Aufruf zur solidarischen Prozessbeobachtung in Nürnberg – Rassistische Polizeigewalt stoppen!

Am 2. Oktober 2015 wird Sascha U. im Treppenhaus des Hauses, in dem er wohnt, von einem rassistischen Nachbarn angegriffen. Der Nachbar ruft die Polizei, diese betreibt die übliche Täter-Opfer-Umkehr und beschuldigt Sascha U. des Angriffs.

Auf der Suche nach dem vermeintlichen Täter stürmen die Beamten dessen Wohnung, in der sich zu diesem Zeitpunkt nur Saschas Mutter Particia U. und sein Bruder Silas U. aufhalten. Beide werden von den Polizisten brutal geschlagen und misshandelt, es kommt darüber hinaus zu massiven rassistischen und sexistischen Beleidigungen gegenüber der Mutter von Sascha, einer über 60-jährigen Frau. Frau U. muss aufgrund der ihr zugefügten Verletzungen mehrere Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden. Der Anwalt von Patricia U. stellt bei der Nürnberger Staatsanwaltschaft Strafantrag wegen des brutalen Polizeiüberfalls. Doch diese stellt das Verfahren ein. Stattdessen leitet sie ein Verfahren gegen Silas und Patricia U. ein. Der Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Patricia und Silas U. werden im Dezember 2017 vor dem Amtsgericht Nürnberg in erster Instanz wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe verurteilt. Beide äußern sich im Prozess zu den Vorwürfen und schildern die massive Polizeigewalt, die sie erfahren mussten. Doch dagegen stehen die Aussagen zahlreicher Polizeizeug*innen, die das Gericht für glaubwürdiger hält.

Wie unzählige andere, die Opfer eines brutalen rassistischen Angriffs durch die Polizei wurden, erfahren Silas und Patricia U. in der Justiz keine Gerechtigkeit, sondern werden weiter verfolgt und kriminalisiert. Doch sie sind nicht bereit diese Kriminalisierung hinzunehmen und haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung beginnt am 25. Juli 2019 vor dem Landgericht Nürnberg. Weitere Termine sind: Fr, 26.07.2019, Do, 08.08.2019, Fr, 09.08.2019, Do, 22.08.2019, Fr, 23.08.2019. An allen Tagen beginnt die Verhandlung jeweils um 9:00 Uhr, Sitzungssaal 226, 2 Stock, Fürther Str. 110

Wir solidarisieren uns mit Patricia und Silas und rufen dazu auf, den Prozess gegen sie kritisch zu beobachten. Wir fordern eine lückenlose Aufklärung der Geschehnisse am 2. Oktober, eine konsequente Verfolgung der wahren Täter*innen in Uniform und ein Ende der ständigen Polizeigewalt gegen Schwarze Menschen! Außerdem fordern wir Freiheit für Sascha, der nach dem Vorfall zwangspsychiatrisiert wurde und sich seit Jahren im BKH Straubing befindet.

Mehr Infos: https://www.instagram.com/justice4sascha/

Black Lives Matter Berlin – Protest 2019

5. Juli 2019 * 17 Uhr Auftaktkundgebung * 18 Uhr Beginn der Demo
Zietenplatz, 10117 Berlin

Deutschland hat ein Rassismusproblem!

Rassismus ist für Schwarze Menschen Alltag und spiegelt sich nicht nur in verbalen Beleidigungen und physischer Gewalt wider. Das gilt auch für Deutschland. Rassistische Diskriminierungen erfahren Menschen hierzulande auf persönlicher und institutioneller Ebene. Das reicht von Racial Profiling, Gesetzgebungen wie beispielsweise Änderungen von Polizeigesetzen, Straßenbenennungen und schulischer Bildung, über Medien, bis zu der Auseinandersetzung mit Flucht und dem Zugang zu Arbeits- und Wohnungsmärkten.

Neben all diesen Themen sind es gegenwärtige Ereignisse aus aller Welt die uns immer wieder vor Augen führen, dass eine kontinuierliche Intervention durch die Bevölkerung erforderlich ist. In Deutschland zählen dazu aktuell der rassistische Mord an William Tonou-Mbobda und der ungeklärte Fall von Rooble Warsame. Des Weiteren stimmte der Landtag Sachsen-Anhalt Anfang des Jahres deutlich gegen die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Fall Oury Jalloh.

Ende 2013 wurde die internationale Dekade für Menschen Afrikanischer Herkunft durch die UN-Generalversammlung ausgerufen. Unter dem Motto „Menschen Afrikanischer Abstammung: Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“ verpflichtete sich unter anderem Deutschland bis 2024 die Anliegen von Menschen Afrikanischer Herkunft zu fördern und Rassismus zu bekämpfen. Doch wo bleiben staatliche und gesetzliche Konsequenzen? Deutschland muss seiner Verantwortung nachkommen. Weiterlesen

Klassenjustiz mit Cannabis

Bei Anklagen gegen vermeintliche Dealer nimmt der Rechtsstaat es nicht so genau und verhängt auch ohne Beweise hohe Strafen

Von Maruta Sperling

Ibad E. wird am 19. November 2014 im Berliner Görlitzer Park mit mehreren anderen Personen festgenommen. Alle Festgenommenen sind Schwarz. 2015 und 2017 steht Ibad E. vor Gericht. Der Vorwurf: Handel mit Cannabis. Die Anklage fußt allein auf der Aussage eines Polizeibeamten, der behauptet, ihn beim Handel beobachtet und später nach der Festnahme wiedererkannt zu haben. Er gibt an, den Angeklagten aus 15 Meter Entfernung anhand seines grünen Halstuchs identifiziert zu haben. Ibad E. bestreitet die Vorwürfe.

Bei Verfahren wegen Cannabis-Handel in Berlin gleicht ein Prozess dem anderen: Angeklagt sind in der Regel junge Schwarze Männer mit unsicherem oder ungültigen Aufenthaltsstatus. Für sie steht viel auf dem Spiel, denn ihnen drohen Gefängnis oder hohe Geldstrafen. Bei Vorstrafen droht eine Gefährdung des Aufenthaltstitels – sofern er vorhanden ist.

Oft sitzen die Beschuldigten vor Prozessbeginn monatelang in Untersuchungshaft. So erging es auch Nije S., der 2018 in Berlin-Friedrichshain festgenommen wurde. Zwei Mal haben ihn Polizist*innen beim Handel mit Cannabis erwischt. Er gestand, doch darüber hinaus wurde ihm nun vorgeworfen, ein »Depot« mit Cannabis angelegt und den Handel koordiniert zu haben. Der Vorwurf beruht auf der Behauptung zweier Polizeibeamter, der Angeklagte sei dieselbe Person, die sie einige Tage vor seiner Verhaftung an einem größeren Versteck von Cannabis beobachtet, dessen Spur sie aber dann verloren hätten. Einer der Polizeizeugen gab schließlich an, ihn anhand seiner Kopfform wieder zu erkennen. Von der Festnahme bis zum Ende seines Prozesses saß Nije S. sechs Monate in Untersuchungshaft. Weiterlesen

Gerechtigkeit für William Tonou-Mbobda!

Am 21. April 2019 kam es vor dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) zu einem rassistisch motivierten, gewalttätigen Übergriff von Sicherheitsangestellten auf den 34-jährigen William Tonou-Mbobda. Dieser verstarb am 26. April 2019 an den Folgen des Übergriffs.

William Tonou-Mbobda hatte sich am 21. April freiwillig in die psychiatrische Abteilung des Krankenhauses begeben. Bevor der Übergriff geschah, saß er vor dem UKE ruhig auf einer Bank und rauchte. Drei Sicherheitsangestellte des UKE sollten ihn zurück auf die Station bringen, wogegen er sich weigerte. Die drei Männer warfen ihn daraufhin zu Boden, fixierten ihn, traten und schlugen auf ihn ein. Zeug*innen zufolge rief Tonou-Mboda, dass er keine Luft bekomme. Eine Ärztin verabreichte ihm ein Beruhigungsmittel, woraufhin er das Bewusstsein verlor. Er musste wiederbelebt und in die Notfall-Intensivstation des UKE gebracht werden, wo er wenige Tage später verstarb. Weiterlesen

Donauwörth Polizeiangriff – Prozessbericht aus Augsburg vom 6. Mai 2019

Polizeizeuge räumt ein: Bei Donauwörth-Razzia wurden „Täter“ durch einseitige und unzureichende Methoden identifiziert [English Version]

Der gambische Asylsuchende Sam D. wurde am 14. März 2018 bei einer Polizeirazzia im Erstaufnahmelager in Donauwörth verhaftet. Ihm wurde später ein Strafbefehl wegen Landfriedensbruchs zugestellt. Er soll in der Nacht vor der Festnahme gemeinsam mit anderen die Suche nach einem Abzuschiebenden verhindert haben. Im Prozess wies Sam D. die Vorwürfe entschieden zurück: Er habe in der genannten Nacht sein Zimmer nicht verlassen. D.s damaliger Mitbewohner, der als Zeuge befragt wurde, bestätigte diese Angaben. Das Amtsgericht Augsburg hatte bereits am 7.11.2018 festgestellt, dass es in der Nacht zum 14.3.2018 keine gewaltsame Verhinderung einer Abschiebung gab.

Drei weitere Zeugen, ein Sozialarbeiter, ein Wachmann und ein Polizeioberkommissar (POK), die alle in der Nacht zum 14. März 2018 im Erstaufnahmelager Donauwörth anwesend waren, konnten die Vorwürfe gegen D. nicht bestätigen. Weder im Prozess, noch unmittelbar nach der Razzia waren sie in der Lage, Sam D. als vermeintlichen Täter wiederzuerkennen.

Aufschlussreich war hingegen die Befragung des für die Ermittlungen im Fall Donauwörth zuständigen Kriminalhauptkommissars (KHK). Er berichtete ausführlich über das, was sich bereits im Prozess gegen zwei weitere Gambier im November 2018 angedeutet hatte: Die Identifizierung der 30 vermeintlichen Täter, die bei der Razzia am Nachmittag verhaftet wurden, entsprach in keiner Weise den Vorgaben der Richtlinien für das Strafverfahren. Diese besagen, dass eine gültige Identifizierung von Straftätern auf einer Wahlichtbildvorlage im Verhältnis 1:8 basieren muss. Pro Foto eines Verdächtigen müssen Zeug*innen acht weitere Bilder ähnlich aussehender Personen vorgelegt werden. Weiterlesen

Prozess gegen Fatou: Prozessprotokoll online

Fatou wurde im Juni 2018 als einzige Schwarze Person in einem Netto-Supermarkt in Bamberg durch einen Wachmann kontrolliert. Sofort kritisierte sie die Kontrolle als rassistisch. Der Vorfall löste eine Reihe von Ereignissen aus, die bis zum nächsten Tag andauerten, in denen sie sowohl von privaten Wachleuten als auch später von der Bamberger Polizei misshandelt und eingeschüchtert wurde. Strafrechtliche Konsequenzen richteten sich jedoch bislang ausschließlich gegen sie. Am 8. und 15. März musste Fatou sich vor dem Amtsgericht Bamberg gegen Vorwürfe wegen Hausfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung während der Ereignisse im Netto-Supermarkt verteidigen.

Das Protokoll des Prozesses vom 8. März 2019 im AG Bamberg ist nun auf unserem Blog unter dem Titel: „Rassistische Wachdienstgewalt gegen geflüchtete Frau in Bamberg“ abrufbar. Hier geht es direkt zum Protokoll. Die wesentlichen Vorkommnisse des zweitens Verhandlungstags haben wir in unserem Prozessbericht zusammengefasst.

 

Donauwörth Polizeiangriff: Nächster Prozesstermin 6. Mai in Augsburg

Soliaufruf 30.4.2019 [Call in English]

Am 14. März 2018 fand gegen die gambische Community im “Transitzentrum” Donauwörth eine brutale Polizeirazzia statt. Nun treibt die bayerische Strafjustiz die Kriminalisierung der Opfer und die Legitimierung des polizeilichen Handelns weiter voran. Sam D., Geflüchteter aus Gambia, wird am 6. Mai 2019, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe wegen Landfriedensbruch vor dem Amtsgericht Augsburg anfechten.

Bereits am 7. November 2018, als zwei Gambier ihre Strafbefehle wegen Landfriedenbruchs anfochten, musste das Gericht anerkennen, dass es entgegen den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft und Polizei keinen gewalttätigen Widerstand der Anwohner gegen den Abschiebeversuch in der Nacht vom 14. März 2018 gab. Die Identifizierung von “Tätern” erwies sich vor Gericht als unzuverlässig und tendenziös. Sie basierte auf visuellen Eindrücken von ein oder zwei Mitarbeiter*innen während der nächtlichen Ereignisse, die sich über mehrere Stunden an verschiedenen Orten entwickelten, als Bewohner*innen aufgrund eines Feueralarms aus ihren Zimmern kamen. Die Zeugen konnten den Angeklagten keine konkrete Handlungen oder Äußerungen zuordnen. Dennoch entschied das Gericht, ihre Strafen aufrechtzuerhalten. Die beiden Angeklagten legten selbstverständlich gegen diese Entscheidung Rechtsmittel ein.

Die Beweislage gegen Sam D. im Prozess am 6. Mai ist spekulativ. Wir gehen davon aus, dass das Amtsgericht Augsburg weiterhin versuchen wird, seine Auffassung von “Gerechtigkeit” in einem kurzem Prozess gegen Personen, die es “Gäste” nennt, durchzusetzen. Das Gericht hat bislang kein großes Interesse an einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren gezeigt.Grund- und Menschenrechte, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit von afrikanischen Geflüchteten werden vom Gericht nicht geachtet. Weiterlesen

Einschüchterung solidarischer Anwohner*innen in St. Pauli

Seit Längerem schüchtern die Cops von der „Task Force Drogen“ in St. Pauli tagtäglich Besucher*innen und Bewohner*innen des Stadtteils ein. Mit den willkürlichen Kontrollen verfolgt die Polizei das Ziel, Schwarze Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus zu vertreiben und jene, die sich mit ihnen solidarisieren, einzuschüchtern. Seit dem 30.4. wird erneut einem Anwohner der Prozess gemacht. Diesmal hatte eine infantile Bezeichnung („Pappnase“) eine brutale Festnahme zur Folge. Der Betroffene ist nun wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ angeklagt.

Der Angeklagte erklärte zu den Vorwürfen: „Ich bleibe dabei: Ich werde mich weiterhin mit den stigmatisierten Schwarzen Menschen in meiner Nachbarschaft solidarisieren. Wo die Abwehr und die Verfolgung geflüchteter Menschen an der Tagesordnung ist, werde ich weiter vehement widersprechen und fordere alle Bewohner*innen und Besucher*innen St. Paulis auf das selbe zu tun.“ (hier geht es zur vollständigen Prozesserklärung)

Der Prozess wird am 21. Mai im 9 Uhr fortgesetzt. Wir rufen zur solidarischen Prozessbeobachtung auf!

Stellungnahme des akj zur Veranstaltung mit den Pflichtverteidiger*innen im NSU-Prozess an der HU

Wir dokuemtnieren im Folgenden eine Stellungnahme des akj:

Für den 23. Mai 2019 hat der Lehrstuhl von Prof. Singer zu einer Veranstaltung eingeladen. Dort soll der Dokumentarfilm „Heer, Stahl und Sturm – Die Zschäpe-Anwälte“ (zu sehen auch hier) gezeigt werden. Im Anschluss daran wird es eine Podiumsdiskussion u. a. mit Zschäpes Pflichtverteidiger*innen Wolfgang Heer und Anja Sturm geben. Der arbeitskreis kritischer jurist*innen an der HU Berlin bezieht Stellung.

Schon die Ankündigung der Veranstaltung lässt nichts Gutes vermuten, denn darin ist von den „mutmaßlichen Taten des NSU“ die Rede. Dass die infrage stehenden Taten vom NSU begangen wurden, war durch das „Bekennervideo“ schon vor Beginn der Hauptverhandlung klar. Die Frage nach der Täterschaft von Zschäpe, also ob sie die begangenen Taten des NSU strafrechtlich zu verantworten hat, ist erstinstanzlich mit Urteil des Oberlandesgerichts München beantwortet. Dass der Lehrstuhl Singer trotzdem von „mutmaßlichen Taten des NSU“ schreibt, ist falsch und verhöhnt die Opfer über den 437-tägigen Prozess hinaus. Warum der arbeitsrechtliche Lehrstuhl bei seiner ersten und bisher einzigen Auseinandersetzung mit dem NSU ausgerechnet die Täter*innenperspektive wählt, kann darüberhinaus nur gemutmaßt werden. Weiterlesen

Fatous Prozess: Aufruf zur Prozessbeobachtung am 15. März, dem internationalen Tag gegen Polizeigewalt

*English below*

Kommt am 15. März zum Amtsgericht Bamberg (Adresse: Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg), um Fatous Kampf weiter zu unterstützen und erneut die strafrechtliche Verfolgung einer schwarzen geflüchteten Frau kritisch zu beobachten. Beginn des zweiten Prozesstages ist 10.00 – aufgrund der Eingangskontrollen treffen wir uns bereits um 9.15 vor dem Eingang.

Spenden für die Anwaltskosten sind sehr willkommen! Rassistische Wachdienst- und Polizeigewalt gegen Geflüchtete beenden!
Bayerischer Flüchtlingsrat
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02
BIC: BFSWDE33MUE (München)
Verwendungszweck „Bamberg Security“

Was ist am 8. März passiert?

Vielen Dank an alle, die sich solidarisch mit Fatou gezeigt haben und beim Gerichtsprozess dabei waren. Alle 45 Plätze im Saal waren besetzt! Das war ein großer Erfolg. Vielen Dank auch an alle, die bundesweit mobilisiert hatten.

Nachdem Fatou ihre Sicht der Ereignisse geschildert hatte, wurde als Zeuge ein Polizist befragt. Zwar konnte er nicht viel mehr sagen, als bis dahin bereits bekannt war, doch wurde er nicht müde zu betonen, wie „unkooperativ“ Fatou sich bei ihrer Festnahme verhalten habe. Das ist äußerst zynisch, wenn man bedenkt, dass sie zuvor vom Sicherheitspersonal des Supermarktes rassistisch kontrolliert, grundlos festgehalten und auf den Boden gedrückt wurde. Weiterlesen