Erklärung der Prozessbeobachtungsgruppe Ellwangen – 8.1.2019

Verweigerung einer politischen Auseinandersetzung durch das Innenministerium von Baden-Württemberg – Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Polizeieinsatzes am 3. Mai 2018 in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) Ellwangen

Nachdem erneut über den Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 in Ellwangen im Zusammenhang mit einer erneuten Asylantragstellung von Herrn Alassa M. in der Presse berichtet wurde, möchten wir, als Prozessbeobachter*innen der Verfahren, die vor dem Amtsgericht Ellwangen gegen Bewohner der LEA Ellwangen stattfanden, nochmals zu dem Polizeieinsatz Stellung nehmen. Zunächst möchten wir unsere Solidarität mit Herrn M. aussprechen und verurteilen die Diffamierungen und Falschmeldungen in der Bildzeitung vom 4.1.2019, wie auch die darauf folgenden Drohungen gegen ihn und seinen Rechtsanwalt.

Wir stellen fest:
1.-) Die Zimmer, in denen Geflüchtete in einer Landeserstaufnahme untergebracht sind, entsprechen rechtlich dem Status von Wohnungen und sind durch das Recht auf die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ geschützt. Eine öffentlich-rechtliche Zuweisung des Wohnraums wirkt sich nicht auf die Eigenschaft als Wohnung im Sinne des Art. 13 GG aus. Der Staat bleibt an die Grund- und Menschenrechte gebunden. In der Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Freiburg wird richtig festgestellt: „Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei den persönlich zugewiesenen Räumlichkeiten rechtlich um eine Wohnung handelt.“ Weiterlesen

Erklärung der Kanzlei Meister & Partner zur medialen Hetze gegen Alassa M.

Wir dokumentieren im Folgenden eine Pressemitteilung der Kanzlei Meister & Partner zum Artikel „Der unfassbare Fall des Alassa M.“ in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2:

5. Januar 2019

Unsere Kanzlei protestiert mit Nachdruck gegen die falsche, reißerische und aufhetzende Darstellung des Falles unseres Mandanten Alassa M. in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2, sowie auf www.bild.de.

BILD hat seit Jahrzehnten unter Beweis gestellt, dass seine Berichterstattung mit seriösem Journalismus wenig zu tun hat. Mit diesem Artikel wird jedoch eindeutig eine rote Linie überschritten und in unverantwortlicher Weise eine regelrechte Pogromstimmung geschürt. 

  • Es wird behauptet, der Asylantrag unseres Mandanten in Deutschland sei abgelehnt worden „wie 99 Prozent aller Asylanträge aus Kamerun“. Tatsache ist: Die deutschen Behörden haben den Asylantrag überhaupt nicht geprüft, sondern sich nach dem Dublin III-Abkommen für unzuständig erklärt und unseren Mandanten deshalb nach Italien abgeschoben.
  • Es wird behauptet, unser Mandant sei „entgegen einem bestehenden Einreiseverbot“ wieder eingereist und habe sich damit strafbar gemacht. Tatsache ist: sein Einreiseverbot war auf 6 Monate befristet. Diese Frist war zum Zeitpunkt seiner Wiedereinreise abgelaufen.
  • Unser Mandant wird willkürlich zum kriminellen Gewalttäter und Rädelsführer eines „Aufstands gegen die Polizei“ gestempelt. Tatsache ist, dass es am 30. April 2018 gegen die Abschiebung eines Flüchtlings in der LEA Ellwangen eine friedliche spontane Protestaktion gab, die vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt war und bei der keinerlei aktiver Widerstand geleistet wurde. Tatsache ist weiter, dass sowohl die Staatsanwaltschaft Ellwangen als auch die Polizeidirektion Aalen in einer Pressemitteilung klargestellt haben, dass unser Mandant an den Vorkommnissen vom 30. April 2018 nicht beteiligt war und deshalb auch kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110969/4158140).
  • Es wird behauptet, A. habe über unsere Kanzlei „die Polizisten“ verklagt, denen er sich in den Weg gestellt habe, als sie „Recht durchsetzen wollten“. Tatsache ist, dass unser Büro beim Verwaltungsgericht Stuttgart den Dienstherrn der Polizei, nämlich das Land Baden-Württemberg, verklagt hat, und zwar auf Feststellung, dass der Großeinsatz der Polizei in der LEA Ellwangen vom 3. Mai 2018 vom Polizeigesetz nicht gedeckt, völlig unverhältnismäßig und daher rechtswidrig war.

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