Geflüchtete durch Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes misshandelt

Die folgenden Prozessprotokolle wurden uns vom AKzuRecht aus Münster zugeschickt. Vielen dank dafür!

Anklage: Die Angestellten eines Sicherheitsdienstes N. und D. sind angeklagt, am Abend des 20.12.15 um 21 Uhr gemeinschaftlich drei pakistanische Geflüchtete in der Notunterkunft des Gymnasiums Georgianum in Lingen eingesperrt und nacheinander körperlich misshandelt zu haben (Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung – § 239 StGB, §§ 223 I, 224 I Nr. 4 StGB). Den ersten der drei sollen sie mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen haben, sodass diesem das Nasenbein brach. Der zweite soll mit Fäusten geschlagen und getreten worden sein. Bezüglich des dritten wird den Angeklagten vorgeworfen, ihn mit Faustschlägen gegen Kopf, Brust und Kehlkopf dem Bewusstseinsverlust nahegebracht zu haben. Die Angeklagten sollen dann Sanitäter*innen gerufen haben, die dem Geschädigten Sauerstoff verabreichten, woraufhin die Angeklagten ihn zurück in den Umkleideraum sperrten. Um 8 Uhr morgens wurden die Pakistanis aus dem versperrten Raum befreit. Ein Angeklagter bestreitet die Vorwürfe, der andere schweigt. 14 Zeugen sind geladen.

Angesetzte Verhandlungstage: 07.,14. und 17.02.2017, jeweils um 9 Uhr

Anmerkungen: Das Protokoll ist eine sinngemäße, teilweise wortlautgetreue Wiedergabe der Verhandlungstage. Wir halten in der Personenübersicht fest, ob Personen weiß oder (potentiell) von Rassismus betroffen (People/Person of Color/PoC) sind. Uns ist dabei bewusst, dass wir von außen Menschen benennen und diese Bezeichnung möglicherweise nicht der Selbstpositionierung der betreffenden Personen entspricht. Sofern uns die Selbstbezeichnung von Menschen bekannt ist, verwenden wir diese. Ansonsten geht es bei der von uns vorgenommenen Einordnung darum, wie Menschen gesellschaftlich gesehen werden. Alle Personen aus dem Prozessbeobachtungsteam sind selbst weiß.

Protokoll 1. Verhandlungstag
Protokoll 2. Verhandlungstag
Protokoll 3. Verhandlungstag