Blauer Parka – Berufung – 3. Verhandlungstag

Prozessprotokoll vom 18.04.2018
Landgericht Berlin, 11:00 Uhr, Raum 739, Turmstraße 91, 10559 Berlin
Beginn der Verhandlung: 11:00 Uhr

Anwesende:

  • Richterin (Ri), Schöffin, Schöffin (weiß)
  • Staatsanwalt (StA) (weiß)
  • Der Angeklagte (PoC)
  • Verteidiger (V) (weiß)
  • Dolmetscher für Englisch (weiß)
  • Urkundsbeamtin (weiß)
  • 1 Justizbeamter (weiß)
  • 2 solidarische Prozessbeobachter (je eine/r schwarz bzw. weiß)

Die Richterin eröffnet die Verhandlung und teilt den Prozessbeteiligten mit, dass der Prozess entgegen der vorherigen Ankündigung nicht am heutigen Tage beendet werden wird, da der in Entsprechung eines Beweisantrages der Verteidigung geladene Richter vom AG Tiergarten erst am 04. Mai 2018 als Zeuge vernommen werden kann.

Sodann wird die Zeugin G. aufgerufen und von der Richterin befragt. Sie sagt aus, dass sie den Angeklagten seit April 2017 (kurz vor Ostern) kennt und ihn dabei unterstützt, beruflich Fuß zu fassen sowie sich kulturell einzubinden. Es sei Teil ihrer Arbeit für die Organisation Fixpunkt, den Angeklagten und weitere Personen bei der Nutzung des deutschen Hilfesystems und dem Abschluss des Asylverfahrens zu unterstützen.

Ferner sagt sie aus, der Angeklagte besuche regelmäßig und zuverlässig eine Schule, die er durch die Organisation Fixpunkt vermittelt bekam. Sie selbst habe viel Arbeit in den Angeklagten gesteckt, weil sie in ihm ein hohes Potenzial sieht. Im Verlauf der Zeit sei es gelungen, dem Angeklagten eine realistische und konkrete Perspektive zu verschaffen. Der Angeklagte übe außerdem in seiner Community eine Vorbildfunktion aus. Sein Schulbesuch habe auch zahlreiche weitere Personen dazu motiviert, die Schule zu besuchen. Der Angeklagte sei deshalb auch als sogenannter „Peer“ für ein mit Mitteln des Bundes gefördertes Projekt ausgewählt worden.

Die Richterin fragt zudem, wie die Zeugin mit dem Angeklagten kommuniziere und wie gut dessen Deutschkenntnisse seien. Die Zeugin sagt diesbezüglich aus, dass die Kommunikation vorwiegend auf Englisch stattfindet. Da der Angeklagte allerdings auch einen Deutschkurs besuche, würde er bereits viel verstehen. Lediglich das aktive Sprechen müsse weiter geübt werden.

Auf die Frage, welche Perspektiven der Angeklagte in Aussicht hat, antwortet die Zeugin, dass er in ca. 6 Monaten die Schule abschließen und dann wahrscheinlich in eine handwerkliche Ausbildung vermittelt werden könne.

Nachdem die Richterin fragt, ob weitere Fragen bestehen, merkt die aus Sicht des Publikums links von der Richterin sitzende Schöffin an, dass alle Perspektiven des Angeklagten davon abhingen, ob dessen Asylverfahren zu einem positiven Abschluss gebracht werden könne.

Sodann beginnt der StA mit seiner Befragung der Zeugin. Er möchte zunächst wissen, wie der Ausbildungsstand der Lehrer an der Schule des Angeklagten sei und wie man sich den Schulalltag vorstellen könne. Die Zeugin sagt aus, dass alle Lehrer der staatlich geförderten Schule entweder Pädagogen oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügende Fachkräfte seien.

Auf Nachfrage des StA wird außerdem mitgeteilt, dass das „Optimalziel“ nach Beendigung der Schule die Vermittlung in eine Berufsausbildung sei, was auch die Möglichkeit, in der Berufsschule zurecht zu kommen, umfasse.

Abschließend weist der StA darauf hin, dass sich in der Akte Stellungnahmen der Zeugin finden. Er möchte wissen, wie bzw. aus welcher Motivation heraus diese Stellungnahmen verfasst wurden. Die Zeugin sagt aus, sie verfüge über langjährige Erfahrung in der Suchtberatung. Dort sei es üblich gewesen, derartige Stellungnahmen zu verfassen, um ein vollständiges und umfassendes Bild ihres Klienten zu vermitteln. Sie habe die Stellungnahmen folglich aus eigener Motivation verfasst.

Die Zeugin wird sodann um 13:31 Uhr entlassen. Sie bleibt unvereidigt.

Die Richterin weist nochmals darauf hin, dass am 04. Mai ein Fortsetzungstermin stattfindet, an dem der Prozess beendet werden solle. Lediglich „höchst vorsorglich“, da die Schöffin an diesem Tag nur bis 12 Uhr verfügbar ist, soll ein Zusatztermin vereinbart werden. Es wird der 23. Mai vorgeschlagen. Der Verteidiger ist sich nicht sicher, ob er an diesem Termin kann. Man einigt sich, dass er dem Gericht per Fax mitteilt, ob er zur Verfügung steht. [Eine weitere Terminfindung wurde außerdem dadurch vereitelt, dass die Richterin keinen Kalender zur Hand hatte.]

Im Anschluss hieran bittet der Verteidiger darum, Blatt 46 Band 2 der Akte zu verlesen. Es handelt sich um einen Wetterauszug, der den Tattag betrifft. Die Richterin stellt dies zurück, da ihr dieser Umstand nicht ersichtlich ist. Ihrer Ansicht nach bezieht sich das besagte Blatt auf einen anderen Tag. Sie bittet um einen klareren Ausdruck, der nachgereicht werden soll.

Sodann stellt die Verteidigung folgenden Antrag: Die Verteidigung fasst die nach ihrer Wahrnehmung vernommenen Aussagen der Zeugen We und Str zusammen und bittet das Gericht darum, einen Hinweis zu erteilen, ob es mit dieser Zusammenfassung übereinstimmt oder eine andere Auffassung vertritt.

Ende des Verhandlungstages: 13:41 Uhr

Nächster Termin: Freitag, den 04.05.2018 in Raum 618 um 9 Uhr