Systematischer Machtmissbrauch – Gewalt durch Wachpersonal in Flüchtlingsunterkünften

Basierend auf der Web-Dokumentation der Antirassistischen Initiative haben wir eine Übersicht über Fälle von Wachdienstgewalt in Flüchtlingsunterkünften in den Jahren 2015, 2016 und 2017 erstellt. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Gegenteil ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen: Denn Geflüchtete befinden sich gegenüber dem Wachpersonal in einer Abhängigkeitssituation und trauen sich deswegen häufig nicht, sich über Fehlverhalten und Machtmissbrauch zu beschweren – oder sie werden von den verantwortlichen Wachleuten gezielt unter Druck gesetzt, keine Beschwerden nach außen zu tragen. Eine weitere Rolle spielen negative Erfahrungen mit der Polizei. Teilweise wird Beschwerden auch schlicht nicht nachgegangen oder Geflüchtete, die ihre Erfahrungen öffentlich machen, werden selbst gerichtlich belangt.

Die Übersicht macht dennoch sichtbar, wie regelmäßig und systematisch Geflüchtete Machtmissbrauch, Schikanen, Demütigungen und körperlichen Angriffen seitens des Wachpersonals ausgesetzt sind.

2017

5.9.2017, Bundesland Bayern, Bamberg. In der Kantine der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) wird ein senegalesischer Bewohner von Mitarbeitern des privaten Sicherheitsdienstes „Fair Guards“ nach einer kleinen Streiterei massiv angegriffen. Er erleidet eine stark blutende Kopfwunde und eine Bindehautentzündung durch den Einsatz von Pfefferspray. Ein zweiter Senegalese wird zu Boden gedrückt und ebenfalls attackiert.

Die Securities allerdings stellen das Geschehene völlig anders dar: Einer der Bewohner habe sich randalierend den Zugang zur Kantine verschaffen wollen, und deshalb hätten sie Gewalt gegen ihn und seinen Mitbewohner anwenden müssen.

Ende März 2018 stehen die beiden Flüchtlinge wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Bamberg. Es stellt sich heraus, dass gegen vier der fünf als Zeugen geladenen Sicherheitsleute der Firma „Fair Guards“ bereits wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird. Dies geschieht seit dem 27. September 2017 aufgrund von Gewaltanwendungen gegen BewohnerInnen der AEO. Zwei Sicherheitsleute hatten der Polizei gegenüber detaillierte Aussagen über ihre gewalttätigen Kollegen gemacht und dadurch allerdings ihren Job bei der Firma verloren.

Zudem wird bekannt, dass drei der zu dem Prozess als Zeugen geladenen Sicherheitsleute Mitte September einen Bewohner aus dem Senegal so traktiert haben, unter anderem mit einem Faustschlag ins Gesicht, dass er mehrere Schneidezähne verlor. Dieser Bewohner floh daraufhin ins europäische Ausland.

Im April 2018 hat die Staatsanwaltschaft noch keine Haftbefehle gegen die Täter erlassen, weil sie den dringenden Tatverdacht noch prüft. Der Haupttäter befindet sich zu dieser Zeit gar nicht mehr in Deutschland.

Das Verfahren gegen die fälschlich beschuldigten Senegalesen wird ausgesetzt.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=9862

17.3.2017, Osloer Straße im Berliner Bezirk Wedding. In der Turnhalle des Oberstufenzentrums für Kommunikations-, Informations- und Medientechnik befindet sich die Notunterkunft für 150 Flüchtlinge. Bett an Bett, bis zu 50 Menschen ohne eine einzige Trennwand, keine Privatsphäre, keine Möglichkeiten für die Kinder, Schularbeiten zu machen, keine Möglichkeiten für traumatisierte Menschen zur Ruhe zu kommen. Im Gegenteil: immer mehr Flüchtlinge, die hier seit über einem Jahr leben müssen, werden körperlich und seelisch krank.

Es gilt die Regel, daß ab 0.00 Uhr die Nachtruhe beginnt und Gespräche eingestellt werden sollen.

Ein 17-jähriger Bewohner der Halle, der morgens um 6.30 Uhr zur Schule gehen muß, bittet gegen 0.30 Uhr einige Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes WISAG ihre Gespräche direkt neben den Betten einzustellen. Einer der Sicherheitsmänner zückt daraufhin seinen Pfefferspray und sprüht es dem Jugendlichen direkt ins Gesicht. Der Vater des Betroffenen, der den Angriff beobachtet, ruft die Polizei und als diese eintrifft, wird ein Rettungswagen für den Verletzten geordert.

Die Polizei nimmt Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung auf.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=9502

1.2.2017, Fürstenfeldbruck im Bundesland Bayern. In der Erstaufnahme-Einrichtung auf dem Fliegerhorst, in der circa 700 Flüchtlinge leben, werden die Eingangskontrollen (Identitätspapiere vorlegen und Taschen durchsuchen lassen) ohne Ankündigung von Gründen auf Ganzkörper-Kontrollen ausgeweitet. Der Bewohner Mohammed Silla aus Sierra Leone widersetzt sich verbal dieser Maßnahme und beschwert sich laut über einen Wachmann, der seine Tasche auf dem Boden mit dem Fuß wegkickt. Der 26-Jährige wird daraufhin von mehreren Wachleuten geschlagen und getreten. Dieses kann ein Mitbewohner bestätigen, der zugegen ist. Die elf Sicherheitsleute, die auch anwesend sind, schildern den Vorfall allerdings diametral anders.

Die gerufene Polizei lässt den Asylbewerber ins Krankenhaus bringen, wo „keine gravierenden gesundheitlichen Probleme“ festgestellt werden. Nach einer Nacht in der Klinik kann Mohammed Silla wieder entlassen werden.

Am 8. Februar demonstrieren circa 40 Personen vor dem Eingang zum Lager gegen „das diskriminierende, inakzeptable Verhalten der Sicherheitskräfte der Aufnahmeeinrichtung gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern“.

Mit den widersprüchlichen Aussagen des Opfers, seinem Augenzeugen und den Tätern auf der anderen Seite begründet die Staatsanwaltschaft München II letztlich die Einstellung des Verfahrens nach wenigen Wochen. Mohammed Silla bleibt schließlich nichts anderes übrig, als um eine Verlegung in eine andere Unterkunft zu bitten.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=9416

19.1.2017, Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. In der Schweriner Erstaufnahme-Einrichtung wird ein 18 Jahre alter Iraner von einem Wachmann rassistisch beleidigt und beschimpft. Dann drückt der Mann den Jugendlichen gegen eine Wand und bedroht ihn mit Schlägen.

BewohnerInnen der Unterkunft haben in der Vergangenheit schon mehrmals mit dem Verhalten des sogenannten Sicherheitspersonals Probleme gehabt.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=9391

2016

27.11.2016, Berliner Bezirk Reinickendorf. An diesem Sonntagvormittag gegen 10.00 Uhr wird ein 28 Jahre alter Flüchtling nahe der Asylunterkunft in der Königshorster Straße von zwei Wachleuten dieses Heimes auf der Straße geschlagen und getreten. Kurz nach dem Eintreffen der Polizei verliert der Mann das Bewußtsein, so daß er mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht werden muß. Die beiden Schläger sind 31 und 36 Jahre alt.

Die Ermittlungen ergeben, daß der Verletzte in dem Heim gewohnt hatte, dann – nach einem Streit mit Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes – ein Hausverbot erhalten hatte. Nun war er gekommen, um seine Sachen abzuholen, und es gab erneut eine Auseinandersetzung, bei der der Flüchtling nun verletzt wurde.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=8497

14.11.2016, Bundesland Nordrhein-Westfalen. Vor der 2. Großen Kammer des Amtsgerichts Arnsberg beginnt der Prozeß gegen einen 51 Jahre alten ehemaligen Leiter einer Notunterkunft für Flüchtlinge in Finnentrop-Heggen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann viermalige Vergewaltigung im Zeitraum von Januar bis April 2016 in Tateinheit mit Körperverletzungen und sexueller Nötigung vor. Das Opfer ist eine 22 Jahre alte Asylbewerberin aus Syrien. Sie lebte in dem Heim, das von dem Angeklagten für den Betreuungsverband European Homecare geleitet wurde. Er soll sie mit in seine Wohnung nach Meschede genommen haben, wo die Vergewaltigungen stattfanden.

Als die Frau schwanger wurde und die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen beendet werden mußte, zeigte sie den Mann und Vater des nicht ausgetragenen Kindes an.

Es stellt sich heraus, daß dieser Mann bereits 21 Einträge in Strafregistern der Niederlande, Belgiens und Deutschlands hat. Er wurde 1985 unter anderem wegen eines Sexualdeliktes, Herstellung von Drogen, Urkundenfälschung und Hehlerei verurteilt. Dennoch fand er offensichtlich ohne Probleme die Anstellung in der Asylunterkunft der Gemeinde Finnentrop.

Am 31. Januar 17 fällt die Kammer das Urteil: Der Mann wird wegen Titelmißbrauchs in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Von den weiteren Vorwürfen – unter anderem den Vergewaltigungen – wird er freigesprochen, weil die Kammer nicht auflösbare Zweifel an einer Verurteilung hat.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=8475

16.7.2016, Bundesland Brandenburg. Ein anonymer Brief einiger Angestellter der Erstaufnahme-Einrichtung für Flüchtlinge in der Potsdamer Heinrich-Mann-Allee geht heute beim DRK-Landesverband, dem Präsidenten des DRK-Bundesverbandes und der Märkischen Allgemeinen Zeitung ein. Darin wird berichtet, daß es durch einen Hausbetreuer „zu wiederholten sexuellen Handlungen (…) mit weiblichen Schutzbefohlenen“ gekommen ist. Die Leitung des Hauses habe Kenntnis davon, ihr wird allerdings „Billigung und Vertuschung“ attestiert. Auch werde geduldet, daß Arbeitskollegen „sexuell belästigt“ und verhöhnt werden.

Weiterhin wird von mangelnder Hygiene und Seuchenvorbeugung berichtet. So seien MitarbeiterInnen beim Ausbruch von Tuberkulose und Krätze nicht genügend geschützt und informiert worden. Schutzbekleidung, die z.B. im Umgang mit infizierter Bettwäsche notwendig wäre, wurde und wird nicht gestellt.

Die DRK-Spitze leitet den Brief an die Staatsanwaltschaft weiter, und der Leiter der Einrichtung nimmt „kurzfristig Urlaub“ – der beschuldigte Hausbetreuer läßt sich krankschreiben.

Auf einer einberufenen MitarbeiterInnen-Versammlung und in Einzel-Gesprächen erklären etliche MitarbeiterInnen, daß die Anschuldigungen zuträfen.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=8179

19.6.2016, Leinfelden-Echterdingen in Baden-Württemberg. In einem Asylheim wird ein 28 Jahre alter Bewohner von vier Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes abgepaßt, beleidigt, geschlagen und auf den Boden geworfen. Dann lassen die Angreifer von ihm ab.

Dies geschieht, nachdem der Bewohner kurz vorher in einen Streit mit einem Wachmann geraten war. Dieser Streit war die Fortsetzung einer Auseinandersetzung, die bereits am Vortage stattgefunden hatte – allerdings nicht geklärt wurde.

Es ging dabei offensichtlich um Verständigungsprobleme und daraus resultierende Mißverständnisse. Schon am Vortag hatte der Wachmann dem Flüchtling gegen die Brust gestoßen. Der durch denselben Wachmann und dessen Kollegen heute verprügelte Mann wird mit einem Rettungswagen ins örtliche Krankenhaus gebracht.

Nach Beginn der Ermittlungen und Bekanntwerden der Tat werden alle vier Täter von ihrer Firma entlassen.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=8124

12.6.2016, Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Westend. In der Flüchtlingsunterkunft am Messedamm gerät ein Bewohner mit einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes in Konflikt, weil er seinen Heimausweis vergessen hat und versucht, dies in englischer Sprache dem Wachmann zu erklären. Dieser Mann beleidigt den Flüchtling daraufhin und tritt ihm gegen den Brustkorb, so daß dieser das Gleichgewicht verliert und die Treppe hinunterfällt.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=8110

17.4.2016, Hansestadt Hamburg. Wachleute der Zentralen Erstaufnahme-Einrichtung Rugenbarg heben einen Bewohner zweimal in die Höhe und lassen ihn dann auf das Pflaster knallen.

Das Opfer, ein aus dem Irak geflüchteter Kurde, der nur bruchstückhaft Deutsch spricht, hatte sich eingemischt, als ein Security-Mitarbeiter sich mit erhobener Hand einer Bewohnerin näherte, und diese sich dadurch bedroht fühlte. Der Familienvater sei dann aufgefordert worden, seine ID-Karte zu zeigen, und als er sich weigerte, bekam er ein 4-stündiges Hausverbot ausgesprochen – eine übliche Sanktionsmaßnahme in Rugenbarg.

Der Kurde wurde von circa fünf Männern hinausgeführt, und dabei kam es zu der Misshandlung.

Er erstattet Anzeige gegen zwei Wachmänner, nennt zudem Zeugen und legt ein Video über die Verletzungen an seinen Armen vor. Bald muss er mit seiner Frau und den zwei Kindern die Unterkunft verlassen, weil die Wachleute ihn bedrohen.

Das Deutsche Rote Kreuz, das die Erstaufnahme-Einrichtung betreibt, legt eine andere Version der Geschehnisse vor: Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Kötter hatten dem Kurden Hausverbot erteilt, und beim Hinausgehen habe er um sich geschlagen, woraufhin er mit einem „sicheren Transportgriff“ hinausgebracht worden sei.

Als der Kurde am nächsten Tag erneut auf die Sicherheitsleute traf, habe er eine eindeutige Drohgebärde gemacht, „indem er sich symbolisch mit dem Finger die Kehle durchschnitt. Allein aufgrund dieser Geste – nicht aufgrund des Vorfalls am Tag zuvor – habe sich die Einrichtungsleitung für ein dauerhaftes Hausverbot entschieden. Drohungen gegenüber Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes sind nicht tolerierbar.“

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=7947

8.3.2016, Mühlhausen in Thüringen. Der Geschäftsführer und ärztliche Direktor des ökumenischen Hainich-Klinikums, das eine Erstaufnahme-Einrichtung für Flüchtlinge auf dem ehemaligen Gelände der Görmarkaserne betreibt, informiert Polizei und Staatsanwaltschaft über Berichte zu Mißhandlungen von Flüchtlingen in der Unterkunft.

Nach Aussagen einiger aktueller und ehemaliger MitarbeiterInnen und nach Aussage eines Bewohners kommt es in der Einrichtung seit längerem zu Angriffen auf Flüchtlinge von Seiten der Mitarbeiter der Sicherheitsfirma. Es soll auch zu sexuellen An- und Übergriffen auf Bewohnerinnen gekommen sein – einerseits von im Heim wohnenden Männern, andererseits durch Mitglieder der Sicherheitsfirma.

Konkret wird berichtet, daß ein Albaner, der eines Abends erfahren hatte, daß er abgeschoben werden sollte, sich betrank und laut über die Verhältnisse in der BRD schimpfte. Wachleute zerrten den Mann daraufhin hinter ein Gebäude, und einer trat ihm mit dem Knie ins Gesicht, so daß er drei Zähne verlor. Danach wurde der Verletzte bis zum nächsten Morgen in eine dunkle Zelle gesperrt – ohne daß er Kontakt zur Außenwelt hatte.

Weiterhin wird berichtet, daß ein Junge schwer mißhandelt wurde, indem er von Securitiy-Angestellten so heftig durch ein Gitter gezogen wurde, so daß er durch den Gitterstab, der zwischen seinen Beinen war, am Geschlechtsteil verletzt wurde.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=7829

5.3.2016, Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der Flüchtlingsunterkunft Beuthener Straße im Kölner Stadtteil Buchheim geraten ein Wachmann und ein 25 Jahre alter Bewohner in eine zunächst verbale Auseinandersetzung, weil der syrische Flüchtling sich mit seinen Habseligkeiten nicht auf einen halben Spind beschränkt hat, sondern einen ganzen Schrank belegte.

Am Ende des Gerangels geht der Flüchtling in eine Notarzt-Praxis, in der die Ärztin eine gestauchte Schulter, Prellungen am Rücken und Verletzungen am Oberarm diagnostiziert – sogar die Fingerabdrücke des Wachmannes sind auf der Haut des Syrers erkennbar. Dieser weigert sich anschließend, in die Notunterkunft zurückzugehen.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=7821

28.2.2016, Landkreis Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen. In der Flüchtlingsunterkunft Burbach wird eine Bewohnerin aus Albanien von einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes zu einem kleinen Umtrunk mit seinen Kollegen eingeladen. Nach dem dritten Glas verliert sie das Bewußtsein und erwacht zwei Tage später an einem anderen Ort. Sie ist völlig unbekleidet und im Zimmer befinden sich vier Männer, von denen einer der Wachmann aus ihrem Wohnheim ist.

Ein Mitbewohner in der Flüchtlingsunterkunft, der Albaner Armando Milloshi, war Augenzeuge der Szene, als die Frau zusammenbrach: „Ich wollte hinlaufen und ihr helfen, aber die Wachleute haben mich zurückgehalten. Die Frau wurde dann in einen Mercedes getragen, der sehr schnell wegfuhr.“

Er berichtet einem Sozialbetreuer von dem Vorfall, der daraufhin seine Vorgesetzten im DRK-Landesverband Münster informiert. Da die Polizei vom DRK-Landesverband nicht benachrichtigt wird, droht der Sozialbetreuer damit, sich ans Fernsehen zu wenden. Daraufhin bekommt er vom DRK eine Abmahnung, in der es heißt: „Sie haben sich an einen TV-Sender gewandt, um betriebsinterne Gegebenheiten öffentlich machen zu wollen.“

Auf WDR-Anfrage teilt – Monate später – der DRK-Landesverband Westfalen mit, man habe „keine Kenntnis“ von den Vorfällen gehabt. Erst im Juni habe das DRK von der angeblichen Entführung erfahren.

Als die Albanerin aus der Flüchtlingsunterkunft Burbach umverteilt ist und sich vor Rache-Aktionen sicherer fühlen kann, findet sie am 6. August den Mut, den Wachmann anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft Siegen nimmt die Ermittlungen auf.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=7800

26.2.2016, Brilon im Hochsauerlandkreis – Bundesland Nordrhein-Westfalen. Am Nachmittag erstattet ein 23 Jahre alter Bewohner der Notunterkunft in der Straße Zur Jakobuslinde eine Anzeige gegen einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes.

Dieser soll ihn kurz nach Mitternacht in der Notunterkunft getreten haben, als er am Boden lag. Der Wachmann hatte ihn und einen anderen Mann in der Nacht verdächtigt, Lebensmittel aus einer privaten Tasche entwendet zu haben. Die Polizei nimmt zu beiden Geschehnissen die Ermittlungen auf.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=7789

25.2.2016, Berliner Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst. In der Turnhalle der Hochschule für Technik und Wirtschaft an der Treskowallee, die als Notunterkunft für Flüchtlinge dient, entwickelt sich kurz vor Mitternacht ein Konflikt zwischen den hier lebenden Flüchtlingen und den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes.

Die Ursache ist die Aussage eines iranischer Bewohners beim Heimleiter, daß ihn Wachleute beleidigt, beschimpft und geschlagen haben. Als die Securities das erfahren, drohen sie sowohl dem Leiter als auch den BewohnerInnen „Konsequenzen“ an, wenn sie die Polizei rufen würden. Daraufhin alarmiert der Heimleiter die Polizei.

Er stellt sich zwischen die Fronten und versucht, die Situation zu beruhigen. Er sieht noch, wie die Sicherheitsleute sich an einer Europalette zu schaffen machen und daß kurz danach Holzlatten und Kanthölzer durch die Luft fliegen, aber dann trifft den 32-Jährigen ein schwerer Gegenstand von hinten, wahrscheinlich ein massiver Aschenbecher, und er verliert das Bewußtsein. Mit einem Schädel- und Nasenbeinbruch kommt er ins Krankenhaus, das er erst Wochen später wieder verlassen kann.

Entgegen der ersten Meldungen der Polizei und der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes stellt sich durch Aussagen von ZeugInnen und auch durch ein Smartphone-Video heraus, daß die Auseinandersetzung von den Sicherheitsleuten ausgegangen ist und nicht, wie zunächst von Polizei und Security behauptet wurde, von Seiten der Flüchtlinge. Auch der Gegenstand, der den Heimleiter traf, wurde von einem der Sicherheitsleute geworfen.

Neben einem Polizisten wird in der handgreiflichen Auseinandersetzung auch ein 26-jähriger Bewohner verletzt – ein 21-Jähriger erleidet einen Biß durch einen Polizeihund.

Die Betreiberin der Turnhalle, die SozDia-Stiftung, kündigt umgehend den Vertrag mit der Security-Firma.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=7781

3.2.2016, Berlin. In der Flüchtlingsunterkunft auf dem Tempelhofer Feld wird ein 24 Jahre alter Bewohner um 1.30 Uhr von einem Wachmann mit einem Messer leicht an der Hand verletzt. Dies geschah nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung der beiden.

Der Flüchtling erstattet Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=7705

2015 (16 Fälle aus der ARI-Dokumentation)

25.12.2015, Donaueschingen in Baden-Württemberg. In der Nacht betreten drei Mitarbeiter der Sicherheitsfirma BD-Guard ein Zimmer in der sogenannten Bedarfsorientierten Erstaufnahmeeinrichting (BEA), in dem sich ein 48 Jahre alter Flüchtling derzeit allein aufhält. Er wird geschlagen und seine Sachen werden durchsucht. Als die Wachleute das Zimmer wieder verlassen haben, bemerkt der Bewohner, daß sein Bargeld verschwunden ist.

Mit leichten Verletzungen kommt er zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus.

Sowohl Vertreter des Regierungspräsidiums Freiburg als auch der Geschäftsführer von BD-Guard bezweifeln den Wahrheitsgehalt des Vorfalls und stellen den Flüchtling als Querulanten dar. Ein Polizeisprecher äußert allerdings: „Es gibt keine Hinweise, daß man den Aussagen keinen Glauben schenken darf.“

Zwei Tage nach dem Vorfall gibt es eine von den BewohnerInnen selbst organisierte Demonstration, auf der sie den harschen Umgang der Security, eine oft fehlende medizinische Versorgung und Personalmangel kritisieren.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=6729

20.12.2015, Lingen im Landkreis Emsland – Bundesland Niedersachsen. Zwei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der als Notunterkunft genutzten Sporthalle des Gymnasiums Georgianum sperren drei pakistanische Bewohner in eine kleine Umkleidekabine neben der Halle. Ein minderjähriger Flüchtling hatte die 23, 24 und 31 Jahre alten Männer fälschlicherweise bezichtigt, sein Mobiltelefon gestohlen zu haben.

Die zwei Wachleute holen dann einen Eingesperrten nach dem anderen aus der Kabine heraus, bringen sie in einen Nebenraum, wo einer von ihnen mit Fäusten gegen Kopf und Körper auf die Flüchtlinge schlägt. Der andere schaut zu und schubst sie hin und her.

Der Kopf des 31-jährigen Pakistani wird gegen eine Wand geschlagen, so daß er einen Nasenbeinbruch erleidet und Atemnot bekommt. Der 23-Jährige wird kurzfristig bewußtlos, weil ihm gegen den Kehlkopf geboxt wird. Er bekommt dann von den Sanitätern Sauerstoff verabreicht. Danach werden alle drei Flüchtlinge erneut in der Umkleidekabine eingesperrt und erst morgens um 8.00 Uhr von anderen Personen aus dem Raum befreit.

Erst Monate nach den Mißhandlungen der Flüchtlinge, am 12. März 16, gelingt es der Polizei, einen Abschlußbericht zu den Geschehnissen zu erstellen. Zu dieser Zeit sind fast alle ZeugInnen der Mißhandlungen, ehemalige BewohnerInnen, schon seit Monaten in andere Heime oder Ortschaften verlegt worden. Die verschleppten Ermittlungen werden einerseits mit Verständigungsschwierigkeiten und andererseits mit der allgemeinen Überforderung der Behörden zu dieser Zeit begründet.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=6783

14.12.2015, Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in Berlin-Moabit. Am Vormittag entwickelt sich eine Auseinandersetzung zwischen Wachpersonal der Firma Spysec und einem jungen Flüchtling, an deren Ende er mit schweren Gesichtsverletzungen an Nase und Kiefer ins Krankenhaus gebracht werden muß.

ZeugInnen berichten, daß der Mann, Anfang 20 und wahrscheinlich Syrer, in der Schlange stand und wie Hunderte andere auch auf den Einlaß wartete. Auf Arabisch stellte er einem der Wachmänner eine Frage, der ihn daraufhin aus der Warteschlange zerrte und auf ihn einschlug. Drei weitere Sicherheitsbedienstete – alle der Firma Spysec angehörig – kommen hinzu und schlagen dem Flüchtling das Gesicht blutig. Dann pressen sie ihn auf ein am Boden liegendes Absperrgitter. „Er hat geschrien, da haben sie noch fester gedrückt“, sagte eine Zeugin der Berliner Zeitung.

Eine Polizeibeamtin befragt den Flüchtling noch vor Ort und sorgt dann dafür, daß er mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus kommt.

Die Polizei leitet Ermittlungen wegen wechselseitiger Körperverletzung ein.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=6708

3.12.2015, Berlin-Prenzlauer Berg. Gegen 20.45 Uhr wird ein 18 Jahre alter syrischer Flüchtling vor der Notunterkunft in der Malmöer Straße von drei Wachmännern angegangen und auf die Fahrbahn geschubst. Dann versetzt ihm einer der Männer einen Kopfstoß und trifft ihn am Mund.

Der Jugendliche wird leicht verletzt, lehnt medizinische Behandlung ab und erstattet in der nahe gelegenen Polizeiwache Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=6680

1.12.2015, Itzehoe in Schleswig-Holstein. Gegen 18.15 Uhr setzt ein Wachmann der Flüchtlingsunterkunft Störfischerstraße gegen einen 24 Jahre alten Iraker Reizgas ein, so daß dieser zu Boden geht.

Der Anlaß soll ein Streit des Irakers mit einem Jugendlichen vor der Essensausgabe sein, den zwei Wachmänner schlichten wollten. Als dem Iraker ein Messer zu Boden fällt, fühlte sich der Wachmann bedroht und handelte nach seinen Angaben in Notwehr.

Die Polizei ermittelt gegen den 42-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=6677

Ende November 2015, Berlin-Dahlem. In der Flüchtlingsunterkunft Thielallee dringen vier oder fünf muslimische Wachmänner in das Zimmer von zwei iranischen Flüchtlingen christlichen Glaubens ein. Als sie die Bibel sehen, rufen sie „Haram, haram“ (laut Sharia: verboten), drücken die Bewohner gegen die Wand, beschimpfen sie und treten auf sie ein.

Da Christen in den Flüchtlingsunterkünften meist eine nur kleine Minderheit darstellen, sind sie wie auch Jesiden oft Opfer von Mobbing oder tätlichen Angriffen muslimischer Extremisten.

Durch vermehrte Anstellung von Arabisch sprechendem und somit oft muslimischem Wachpersonal kommt es öfter vor, daß Flüchtlinge christlichen Glaubens bei Beschwerden z.B. gar kein Gehör finden oder sogar des Heimes verwiesen werden.

Ein Heimbewohner, der auch Mitglied der Evangelisch-Lutherischen-Dreieinigkeits-Gemeinde in Berlin Steglitz ist, mußte sich, nachdem er sich über Angriffe von Muslimen beim Wachschutz beschweren wollte, sogar nackt ausziehen und wurde anschließend des Heimes verwiesen.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=6674

November 2015, Höxter in Nordrhein-Westfalen. Ein 33 Jahre alter Pförtner der hiesigen Flüchtlingsunterkunft nimmt an einem siebenjährigen Kind aus Syrien sexuelle Handlungen vor. Dem Mädchen gelingt die Flucht, und der Täter wird angezeigt.

Anfang Februar 2016 erhebt die Staatsanwaltschaft Paderborn Anklage vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Paderborn. Im März verurteilt das Gericht den mehrfach vorbestraften Mann zu zwei Jahren Haft. Das Urteil lautet „ohne Bewährung“, weil der Mann zum Zeitpunkt der Tat wegen ähnlicher Delikte noch unter Bewährung stand.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=6779

7.11.2015, Berlin Tempelhof-Schöneberg. Während der Aufnahme-Prozedur einer siebenköpfigen Familie aus Syrien in eine Marienfelder Unterkunft, werden ein 17-Jähriger und zwei etwas ältere Männer von drei bis vier Wachleuten verprügelt und verletzt. Ein 21-Jähriger kommt mit Knochenbruch des rechten Unterkiefers, einer Rißwunde an der Oberlippe und Prellungen am rechten Brustkorb ins Krankenhaus.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=6621

7.11.2015, Oberursel im Bundesland Hessen. Im Speisesaal der Notunterkunft für Flüchtlinge kommt es kurz vor 22.00 Uhr zu einem körperlichen Angriff auf einen 31 Jahre alten Bewohner aus dem Iran. Er wird von zwei Wachleuten gepackt, in den Flur gestoßen und dann geschlagen. Dann wird er in den Pfortenbereich geschubst und von weiteren zwei Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes solange geprügelt, bis er zu Boden geht. Auch jetzt lassen die Täter nicht von dem schmächtigen Mann ab – im Gegenteil: Sie treten ihm ins Gesicht. Als ein Mitbewohner vermitteln will, wird auch er niedergeschlagen.

Der 31-Jährige kommt – fast bewußtlos – mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus. Hier werden Schädelprellungen, Monokelhämatom rechts sowie stumpfe Thorax- und BauchTraumata diagnostiziert.

Der folgenschwere Abend hatte begonnen, als der 31-Jährige beim Betreten des Heimes seine Flüchtlingskarte vorlegte und der Wachmann wertschätzend sagte: „Ah, Islamische Republik Iran!“. Der Bewohner, der gerade vor dem islamistischen Regime geflohen war, erwiderte allerdings: „Nein, nur Iran.“

Bei der Prügelorgie werfen die muslimischen Wachleute dem Süd-Iraner auch „Beleidigung des Islams“ vor, weil er zum Christentum konvertierte. Das Mobbing gegen ihn und 12 weitere Christen in der Notunterkunft währt schon länger – zu tätlichen Angriffen war es bisher allerdings nicht gekommen.

Der Iraner erstattet Anzeige, und die vier Wachleute erheben Gegenanzeige mit der Begründung, der Mann hätte sie angegriffen.

Die vier Mitarbeiter der Firma All-Service GmbH werden zunächst firmenintern versetzt.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=6776

1.11.2015, Berlin-Pankow. Ein 13-jähriger Junge aus dem Iran wird in der Flüchtlingsunterkunft Woelckpromenade gegen 22.00 Uhr von einem Wachmann mit Gewalt daran gehindert, das Haus noch einmal zu verlassen, denn ab dieser Zeit gibt es in der Regel keinen Ausgang für Minderjährige mehr. Der Junge klagt anschließend über Schmerzen im rechten Unterarm.

Dies geschieht nach Angaben des wöchentlich erstellten Lageberichts des landesweiten Koordinierungsstabes Flüchtlingsmanagement in der ersten Novemberwoche.

Bei Überprüfung des Wachmannes wird festgestellt, daß gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=6605

23.10.2015, Bundesland Sachsen. Auf dem Hof der Dresdener Erstaufnahmeeinrichtung Hamburger Straße werden gegen 11.20 Uhr zwei Flüchtlinge von Wachmännern ohne ersichtlichen Grund in einen sogenannten Schwitzkasten genommen und zu Boden gedrückt. Ein 23-jähriger Flüchtling aus dem Libanon wird von mindestens zehn Wachleuten kreuz und quer über den gesamten Innenhof gejagt, dann gegen den Kopf geschlagen, und als er stolpert und hinfällt, tritt ihn einer der schwarz Uniformierten gegen die Hüfte.

Erst zweieinhalb Wochen nach diesen Vorfällen werden diese bekannt, weil Handy-Video-Aufnahmen an die Sächsische Zeitung weitergegeben wurden.

Die verantwortliche Sicherheitsfirma „Ihre Wache GmbH“ aus Dresden weist die Vorwürfe größtenteils zurück, räumt aber ein, daß die Jagd auf den Asylbewerber nicht hätte „passieren“ dürfen. Aus diesem Grunde sind inzwischen die beteiligten Wachmänner entlassen worden, die zudem sowieso bei einem Subunternehmen angestellt waren.

Die Auseinandersetzung zwischen einigen Bewohnern und dem Wachdienst hat laut Polizei bereits am Vortag wegen eines Streits bezüglich der Reinigung der Zimmer begonnen. Dabei sei es zu einem „Handgemenge“ gekommen, bei dem sowohl ein Wachmann als auch ein libanesischer Flüchtling verletzt wurden. Der Libanese wurde dann der Polizei übergeben. Dieser Mann soll dann am nächsten Tag dem Wachmann mit einem Stein das Gesicht verletzt haben. Beim Versuch, ihn zu fangen, seien die Video-Aufnahmen entstanden, so die Sicherheitsfirma.

Nicht nur die Flüchtlinge und BewohnerInnen der Anlage beschweren sich über das aggressive Verhalten der Wachleute, auch ein Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes, das die rund 1400 Flüchtling betreut, bezeichnet den Sicherheitsdienst als „sehr forsch auftretend“.

BewohnerInnen beschreiben auch eine Gruppe Wachmänner, die – angeführt von einem Iraker – in ihre Zimmer stürmen, unter die Bettmatratzen treten und sie auf Arabisch beleidigen. Zudem droht er ihnen an, sie zu afghanischen Flüchtlingen zu verlegen.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=6574

22.10.2015, Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in Berlin-Moabit. Am Vormittag kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen Angehörigen des Sicherheitsdienstes Spysec und Flüchtlingen. Mehrere Videos im Internet belegen, wie gegen 11.30 bis ca. 11.40 Uhr mindestens drei Wachleute (24, 27, 37 Jahre alt) zunächst auf einen Flüchtling einschlagen und treten und dann auch noch auf zwei weitere Personen, die dem ersten zur Hilfe kommen wollen. Sie schlagen und treten auch noch auf die Menschen ein, als diese bereits am Boden liegen. Die zwei angegriffenen 28-jährigen irakischen Flüchtlinge kommen schließlich mit Rettungswagen ins Krankenhaus.

Einer von ihnen, Hussein Adi Muhamed, berichtet, daß er ganz vorne am Absperrgitter gestanden hatte, als er von einem der Wachmänner angeschrien wurde. Dann drückte dieser ihn gegen den Bauch, hob die Faust und schlug ihm auf die Nase und das Auge.

Der niederländische Fotograf Jeffry Ruigendijk, der die gewaltvollen Szenen filmte, meint, daß die Gewalt eindeutig von seiten der Angehörigen der Firma Spysec ausging. Über die Menschen mit den roten Jacken sagt er: „Die verhielten sich wie eine Straßengang. Wenn sie sich nicht respektiert fühlten, schrien sie und drohten.“ Einer der Wachleute sei so aggressiv gewesen, daß seine Kollegen ihn ständig zurückhalten mußten, um zu verhindern, daß er auf Flüchtlinge einprügelte.

Der Iraker, der mit Verletzungen an Auge und Hand ins Krankenhaus gekommen war, widerspricht den späteren offiziellen Erklärungsversuchen, daß es sich bei der Gewaltorgie um eine absolute Ausnahmesituation gehandelt habe. Er faßt die letzten fünf Monate seiner Erfahrungen am LAGeSo mit folgendem Satz zusammen: „Es gehört zu unserem Alltag, dass wir angeschrien und oft wie Tiere behandelt werden.“

Alle Beteiligten der Auseinandersetzung zeigen sich gegenseitig wegen gefährlicher Körperverletzung an.

Die Firma Spysec ist ein Sub-Unternehmen der GmbH Gegenbauer Facility Management, die im Auftrag des LAGeSo arbeitet.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=6571

11.8.2015, Bundesland Niedersachsen. In der Flüchtlingsunterkunft Wolfsburg-Fallersleben in der Hafenstraße kommt es gegen 22.00 Uhr zu einer Auseinandersetzung zwischen BewohnerInnen und zwei Wachleuten, in deren Verlauf sieben Flüchtlinge – darunter ein Kind – durch Reizstoff-Versprühung verletzt werden. Alle sieben Personen kommen ins Klinikum Wolfsburg.

Laut Aussagen der Angestellten der Firma Human Care sind sie von zunächst zwei, dann mehreren BewohnerInnen angegriffen worden. Daraufhin hat einer der Wachleute das Reizstoffsprühgerät gegen die Flüchtlinge eingesetzt. Eine Ruhestörung, die von zwei Bewohnern ausgegangen war, soll der Anlaß der Auseinandersetzung gewesen sein.

Die Polizei ermittelt zunächst gegen beide Seiten, sowohl gegen die zwei Flüchtlinge als auch gegen die beiden Wachleute, wegen Körperverletzung.

Der 40-jährige Wachmann, der Reizspray angewandt hat, wird schon am nächsten Tag an einen anderen Arbeitsplatz versetzt.

Das Amtsgericht Wolfsburg stellt ein Jahr später das Verfahren gegen den Security-Mitarbeiter wegen gefährlicher Körperverletzung aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen und nicht erschienener Zeugen ein.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=6409

5.8.2015, Bundesland Niedersachsen. In der Flüchtlingsunterkunft Wolfsburg-Fallersleben in der Hafenstraße treten zwei Wachschutzleute die Zimmertür eines Bewohners ein, weil dieser die Musik zu später Stunde zu laut abspielte.

Als er sich beschwert, wird er von einem 40-jährigen Security-Mitarbeiter mit Pfefferspray verletzt.

Der Prozeß gegen den Wachmann wird ein Jahr später vom Amtsgericht Wolfsburg eingestellt, weil der Betroffene nicht zum Verfahren erschienen ist.

https://www.ari-dok.org/webdokumentation/#id=6772

14.4.2015, Haarlemer Straße in Berlin. Am Eingang ihrer Unterkunft wird der Nigerianerin Ajayi Biola Bose der Zugang von den Wachleuten verwehrt, weil denen ihr „Berlinpass“ als Identifikationsnachweis nicht ausreicht. Die zweifache Mutter und Bewohnerin des Heimes erklärt, daß sie ihr Portemonnaie mitsamt ihrer Identitätskarte verloren hat und daß sie dringend zu ihrem zwei Monate alten Baby muß. Aber die Kontrolleure lassen sie nicht hinein. Als ihr Freund, der das Kind im Heim betreut, hinzukommt, eskaliert die Situation.

Nach Aussage der Flüchtlinge werden sie von den Wachleuten geschubst, geschlagen, geohrfeigt und stranguliert. Ajayi Biola Bose und ihr Freund – aber auch zwei Securitys müssen ambulant im Krankenhaus behandelt werden. Frau Bose berichtet, daß durch die Auseinandersetzung ihre Kaiserschnitt-Narbe aufgebrochen sei.

Die für das Heim zuständige und seit Monaten wegen diverser anderer Vorwürfe in die Kritik geratene private Betreiberfirma, die Professionelle Wohn- und Betreuungsgesellschaft (PeWoBe), äußert sich zunächst nicht zu dem aktuellen Geschehnis. Sie übergibt Ajayi Biola Bose und ihrem Freund allerdings bereits am nächsten Tag einen Brief, in dem ihnen Hausverbot erteilt wird: „Tätliche Angriffe“ stellen eine „Störung des Zusammenlebens“ dar und verstießen gegen die Hausordnung, heißt es.

Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.

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31.3.2015, Bundesland Bayern. Durch einen handschriftlichen Beschwerdebrief von 20 BewohnerInnen der Münchener Flüchtlingsunterkunft Funkkaserne wird bekannt, daß eine Angestellte der Heimbetreiber-Firma des Heimes skandalös gegen BewohnerInnen vorgegangen ist. Diese stellvertretende Betriebsleiterin hat Flüchtlingen mehrmals Reinigungsmittel ins Gesicht gesprüht, und in mindestens drei Fällen hat sie BewohnerInnen in ihren Zimmern eingesperrt. Regelmäßig ist sie auch in die Zimmer eingedrungen, ohne vorher anzuklopfen und das Einverständnis der BewohnerInnen abzuwarten.

Das frühere Polizeigebäude in der Funkkaserne am Frankfurter Ring ist seit einem halben Jahr eine Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung in der Bayern-Kaserne. Das private schweizerische Unternehmen ORS betreibt die Kaserne und verwaltet deren 270 BewohnerInnen mit 16 bis 18 MitarbeiterInnen.

Nach Bekanntwerden des Skandals und nach anfänglichen Verteidigungsversuchen der Firma ORS wird die umstrittene Mitarbeiterin entlassen.

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