Aufruf zur Kundgebung gegen rassistische Polizeigewalt und Kriminalisierung in Ellwangen

Pressemitteilung zum Protest am 14. März 2019 [English]

  • Ellwangen ist zum Symbol für unseren Protest geworden!
    Mahnwache und Kundgebung ab 11 Uhr Am Fuchseck in Ellwangen
    Kundgebung am 15.30 Uhr
  • Geflüchtete klagen gegen ihre Strafbefehle.
  • Prozesstermine vor dem Ellwanger Amtsgericht am 14.03.2019 aufgehoben!
  • Inhaftierte Geflüchtete, die sich in Untersuchungshaft befinden, müssen freigelassen werden.

Seit dem 3. Mai 2018 gibt es von verschiedenen Gruppierungen/Prozessbeobachter*innen Kritik an dem mit 500 Beamten durchgeführten brutalen Polizeieinsatz in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen. Der Polizeieinsatz selbst war Auslöser für mehr als 25 Strafverfahren. Schreiben per Brief und Mails an das Polizeipräsidium Aalen, an die demokratischen Fraktionen im Landtag und an das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration wurden nicht, nur teilweise oder rechts kurz beantwortet. Es gibt offensichtlich kein Interesse daran, die Rechtmäßigkeit der Polizeiaktion zu hinterfragen.

Nach dem im Juli 2018 die ersten Prozesse vor dem Amtsgericht begannen und ein Geflüchteter zu sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung wegen tätlichem Angriff gegen die Polizei verurteilt wurde, gab es bereits große Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes. Kurz danach haben verschiedene Gruppen einen mehrseitigen Fragenkatalog an das Polizeipräsidium Aalen verfasst. Das Schreiben erhielten alle demokratischen Fraktionen im Stuttgarter Landtag. Auch dem Innenministerium wurde es zur Kenntnis gebracht. Weiterlesen

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Tod eines somalischen Geflüchteten in Polizeigewahrsam aufklären!

Am Morgen des 26. Februar 2019 ist ein 22-jähriger Geflüchteter aus Somalia in einer Schweinfurter Polizeizelle ums Leben gekommen. Zuvor lebte er im Anker-Zentrum Schweinfurt. In der Nacht auf den 26. Februar soll er sich laut Medienberichten aggressiv gegenüber Mitarbeitern des privaten Sicherheitsdienstes verhalten haben. Daraufhin sei die Polizei gerufen worden. Die Streifenbeamt*innen hätten den Geflüchteten „zur Verhütung von Straftaten“ in Gewahrsam genommen und ihn gegen 5 Uhr morgens in einen Haftraum der Schweinfurter Polizeiinspektion gesperrt. Um 7:30 Uhr habe ein Beamter den Raum kontrolliert und den jungen Mann tot aufgefunden. Die Polizei behauptet, es gebe keine Hinweise auf ein Fremdverschulden und verfolgt Hinweise auf einen Suizid. Das Nachrichtenportal „inFranken.de“ berichtete, dass der Geflüchtete sich erhängt habe.

Wir wissen: die Tode vieler Schwarzer Menschen in Polizeigewahrsam und in Haft wurden von Polizei, Justiz und Politik vertuscht. Wir erinnern uns an Oury Jalloh, Amed Ahmed, Yaya Jabbi. Ihre Tode haben uns gelehrt grundsätzlich misstrauisch zu sein, wenn Polizei und Justiz vorschnell von Suizid sprechen.

Wir wissen auch: in vielen Anker-Zentren und Abschiebelagern gibt es strukturelle Probleme mit Wachdienstgewalt. Häufig greifen Wachleute Geflüchtete willkürlich an und verprügeln sie. Anschließend rufen sie die Polizei, die die Opfer der Wachdienstgewalt festnimmt und kriminalisiert. Regelmäßig hören wir davon, dass die Polizei die Geflüchteten weiter demütigt und ihnen Gewalt antut.

Wir fragen uns: Wieso verbreiten Polizei und Medien die Meldung, der Geflüchtete habe sich selbst das Leben genommen, bevor überhaupt eine Obduktion durchgeführt wurde? Wie kann es sein, dass sich ein Mensch im Polizeigewahrsam erhängt? Werden Menschen im Gewahrsam nicht Gürtel, Schnürsenkel und ähnliche Dinge abgenommen? Was ist wirklich passiert, bevor die Streifenbeamt*innen den Geflüchteten in der Nacht auf den 26. Februar in Gewahrsam nahmen?

Auch das Vorgehen der Medien im Schweinfurter Fall ist fragwürdig: Wie so oft, wenn es um Gewalt gegen Geflüchtete in Anker-Zentren geht, wurde auch diesmal vorschnell und einseitig die Darstellung der Polizei und des Wachdienstes übernommen. Der Tote wurde in einem Medienbericht als „Streithahn“ charakterisiert, der sich aggressiv gegenüber Wachleuten verhalten habe. Wie so oft wurde sich nicht die Mühe gemacht, unabhängige Zeug*innen zu dem Vorfall zu befragen.

So wissen wir weder, ob es Probleme mit dem Sicherheitsdienst gegeben hat, noch was in der Nacht vorgefallen ist. Auch über die psychosoziale Situation des verstorbenen Geflüchteten ist bislang nichts bekannt. Etwa, ob er je Suizidabsichten geäußert oder sich in einer psychischen Krise befunden hat. All diese offenen Fragen können nur geklärt werden, wenn eine kritische Öffentlichkeit genug Druck und Interesse zeigt!

Keine weitere Vertuschung eines ungeklärten Todesfalls in Polizeigewahrsam!

Veröffentlicht unter Aufruf

Fatous Prozess am 8. März: Rassistische Gewalt gegen geflüchtete Frauen durch Wachdienste und Polizei beenden!

Am 8. Juni 2018 wurde Fatou, eine geflüchtete senegalesische Frau, von einem Wachmann als einzige schwarze Person in einem Netto-Supermarkt in Bamberg kontrolliert. Sofort kritisierte sie die Kontrolle als rassistisch. Der Vorfall löste eine Reihe von Ereignissen aus, die bis zum nächsten Tag andauerten, in denen sie sowohl von privaten Wachleuten als auch später von der Bamberger Polizei misshandelt und eingeschüchtert wurde. Strafrechtliche Konsequenzen richten sich jedoch bislang ausschließlich gegen sie. Am 8. März 2019 muss sich Fatou um 12 Uhr vor dem Amtsgericht Bamberg gegen Vorwürfe wegen Hausfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung während der Ereignisse im Netto-Supermarkt verteidigen. Gegen die Wachleute wird bislang trotz Fatous Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft nur halbherzig ermittelt. Die Ermittlungen gegen die Polizist*innen wurden bereits eingestellt.

Kommt am 8. März, am internationalen Frauenkampftag, um 12 Uhr zum Amtsgericht Bamberg, um Fatous Kampf zu unterstützen und die strafrechtliche Verfolgung einer schwarzen geflüchteten Frau kritisch zu beobachten. Rassistische Wachdienst- und Polizeigewalt gegen geflüchtete Frauen beenden!
Adresse: Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg

Spendenkonto für Anwaltskosten:
Bayerischer Flüchtlingsrat
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02
BIC: BFSWDE33MUE (München)
Verwendungszweck „Bamberg Security“ Weiterlesen

Fatou at court on 8th March: Stop racist security guard and police abuse of refugee women

On 8th June 2018 Fatou, a Senegalese refugee woman, was controlled by a security guard as the only black person in a Netto supermarket in Bamberg, an action she immediately denounced as racist. This triggered a sequence of events, lasting until the next day during which she was abused and intimidated both by security guards and later by the Bamberg police. Yet the legal consequences are so far targeting her. On 8th March, 2019 at 12 o’clock she has to defend herself at the Bamberg local court against charges on breaking the house peace (Hausfriedensbruch) and attempt of grievous bodily injury (versuchte gefährliche Körperverletzung) during the events in the Netto. Despite Fatou’s report to the prosecutor the guards have only been half-heartedly investigated so far. The investigation against the police officers has already been suspended.

Come to court on Women’s Day, 8th of March 2019 at 12 PM to support of Fatou’s fight and to monitor the legal persecution of a Black refugee woman. Stop racist security guard and police violence and intimidation of refugee women!
Address: Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg

Donations for lawyer costs with the message (Verwendungszweck) “Bamberg Security”:
Bayerischer Flüchtlingsrat
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02
BIC: BFSWDE33MUE (München) Weiterlesen

Erster Erfolg in Ellwangen: Verfahren eingestellt

Am 24.01.2019 fand erneut ein Verfahren gegen einen Geflüchteten vor dem Amtsgericht Ellwangen statt. Der Betroffene hatte gegen den Strafbefehl à 1.170€ / 90 Tagessätze, der im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz am 3. Mai in Ellwangen gegen ihn erlassen worden war, Widerspruch eingelegt. Der Geflüchtete hatte Erfolg. Das Verfahren wurden eingestellt, der Staat trägt alle Kosten.

Hier geht es zum Prozessprotokoll: Ellwangen_24.01.19

Erklärung der Prozessbeobachtungsgruppe Ellwangen – 8.1.2019

Verweigerung einer politischen Auseinandersetzung durch das Innenministerium von Baden-Württemberg – Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Polizeieinsatzes am 3. Mai 2018 in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) Ellwangen

Nachdem erneut über den Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 in Ellwangen im Zusammenhang mit einer erneuten Asylantragstellung von Herrn Alassa M. in der Presse berichtet wurde, möchten wir, als Prozessbeobachter*innen der Verfahren, die vor dem Amtsgericht Ellwangen gegen Bewohner der LEA Ellwangen stattfanden, nochmals zu dem Polizeieinsatz Stellung nehmen. Zunächst möchten wir unsere Solidarität mit Herrn M. aussprechen und verurteilen die Diffamierungen und Falschmeldungen in der Bildzeitung vom 4.1.2019, wie auch die darauf folgenden Drohungen gegen ihn und seinen Rechtsanwalt.

Wir stellen fest:
1.-) Die Zimmer, in denen Geflüchtete in einer Landeserstaufnahme untergebracht sind, entsprechen rechtlich dem Status von Wohnungen und sind durch das Recht auf die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ geschützt. Eine öffentlich-rechtliche Zuweisung des Wohnraums wirkt sich nicht auf die Eigenschaft als Wohnung im Sinne des Art. 13 GG aus. Der Staat bleibt an die Grund- und Menschenrechte gebunden. In der Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Freiburg wird richtig festgestellt: „Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei den persönlich zugewiesenen Räumlichkeiten rechtlich um eine Wohnung handelt.“ Weiterlesen

Erklärung der Kanzlei Meister & Partner zur medialen Hetze gegen Alassa M.

Wir dokumentieren im Folgenden eine Pressemitteilung der Kanzlei Meister & Partner zum Artikel „Der unfassbare Fall des Alassa M.“ in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2:

5. Januar 2019

Unsere Kanzlei protestiert mit Nachdruck gegen die falsche, reißerische und aufhetzende Darstellung des Falles unseres Mandanten Alassa M. in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2, sowie auf www.bild.de.

BILD hat seit Jahrzehnten unter Beweis gestellt, dass seine Berichterstattung mit seriösem Journalismus wenig zu tun hat. Mit diesem Artikel wird jedoch eindeutig eine rote Linie überschritten und in unverantwortlicher Weise eine regelrechte Pogromstimmung geschürt. 

  • Es wird behauptet, der Asylantrag unseres Mandanten in Deutschland sei abgelehnt worden „wie 99 Prozent aller Asylanträge aus Kamerun“. Tatsache ist: Die deutschen Behörden haben den Asylantrag überhaupt nicht geprüft, sondern sich nach dem Dublin III-Abkommen für unzuständig erklärt und unseren Mandanten deshalb nach Italien abgeschoben.
  • Es wird behauptet, unser Mandant sei „entgegen einem bestehenden Einreiseverbot“ wieder eingereist und habe sich damit strafbar gemacht. Tatsache ist: sein Einreiseverbot war auf 6 Monate befristet. Diese Frist war zum Zeitpunkt seiner Wiedereinreise abgelaufen.
  • Unser Mandant wird willkürlich zum kriminellen Gewalttäter und Rädelsführer eines „Aufstands gegen die Polizei“ gestempelt. Tatsache ist, dass es am 30. April 2018 gegen die Abschiebung eines Flüchtlings in der LEA Ellwangen eine friedliche spontane Protestaktion gab, die vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt war und bei der keinerlei aktiver Widerstand geleistet wurde. Tatsache ist weiter, dass sowohl die Staatsanwaltschaft Ellwangen als auch die Polizeidirektion Aalen in einer Pressemitteilung klargestellt haben, dass unser Mandant an den Vorkommnissen vom 30. April 2018 nicht beteiligt war und deshalb auch kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110969/4158140).
  • Es wird behauptet, A. habe über unsere Kanzlei „die Polizisten“ verklagt, denen er sich in den Weg gestellt habe, als sie „Recht durchsetzen wollten“. Tatsache ist, dass unser Büro beim Verwaltungsgericht Stuttgart den Dienstherrn der Polizei, nämlich das Land Baden-Württemberg, verklagt hat, und zwar auf Feststellung, dass der Großeinsatz der Polizei in der LEA Ellwangen vom 3. Mai 2018 vom Polizeigesetz nicht gedeckt, völlig unverhältnismäßig und daher rechtswidrig war.

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Demoaufruf zum 14. Todestag von Oury Jalloh am 7. Januar 2019 in Dessau / Sachsen-Anhalt

Im Namen der Hinterbliebenen der Familie Diallo,
– insbesondere im Namen der ohne Aufklärung und Beantwortung ihrer berechtigten Fragen zum grausamen Brandmord an ihrem Sohn Oury Jalloh verstorbenen Eltern Mariama Djombo Diallo und Elhadji Boubakar Diallo – 
laden wir alle solidarischen Menschen, Aktivist*innen, Initiativen und Organisationen zu unserer jährlichen Demonstration in Gedenken an Oury Jalloh am 7. Januar 2019 nach Dessau ein.

13:00 Uhr: Kundgebung und Sammlung
14:00 Uhr: Beginn der Demonstration

… 14 Jahre ohne Aufklärung             
… 14 Jahre ohne Entschuldigung bei den Hinterbliebenen 
… 14 Jahre ohne Anerkenntnis der erdrückenden Beweislage               
… 14 Jahre ohne Gerechtigkeit  
… 14 Jahre ohne Entschädigung

14 Jahre lang haben Polizei-, Justiz- und Politik die Aufklärung der Ermordung von Oury Jalloh im Polizeigewahrsam sowie die Aufklärung von mindestens zwei weiteren Todesfällen im Dessauer Polizeirevier verweigert.

Eine vorgeblich unabhängige Justiz schützt die Polizisten aus dem Dessauer Polizeirevier seit 14 Jahren, obwohl sie weiß, dass die dort tätigen Polizeibeamten über viele Jahre hinweg Menschen willkürlich und rechtswidrig im Polizeigewahrsam festhielten, sie folterten und sogar töteten.

Der Umgang staatlicher Behörden mit dem Fall Oury Jalloh hat ein Fenster in die gewaltenübergreifende Staatsraison der BRD eröffnet: Weiterlesen

Wachdienst- und Polizeigewalt beenden! Schluss mit der Kriminalisierung von Geflüchteten!

Erklärung von Justizwatch & Culture of Deportation zum Polizeieinsatz in Bamberg in der Nacht zum 11. Dezember 2018
18.12.2018

Auf einen Streit zwischen eritreischen Geflüchteten und Mitarbeitern des Wachdienstes in der Anker-Einrichtung Oberfranken (AEO) in Bamberg am 11.12.2018 kurz nach Mitternacht folgte ein großangelegter, brutaler Polizeieinsatz, an 100 bis 200 Beamt*innen und das SEK beteiligt waren. Laut Polizeibericht wurden dabei neun Geflüchtete festgenommen. Gegen vier von ihnen wurden zwischenzeitlich Untersuchungshaftbefehle erlassen. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind erheblich: sie ermittelt u.a. wegen versuchten Totschlags und schwerer Brandstiftung.

Polizei und Staatsanwaltschaft stellen die Geflüchteten als extrem gewalttätig dar: Diese hätten zunächst Wachmänner angegriffen, sich dann in einem Gebäude verbarrikadiert, eine Wohnung in Brand gesetzt und Polizeibeamt*innen mit Pflastersteinen beworfen. Die Medien haben diese Darstellung unhinterfragt übernommen. Kaum ein*e Journalist*in machte sich die Mühe, vor Ort mit den Betroffenen zu sprechen und die Angaben der Polizei zu überprüfen. Weiterlesen

Systematischer Machtmissbrauch – Gewalt durch Wachpersonal in Flüchtlingsunterkünften

Basierend auf der Web-Dokumentation der Antirassistischen Initiative haben wir eine Übersicht über Fälle von Wachdienstgewalt in Flüchtlingsunterkünften in den Jahren 2015, 2016 und 2017 erstellt. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Gegenteil ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen: Denn Geflüchtete befinden sich gegenüber dem Wachpersonal in einer Abhängigkeitssituation und trauen sich deswegen häufig nicht, sich über Fehlverhalten und Machtmissbrauch zu beschweren – oder sie werden von den verantwortlichen Wachleuten gezielt unter Druck gesetzt, keine Beschwerden nach außen zu tragen. Eine weitere Rolle spielen negative Erfahrungen mit der Polizei. Teilweise wird Beschwerden auch schlicht nicht nachgegangen oder Geflüchtete, die ihre Erfahrungen öffentlich machen, werden selbst gerichtlich belangt.

Die Übersicht macht dennoch sichtbar, wie regelmäßig und systematisch Geflüchtete Machtmissbrauch, Schikanen, Demütigungen und körperlichen Angriffen seitens des Wachpersonals ausgesetzt sind.

2017

5.9.2017, Bundesland Bayern, Bamberg. In der Kantine der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) wird ein senegalesischer Bewohner von Mitarbeitern des privaten Sicherheitsdienstes „Fair Guards“ nach einer kleinen Streiterei massiv angegriffen. Er erleidet eine stark blutende Kopfwunde und eine Bindehautentzündung durch den Einsatz von Pfefferspray. Ein zweiter Senegalese wird zu Boden gedrückt und ebenfalls attackiert. Weiterlesen