aber wenn sie sich verabredet hätten, seien sie nur zu zweit gewesen). NK1 fragt nun auch nach den Gesprächsthemen. Als Z1 erneut ausweichend antwortet, stellt NK1 eindringlich klar: „Sie machen ja auch hier einen wortkargen Eindruck. Wenn Sie sich nur angeschwiegen haben – das kann ja durchaus sein – müssen Sie das sagen! Ich habe aber den Eindruck, dass sie nicht mit der Wahrheit heraus wollen. Sie belasten ihn [gemeint ist A] aber doch gar nicht. Er ist doch wegen etwas ganz anderem angeklagt. Wir wollen lediglich den Hintergrund aufklären. Haben Sie über Politik, über Waffen gesprochen? Sind Sie selbst an Waffen interessiert?“ Der Zeuge verneint alles.
[Während NK1 weiter fragt, reden R und R2 leise miteinander; sie scheinen über den Zeugen beziehungsweise dessen „ausweichendes“ Antwortverhalten zu schmunzeln.]
Dann stellt NK2 weitere Fragen an den Zeugen; Themen sind zunächst der Anruf im Auto und ein Besuch des A in der Gartenlaube des Z1.
Später will NK2 wissen, ob der Zeuge Verwandte des A kenne. Z1 verneint dies. NK2 hält vor, dass der Zeuge doch zuvor gesagt habe, bei den Geburtstagen von A seien auch Verwandte gewesen. Z1 daraufhin: „naja, gesehen habe ich mehrere, aber wer das genau war…“
NK2 fragt den Zeugen, ob er gewusst habe, dass der A drei Brüder hatte. Z sagt, er kenne die Brüder vom Geburtstag des A im Februar 2015. NK2 hält vor, dass die Brüder aber schon seit Längerem verstorben seien. Er fragt weiter, ob der Zeuge die Annemarie W. kenne, das sei die Schwägerin von A, sie sei jetzt Witwe. Z1 sagt, er habe bei ihr zu Hause mal die Klingel repariert. NK2 will wissen, ob Z1 dort Waffen gesehen habe (ja, Luftgewehre), ob es im Keller einen Schießstand gegeben habe? Z1 behauptet, dass es keinen Schießstand gegeben habe. Z wird gefragt ob er dort noch weitere Waffen, Bilder aus der NS-Zeit oder Bücher gesehen habe und verneint alles. Ob A dort mal Gegenstände gelagert habe, wisse Z1 nicht.
[…]
NK 2 fragt, ob er vom „kleinen Versteckt“ oder dem „Sexkino“ etwas gehört habe. Beides verneint Z1. NK2 fragt dann, ob Z1 etwas über Freunde von A erzählen könne, was Z1 verneint. NK2 hält vor, bei den Geburtstagen seien doch viele Freunde von A gewesen. Er nennt einige Namen, Z1 sagt jedoch, er kenne keinen der Namen.
Auf weitere Nachfrage gibt Z1 an, er kenne weder die Band „Landser“ noch „Deutsche Brut“; er wisse auch nicht, welche Musik der A gehört habe, könne sich auch nicht an die Musik auf den Geburtstagsfeiern erinnern.
[…]
Auf Nachfrage sagt Z1, er könne sich nicht an eine hakenkreuzförmige Schachtel erinnern, in der A Munition aufbewahrte. Gefragt, warum A Waffen u.Ä. gesammelt habe entgegnet Z1 „war halt sein Hobby“.
Dann fragt NK2, ob A sich in Neukölln wohlgefühlt habe. Als Z1 dies bejaht, hält NK2 vor, die Ehefrau von Z1 habe gesagt, dass A sich unwohl gefühlt habe, weil er im Haus von Ausländer umringt gewesen sei. V1 beschwert sich: das sei ein falscher Vorhalt, „umringt“ habe die Frau nicht gesagt. Als NK2 erneut zur Frage ansetzt beanstandet V1: nach einem falschen Vorhalt dürfe die Frage nicht einfach weiter gestellt werden.
[…]
NK2 fragt: „kennen Sie Luke Holland?“ Z1: „wer?“. NK2 „Luke Holland. Das Opfer in diesem Verfahren!“ Z1 „achso, nein“ […]
Als das Fragerecht an die Verteidiger übergeben wird, bittet V1 um eine Unterbrechung. Die Verteidigung wolle einen Antrag stellen, dies aber zunächst mit dem Mandanten besprechen. [Um was für einen Antrag es sich handelt, haben wir anfangs nicht verstanden.] R antwortet schließlich: aha, Sie wollen einen Befangenheitsantrag stellen? V1 erwidert, er wolle einen Ablehnungsantrag stellen. R sichert den Verteidigern daraufhin zu, dass sie später am Tag den Antrag stellen könnten, diese Zusage werde auch zu Protokoll genommen. Erst möchte er aber die Befragung des Zeugen abschließen.
V1 fragt den Zeugen, ob er den A mal in einem Mantel oder einem Cowboy-Dress gesehen habe, was Z1 verneint. […]

Der Zeuge wird um 10:25 entlassen; es wird für zehn Minuten unterbrochen.

10:40 wird fortgesetzt:
NK weist darauf hin, dass die drei Zeugen in der Pause vor der Tür miteinander gesprochen hätten. Der Richter bittet darauf hin alle drei Zeug_innen in den Saal und belehrt sie, dass sie keinen Kontakt mit einander haben dürfen.

Dann beginnt R1 die Befragung von Z2, 67 Jahre, Reinigungskraft, wohnhaft in Berlin Kreuzberg. R1 bittet Z2 Angaben dazu zu machen, wie lang sie A schon kenne, zu seinem Charakter, Alkoholkonsum, seiner Sammelleidenschaft.
Auf das Verhältnis zu A befragt, antwortet sie „kennen kann man nicht wirklich sagen. Früher, vor 40 Jahren hatten wir mehr Kontakt. Auch durch die Kinder“. Jetzt würden sie sich nur noch einmal im Jahr sehen. R1 fragt daraufhin nach dem Eindruck, den A damals auf sie gemacht habe. Z2 antwortet ausweichend, gibt aber an, man habe sich auf A verlassen können, er sei eher ruhig, nicht aufbrausend gewesen.
R1 sagt, sie habe sich bei der Polizei über As Umgang mit seinen Kindern geäußert („ich weiß nicht ob er sie gern gehabt hat“). Z2 druckst herum und versucht die Aussage zu entkräften und sich nicht festlegen zu lassen.
R1 hält weiter aus der Polizeilichen Vernehmung vor, Z2 habe gesagt, A sei nicht ihr Typ. Was genau sie an ihm stören würde. Z2 sagt „seine fiese Lache“. R1 hakt nach, daraufhin erklärt Z2, wenn es in Gesprächen um Geschichte gegangen sei, habe A andere Personen oft ausgelacht und verbessert. Ob es sich dabei tatsächlich um falsche Darstellungen durch die Personen gehandelt habe, könne Z2 nicht sagen, da sie nicht so der „Geschichtsmensch“ sei. R1 fragt um welchen Teil der Geschichte es gegangen sei („weiß nicht“) und ob es um „das dritte Reich“ gegangen sei („kann sein“) […]
R1 hält weiter vor „er ist ein merkwürdiger Typ“, Z2 daraufhin: „zu uns war er immer sehr nett. Zu anderen war er auch…nett…“.
Weiterer Vorhalt: „er kann Menschen psychisch niedermachen. Manchmal richtig fies“ R1 fragt dazu, ob es sich dabei um mehrere Situationen handelte oder eine einmalige? Z2: [ausweichend] „ja… vielleicht zwei“ […] „wissen se, dass ist alles ziemlich lange her“
R1 macht weitere Vorhalte, „er [A] lachte andere aus, lachte über ihre Meinungen […] über Ausländer oder so“. Z2 gibt sich ungläubig so etwas gesagt zu haben. Daraufhin hält R1 weiter aus ihrer Aussage vor: „ich möchte schon fast sagen Hass“, Z2 dazu: „aber nicht gegen Ausländer“.
[…]
Auf As Haltung zu „Ausländern“ gefragt sagt Z2, „keine Ahnung“ aber sie könne sich nicht vorstellen, dass er was gegen Ausländer gehabt haben könne, denn er habe ja „mit ihnen kommuniziert“ und auch mit Ausländern gearbeitet. R1 hakt weiter nach, aber Z2 weicht einer eindeutigen Antwort aus.

Weiteres Thema der Befragung ist der Alkoholkonsum von A und das Telefongespräch mit Frau K. Z2 bleibt weiterhin ausweichend und verstrickt sich beim Thema Alkohol in Widersprüche. Sie wird von R1 ermahnt und auf die Wahrheitspflicht hingewiesen.
[…]
R1 fragt dann nach der Wohnung von A und den NS-Devotionalien und Waffen. Auch hier weicht Z2 aus. Auf die Frage, ob Z2 „das Museumszimmer“ interessant gefunden habe, antwortet sie, dass sie die Feuerwehrhelme sehr interessant gefunden habe. Weiterhin habe sie nicht gedacht, dass es speziell um das dritte Reich ginge, schließlich seien auch andere Sachen, aus anderen Sparten wie die Feuerwehrhelme da gewesen.

Dann fragt R2 auch nach dem Alkoholkonsum von A und ob Z2 das Protokoll ihrer Polizeilichen Vernehmung durchgelesen und unterschrieben habe (Z2 [zögernd] „ja…“).
[…]
Auch mit Z2 werden die Fotos aus As Wohnung in Augenschein genommen. Auf ein Hitler-Bild hin angesprochen antwortet Z2: „das war halt ein Museum, keine böse hintergründige Sammlung. Der hatte halt nen Fimmel dafür“.
R1 ist ungläubig, dass Z2 nie mal nach dem Grund für die ganzen Waffen gefragt habe. Z2 „ich weiß nicht, ob da Waffen lagen“

Die StA fragt nach politischen Unterhaltungen auf den Geburtstagsfeiern (Z2 habe davon nichts mitbekommen, sich nur mit Frau K unterhalten, diese hätte sich nie zu Politik oder den Waffen geäußert) und worüber sie sich mit Z3 vor der Tür unterhalten hätten (seinen Urlaub).

S fragt, ob sich Frau K zu A geäußert habe? Z2 sagt, wenn sie zusammen waren, habe sie und auf andere Gedanken kommen wollen. Sie habe aus der gemeinsamen Wohnung mit A ausziehen wollen, habe aber Probleme gehabt aus dem Mietvertrag herauszukommen.

Jetzt stellt NK1 Fragen zu dem Verhältnis von Z1 und A. Z2 sagt, sie seien bekannt, aber nicht befreundet gewesen. NK1 wundert sich, dass Z1 lediglich einen Bekannten als Trauzeugen ernannt habe. Z2 erklärt, dass sie vor 40 Jahren schon befreundet gewesen seien, sich aber auseinandergelebt hätten. Fragen nach Alkoholkonsum und Waffen weicht sie aus.

NK2 fragt nach Details des Telefonats zwischen ihr und Frau K nach der Tat und nach dem Erinnerungsvermögen ihres Mannes/Z1 (ganz normal, kann sich gut erinnern).
[…] Fragen nach den NS-Devotionalien und Personen, dem Schießstand im Keller, und dass A Frauen „angequatscht und berührt“ haben soll weicht Z2 aus.

Die Verteidigung fragt wieder nach dem Mantel und dem Cowboy-Dress. Beides ist Z2 nicht bekannt.

Der Richter will die Verhandlung nun unterbrechen, aber die Mutter von Luke Holland möchte auch Fragen stellen [sie fragt ruhig und klar auf Englisch, ihre Fragen werden von der Dolmetscherin über Mikrophon übersetzt. Z2 antwortet mit dem Rücken zu Frau Holland sitzend. Erst als sie ihr ein Foto zeigen will, dreht sie sich kurz zu ihr hin.]
Sie fragt nach den Kindern der Zeugin und denen von Frau K. Sie fragt, was sich Z2 dabei gedacht habe, dass Kinder in einem Haus aufwachsen, in dem so viele Waffen offen herumliegen. Z2 weicht aus, die hätte es doch damals noch gar nicht gegeben. Frau Holland fragt, ob die Kinder von A eine gute Beziehung zu A gehabt hätten. Z2 lacht nur. Frau Holland: „ich verstehe nicht, was daran lustig ist!“ Daraufhin reagiert Z2 gereizt „ich kann dazu nichts sagen“. Frau Holland: „oder wissen sie es und wollen es nicht sagen?“ Z2 [sehr gereizt] „ich kann dazu nichts sagen!“. Hier hakt R ein: sie habe sich doch mit Frau K über die Kinder unterhalten und auch die Einschätzung gegeben A sei „kein liebender Vater“ gewesen (Z2 blockt beides ab). Frau Holland fragt, ob sie in der Nähe von A gewohnt habe (Z2: „für Berliner Verhältnisse, ja“). Jetzt zeigt Frau Holland ein Foto von Luke Holland und bittet Z2 hinzusehen. Sie fragt ob sie ihn gekannt habe, denn er habe auch in Kreuzberg gewohnt (Zeugin verneint).
NK1 hakt nochmal nach, seit wann denn die Waffen in der Wohnung gelegen hätten. Z2 blockt ab.

Die Sitzung wird um 12:05 für eine Stunde unterbrochen.

Vernehmung Z3

[Da ich aufgrund der Eingangskontrolle zu spät in den Saal komme, bekomme ich die Personalienabfrage und den Beginn der Vernehmung nicht mit]

R fragt nach der Trennung von A und Fr. K, woraufhin Z3 erklärt, dass A es nicht gut gefunden aber auch nicht darunter gelitten habe. Z3 sei in den letzten Jahren nicht mehr auf As Geburtstagsfeiern gewesen, da er immer verreist gewesen sei. Er habe A das letzte Mal an dem Freitag vor dessen Inhaftierung gesehen. A habe ihn da gefragt, ob er mit zu einem Ritterfest kommen wolle, was Z3 aber abgesagt habe. Nach den Hobbies von A gefragt, gibt Z3 „Briefmarkensammeln“ an. Dies sei As „größtes Hobby“. Das würde er bereits seit seiner Kindheit machen, er habe sich auf Briefmarken aus Deutschland fokussiert und bewahre die in verschiedenen Räumen seiner Wohnung auf. Auf Nachfrage erklärt Z3, dass A in dem „Herrenzimmer“ „seine Sammlung“ – „Sachen aus dem dritten Reich“ – aufbewahre. Z3 weiß erst nicht, wie er den Inhalt der Sammlung beschreiben solle – es geht um die Hitlerbüste, Orden und Abzeichen. Speziell auf militärische Gegenstände angesprochen, erklärt Z3, dass es sich seiner Meinung nach um Attrappen handele (Duellpistole, Luftgewehr an der Wand, Patronenhülsen, Bücher, Schnapsflaschen). R möchte wissen, woran Z3 erkannt habe, dass es sich um Gegenstände aus dem dritten Reich gehandelt habe, Z3 sagt, er wisse es nicht. Weiterhin fragt R nach Bildern, woraufhin Z3 die Gegenfrage „Sie meinen jetzt so spezielle Bilder?“ stellt. R sagt, er frage erstmal allgemein. Daraufhin gibt Z3 an, dass es im Wohnzimmer Familienbilder gegeben habe. R verweist darauf, dass Z3 auch von der Polizei nach Bildern von Adolf Hitler gefragt worden sei, Z3 gibt an, dass es eigentlich nur die Büste gegeben habe. Laut Z3 habe A auch nicht erklärt, weshalb er diese Gegenstände sammelte. Dennoch hätten Z3 und A vor Jahren mal darüber gesprochen. Die Gräueltaten des dritten Reichs habe A ja auch gehasst und nicht gut geheißen. Sie hätten über die Juden gesprochen und die Kriege, die Adolf Hitler geführt hat, da seien Z3 und A einer Meinung gewesen. R möchte wissen, was A an der Politik von Adolf Hitler gut gefunden habe. Z3 sagt, das wisse er nicht. Er könne auch nicht sagen, ob A scharfe Waffen gehabt habe. R spricht Z3 auf die Ermittlungen wegen eines Waffendelikts vor 7-8 Jahre gegen A an und möchte wissen, was da passiert sei. Z3 erklärt, dass eigentlich gar nichts passiert sei, die [gemeint ist wohl die Polizei] seien dann wieder gegangen. A sei damals am S-Bahnhof Neukölln verhaftet worden. Bei einer Hausdurchsuchung sei aber nichts gefunden worden. A habe Z3 damals erzählt, dass die Polizei ihn gefragt habe, ob ihm der Name des Z3 etwas sage, so als sei der Tipp von Z3 gekommen. Generell sei A bezüglich der Hausdurchsuchung aber sehr zurückhaltend gewesen. A habe aber nicht geglaubt, dass Z3 der Informant gewesen sei.
R fragt nach dem Alkoholkonsum des A. Z3 gibt an, dass dieser ein „Fläschchen am Tag“ (0,7 Schnaps, Bier nur zum Nachtrinken) getrunken habe, weil es ihm schmecke. A selbst sei davon überzeugt gewesen, dass er nicht abhängig sei, er habe auch mal nicht getrunken. Bis zu einer Flasche habe A den Alkohol gut vertragen, darüber hinaus habe er dann aber schon mal angefangen zu lallen, schwanken und auch Filmrisse seien bei zu viel Alkohol vorgekommen. Bezüglich des Beginns des Alkoholkonsums macht R einen Vorhalt aus der polizeilichen Vernehmung des Z3, demnach A mit dem trinken mit 15 Jahren angefangen und bis auf Kerosin alles getrunken habe, Z3 stimmt dem zu, auch wenn er es zuvor anders zeitlich eingeordnet hatte. Auf Nachfrage gibt Z3 an, dass A vor allem zu Hause und bei Z3 getrunken habe, eine Stammkneipe habe es die letzten Jahre nicht mehr gegeben. Ganz früher seien sie mal im „Starkstrom“ (Vorgänger vom „DelRex“) in der Ringbahnstraße gewesen. A habe es, so wie Z3 auch, traurig gefunden, dass die alten Kneipen in Neukölln nicht mehr da sind. Bezüglich der neuen Kneipen wisse Z3 nicht, ob A diese besuche. R macht einen Vorhalt, in dem Z3 angeben habe, dass sich A über Lokale mit ausländischen Gästen in Neukölln beschwert habe. Daraufhin erklärt Z3, dass viele Lokale, in denen sie waren, geschlossen worden seien und an deren Stelle türkische Teestuben und arabische Läden gekommen seien, was A und Z3 schade gefunden hätten. A habe aber nicht gesagt, dass man etwas dagegen unternehmen müsse.
R fragt nach der Einstellung des A gegenüber Mitmenschen. Z3 beschreibt diese mit „loyal“, fügt aber hinzu, dass A schon so einer sei, der eher solche Parteien, „die eher so rechts stehen“, wählen würde. Auf Nachfrage erklärt Z3, dass die anderen Parteien dem A zu „lasch“ gewesen seien. Dies beziehe sich auf Demos in Berlin, bei denen alles kaputt gemacht worden sei. A sei diesbezüglich der Meinung gewesen, dass die Polizei da nicht nur nebenher laufen solle. Die Einstellung des A zu Ausländern sei „normal“ gewesen, er habe auch mit Ausländern gearbeitet. Wenn Ausländer jedoch kriminell geworden wären, dann habe sich A schon mehr darüber aufgeregt als bei Deutschen. Für Z3 gebe es da aber keine Unterschiede. Ob A sich schon mal bei politischen oder Parteiveranstaltungen betätigt habe, wisse Z3 nicht.
R2 beginnt seine Befragung. R2 möchte wissen, ob Z3 mit A schon einmal eine Unterhaltung über das deutsche Waffenrecht geführt habe, was Z3 verneint. Bezüglich des amerikanischen Waffenrechts habe Z3 sich aber mal wegen eines Amoklaufs geäußert, dass er ein Verbot von Waffen gut finden würde, dies habe A nicht so richtig teilen können. A habe es gut gefunden, dass jeder in den USA Waffen kaufen könne.
Zur Schulausbildung des A gibt Z3 an, dass dieser seinen Abschluss nach der neunten Klasse gemacht habe.
Die Halbschwester des A habe Z3 vor 40 Jahren einmal gesehen. A habe sie aber in letzter Zeit öfter besucht, er sei einmal pro Woche zum Kaffeetrinken zu ihr gegangen.

R hakt noch einmal ein, er stellt den Widerspruch dar, dass Z3 sich zwar über die politische Einstellung des A äußerte, aber gleichzeitig angegeben habe, dass er mit A nicht darüber sprechen würde. Z3 erklärt, dass er seit er in Rente sei (seit 8 Jahren), seine Ruhe haben wolle, er über nichts mehr sprechen wolle, was ihm Stress bereite. R daraufhin: „Also mit der Rente gibt man die Demokratie auf?“ Z3 verneint und stellt klar, dass er ja noch darüber nachdenken und wählen gehe.

Der StA beginnt mit seiner Befragung. StA möchte wissen, ob es für A zu viele Ausländer in Deutschland gegeben habe. Z3 erklärt, dass A der Meinung gewesen sei, dass durch die Politik von CDU und SPD zu viele Ausländer kommen würden. Weiterhin fragt StA nach Kontakt des Z3 zu Fr. K nach As Inhaftierung. Z3 erklärt, dass er mit Fr. K telefoniert habe. Sie habe erzählt, dass Schwarzpulver gefunden worden sei.[der Prozessbeobachterin ist hier nicht ganz klar, ob das Schwarzpulver bei Fr. K. oder irgendwo anders gefunden wurde] Bei As Halbschwester sei ein schwarzer Mantel und eine Schrotflinte gefunden worden. Wem diese Sachen gehörten, wisse Z3 nicht. Zu der Kleidung des A gibt Z3 an, dass A zu 90% Arbeitskleidung getragen habe, ansonsten Jeans, einen blauen Pullover, eine schwarze Lederjacke oder eine helle Windjacke.

Auch Z3 werden die Fotos aus der Wohnung des A am Richterpult gezeigt. Z3 gibt auf Nachfrage zu dem Foto aus dem Flur des A, welches ein Bild der Führungsriege des dritten Reichs zeige, an, dass er diesbezüglich nicht irritiert gewesen sei, da A ja auch eine Hitlerbüste gehabt habe. Zu dem „Herrenzimmer“ erklärt Z3, dass immer alles vollgestellt gewesen sei, sodass man sich gar nicht alles merken könne, was da drin gewesen sei.

V1 beginnt mit seiner Befragung. V1 erklärt Z3, dass Z2 das Zimmer [gemeint ist das „Herrenzimmer“] als Museumszimmer beschrieben habe und möchte wissen, ob Z3 diesen Eindruck teile. Z3 daraufhin: „könne man so sagen.“

Der Sachverständige fragt Z3, ob A etwas mit der Jagd zu tun gehabt habe, was Z3 verneint. Weiterhin möchte er wissen, ob Z3 den A schon sturzbetrunken erlebt habe. Z3 bejaht dies, könne aber nicht mehr sagen, wie oft. Wenn A getrunken habe, habe er sich ruhig verhalten. Auf Nachfrage erklärt Z3, dass er den Schnapsvorrat in seinem Zimmer gehabt habe, damit jeder etwas habe, falls Gäste kommen würden. StA möchte wissen, ob Z3 den Eindruck einer bestehenden Alkoholabhängigkeit des A gehabt habe. Z3 erklärt, er habe A mal gefragt, ob er nicht meine, dass der Konsum ein bisschen viel sei, das habe A aber verneint. Z3 habe sich keine Sorgen gemacht. Ob der Zustand des „Sammlerzimmers“ immer so gewesen sei, könne Z3 nicht sagen, da er nur etwa alle zwei Jahre in das Zimmer geschaut habe.

NK1 beginnt seine Befragung. Z3 kann nicht sagen, wann er A das erste Mal betrunken erlebt habe. Er habe nicht über all die Jahre Kontakt zu A gehabt, es habe immer mal ein paar Jahre ohne Kontakt gegeben. Zu seinem eigenen Alkoholkonsum gibt Z3 an, dass er seinen Alkoholkonsum reduziert habe, er trinke ab und zu mal einen Schnaps, sonst eher Bier. A hingegen habe schwerpunktmäßig getrunken. Weiterhin möchte NK1 wissen, wie Z3 dazu komme, Stress bei politischen Diskussionen vermeiden zu wollen. Z3 erklärt, dass er das aus dem Urlaub von anderen Leuten kenne. NK1 spricht Z3 auf die Flüchtlingsproblematik des letzten Sommers an. Z3 wisse nicht, was er mit jemandem darüber habe reden sollen.
Weiterhin interessiert sich NK1 für den großen Keller, den A laut Aussage des Z3 mal gehabt habe, er möchte wissen, was da drin gewesen sei? Z3 erklärt, da sei alles Mögliche drin gewesen, alles zum Bauen, es seien insgesamt vier Keller gewesen, A habe die aber aufgeben müssen, als das Haus saniert worden sei.

NK2 beginnt mit seiner Befragung. Er möchte wissen, ob A bei einem Schützenverein, Jagdverein, der Bundeswehr gewesen sei. Z3 sagt, er wisse es nicht. Er selbst sei nicht bei der Bundeswehr gewesen. Gegen Z3 sei auch nicht wegen Waffen ermittelt worden. Z3 wisse auch nicht, ob A einen Anwalt oder Akteneinsicht gehabt habe in dem vorherigen Strafverfahren. Weiterhin möchte NK2 wissen, wie lang A schon die langen Haare trage. Z3 erklärt, dass A in den letzten 30 Jahren vielleicht zwei Mal kurze Haare gehabt habe, er trage die Haare immer offen und keine Mütze. Zu dem Mantel gefragt, erklärt Z3, dass er As Garderobe nicht kenne. NK2 möchte wissen, ob A auch bei der Arbeit getrunken habe. Z3 erklärt, dass das nur nach Feierabend und im Garten mit A zusammen gewesen sei. Bei gemeinsamen Bauarbeiten hätten sie beide getrunken, das habe aber die Arbeit nicht weiter beeinflusst, da sie ja keine festen Termine gehabt hätten. NK2 hakt nach, ob man arbeiten und sich dabei betrinken könne? Z3 daraufhin: „Natürlich ging das, man müsste ja sonst jede Baustelle schließen“.
NK2 fragt, ob die Familie des A die einzige deutsche Familie in dem Haus gewesen sei? Z3 verneint dies, er habe selbst dort Deutsche rumlaufen sehen. Z3 wisse nichts darüber, dass A mit einem ausländischen Nachbarn Ärger gehabt habe.
Z3 wird weiterhin nach den Brüdern des A („die sind ja schon verstorben“) und nach Annemarie W. gefragt. Z3 gibt an, schon mal bei Annemarie W. gewesen zu sein, allerdings nicht mehr in den letzten zwei Jahren, ihr verstorbener Mann hätte gutes Werkzeug gehabt. Das Werkzeug sei in der Garage oder in der Werkstatt neben dem Haus gelagert worden. Auf Nachfrage gibt Z3 an, dass er auch schon mal in dem Keller gewesen sei, dort sei eine Bar und ein Waschraum, weiter nichts. Von Waffen, welche nach Aussage des anderen Zeugen im Keller gewesen seien, habe Z3 nichts gehört oder gesehen.
Nach dem „kleinen Versteck“ gefragt, erklärt Z3, dass ihm der Name etwas sage, mehr aber auch nicht. Weiterhin gibt er an, dass A kein Handy oder Computer gehabt habe.

N1 beginnt seine Befragung. Er möchte wissen, ob A dem Z3 an dem Freitag vor dem Mord gesagt habe, wo er hingehen wolle? Z3 gibt an, dass A zu einem Fest habe gehen wollen. Weiterhin fragt N1, ob A erwähnt habe, dass er ein Problem mit der Bar habe, was Z3 verneint.

N2 beginnt ihre Befragung. Sie möchte wissen, ob Z3 in der Nähe des Tatortes wohne. Z3 gibt an, dass er etwa 15km entfernt wohne. N2 zeigt Z3 ein Foto von Luke Holland und fragt, ob Z3 wisse, wer das sei. Z3 verneint. N2 stellt ausgehend von der Aussage Z3s, dass er dort auch deutsche Menschen gesehen habe, die Frage, welche Nationalität der Mann auf dem Foto Z3s Meinung nach habe. Z3 antwortet, dass er wie ein Deutscher aussehen würde. Daraufhin fragt N2, woran Z3 dies festmache, an der Hautfarbe? Z3 erklärt, dass die Menschen, die er dort gesehen habe, perfekt Deutsch gesprochen hätten. Er fügt hinzu, dass es aber auch Schweden, die perfekt Deutsch gesprochen haben, hätten sein können.

V1 fragt Z3, wo A zuletzt gearbeitet habe, was Z3 mit „Galerie“ beantwortet. Daran anschließend möchte R wissen, was er da genau gemacht habe. Z3 erklärt, A sei dort „Mädchen für Alles“ gewesen. A habe dort 3 Jahre, sechs Stunden täglich gearbeitet.

Z3 wird um 15 Uhr entlassen.

NK2 gibt eine Prozesserklärung ab. Der Zeuge Harry H. habe A durch Verharmlosungen bezüglich dessen politischer Einstellung und der Verehrung des dritten Reichs und Adolf Hitlers schützen wollen, dies sei in der Hauptverhandlung deutlich geworden [aufgrund der schnellen Verlesung der Erklärung schaffe ich es nicht, mehr mitzuschreiben]

Die Verteidigung stellt den zuvor angekündigten Antrag. Es ist ein Ablehnungsantrag gegen einen Schöffen (Sc1). Der abgelehnte Sc1 habe bei der Vernehmung des Z1 auf die Frage des R, ob er noch Fragen habe, gesagt, dass diese eh nicht beantwortet werden würden. […] R steht diesem Antrag kritisch gegenüber: Meine Erwartungen zum Inhalt des Antrags sind erfüllt, die Befangenheit des Sc1 ergibt sich ihrer Meinung nach daraus?
R verliest die Stellungnahme des Sc1. Darin erklärt der Sc1, dass er tatsächlich davon ausgegangen sei, dass er keine Antwort erhalte. Da die Befragung des Z1 durch R bereits ein Ausweichen gezeigt habe und der Sc1 nicht davon ausging, selbst über die nötige Verhörtechnik zu verfügen. Über den Inhalt habe er keine Kenntnis gehabt.
Der StA bezieht dazu Stellung und erklärt, dass es sich bei der Aussage des Sc1 um eine einmalige, nachvollziehbare Unmutsäußerung gehandelt habe. Es sei kein Anlass für Besorgnis der Befangenheit gegeben und der Antrag sei deshalb abzulehnen. Die NK schließt sich an. V2 erklärt daraufhin, dass es nicht nur um eine Unmutsäußerung gehe, sondern dass die Äußerung nicht mit dem Aufklärungsauftrag vereinbar sei, daher habe A Grund für die Besorgnis, dass R nicht aufklären wollen würden. R gibt bekannt, dass die Entscheidung zum nächsten Verhandlungstag bekannt gegeben werde.

R fragt NK und V, ob noch weitere Beweisanträge gestellt werden sollen. Sowohl NK als auch V äußern diesbezügliche Überlegungen, R sieht jedoch bei allen angedachten Zeug_innen keinen Bedarf.

R erklärt bezüglich eines Antrages der NK auf Beiziehung des Waffendelikts zur Verhandlung, dass dieses nicht mehr vorhanden sei und möchte daher wissen, wie die NK weiter verfahren möchte. Die NK zieht ihren Antrag zurück.

V stellt einen Ablehnungsantrag gegen den Sachverständigen. Dieser habe in der Hauptverhandlung dem Z1 eine Fangfrage in Bezug auf das Telefonat mit Fr. K gestellt. [in der Frage kam ein „sie“ vor, bei dem er für die Einordnung der Art der Frage von Bedeutung war, ob es sich um „sie“ oder „Sie“ handelte. Der Sachverständige hatte dazu gleich anschließend erklärt, dass er die Pluralform meinte] R fragt, womit die V belegen wolle, dass es sich dabei um eine Fangfrage handele. Der Sachverständige habe schließlich selbst erklärt, wie er die Frage gemeint habe. Ob es sich tatsächlich um eine Fangfrage gehandelt habe, ließe sich jetzt nicht mehr klären, daher entziehe sich die Grundlage des Antrages. […]

[Da an dem Tag keine weiteren Zeug_innen mehr gehört werden sollen, verlassen die Prozessbeobachter_innen den Saal bereits vor Schließung der Sitzung für diesen Tag]