Verfahren gegen Ayfer H. – Berufungsverfahren – 15.11.16

Fortsetzung des Berufungsverfahrens gegen Ayfer H. vor dem Landgericht Berlin
Der Beginn verzögert sich um eine halbe Stunde (von 13 Uhr auf 13:30 Uhr), da der Schöffe einen Unfall hatte und sich verspätet.

Anmerkung: Die Akustik im Saal war sehr schlecht, sodass einige Details auf den Zuschauer_innenbänken nicht zu verstehen waren. Auch der V und weitere Personen aus dem Publikum hatten Schwierigkeiten, bestimmte Passagen zu verstehen und konnten meine Nachfragen hierzu nicht beantworten. Die unverständlichen Stellen sind durch Unterstreichungen gekennzeichnet.

Anwesende:

  • Staatsanwaltschaft (StA) (weiß)
  • 1. Schöffin (S1) (weiß)
  • Richter (R) (weiß)
  • 2. Schöffe (S2) (weiß)
  • Gerichtsprotokollantin (GPr) (weiß)
  • Verteidiger E. Schulz (V) (weiß)
  • Angeklagte Frau Ayfer H. (A) (PoC)
  • Dolmetscherin (Do)
  • 1 Justizsicherheitsbeamte (weiß)
  • Publikum: 3 Personen zur Unterstüzung der A (teilweise weiß)

R sagt, die Zeugin P [Freundin von der A], die geladen war aber nicht erschienen sei, habe geheiratet und führe jetzt einen anderen Namen und habe eine neue Adresse. Die Polizei sei dort hingefahren um die Vorladung zu überbringen, aber Nachbarn hätten gesagt, dass Fr. P dort nicht mehr wohne. Der R sagt, solange es keine Kontaktmöglichkeit gebe, könne er die Zeugin nicht laden. V möchte alle vorhandenen Informationen zu Fr. P, um noch einmal nachzuforschen.

R sagt, dass die von V gestellten Hilfsbeweisanträge vorberaten worden seien. Dem 7. werde stattgegeben: Dieser beinhaltete die Ladung und Vernehmung des Arztes/Psychiaters von der A. Allerdings müsse die A diesen von seiner Schweigepflicht entbinden, wenn er über ihren Gesundheitszustand aussagen solle. A stimmt zu. R schlägt vor, wenn Fr. P. nicht gefunden werden könne, ihre Aussage aus dem letzten Verfahren/der letzten Instanz zu hören und die Kollegin aus dem damaligen Verfahren als Zeugin zu laden. R schlägt daraufhin Termine für die nächste Sitzung vor.

V gibt eine kurze Erklärung ab über ein Gespräch, das er nach dem letzten Verhandlungstermin mit dem StA gefüht habe. Der StA habe verlangt, dass die A (öffentlich?) einräumt im Unrecht gewesen zu sein, damit das Verfahren eingestellt werde. V habe gesagt, dass das so nicht notwendig sei. So eine Regelung lasse sich nicht im StGB/StPO [nicht genau verstanden] finden. Er habe dies jedoch mit seiner Mandantin besprechen wollen. Direkt vor der Sitzung habe StA gesagt, er sei nicht bereit das Verfahren einzustellen. Es käme nicht in Frage. Er möge darüber auch nicht reden. V habe verstanden, dass der Abteilungsleiter (OstA Kamstra) die Entscheidung treffe, dann habe der StA jedoch gesagt, dass er selber entscheide. [Der StA spricht sehr leise und schnell. Auf Zwischenrufe von V und aus dem Publikum, dass er nicht nicht zu verstehen sei, reagiert er nicht und spricht weiter.]

Der R sagt, der Vorschlag den „Sie“ gemacht hätten stehe noch. Das Verfahren dauere bereits sehr lange, der Tatverlauf liege lange zurück. Sie sehen keine hohe/eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit. Die Kosten sowohl finanziell als auch emotional für die A seien sehr hoch, er halte die Lösung für pragmatisch und sinnvoll. Es habe bereits ein Telefongespräch zwischen R und V gegeben, in dem V angeboten habe, dass die A die Äußerungen nicht wiederholen werde. Während dieses Punkts schüttelt der StA heftig mit dem Kopf.

R sagt, er wolle das Verfahren beerdigen, aber auf keine Seite eindringen, damit es nicht heiße, es seien Absprachen getroffen worden. Dies solle unter Verweis auf § 153a Abs.2 ins Protokoll aufgenommen werden. V äußert, dass er mit der A Rücksprache gehalten habe. Sie sei bereit, ihre Äußerungen nicht aufrechtzuerhalten, diese auch in der Zukunft nicht mehr öffentlich zu äußern.

StA sagt, er habe bereits erklärt, dass er auf V zugegangen sei und eine Erklärung in Medien gefordert habe, um das Ansehen der Polizeibeamten wiederherzustellen. Er habe eine Vorerörterung gewollt und sei abgewürgt worden. Er habe seinen Vorgesetzten gefragt und eine klare Position mitbekommen, dass es keine Einstellung geben werde.

R lässt protokollieren, dass StA klar Position gegen die Einstellung des Verfahrens bezieht. StA sagt, V müsse sich mit dem „Antragssteller“ (OstA Kamstra) in Verbindung setzen. Es gibt eine kurze Pause. Anschließend wird die Verhandlung um 14.05 Uhr beendet.

Fortsetzung am 01.12. um 13.30 in Saal 621.