Prozessbeobachtungsworkshop (Online)

Wie wirkt Rassismus in der Justiz? Was muss ich bei einer Prozessbeobachtung beachten? Wie kann Solidarität im Gericht und darüber hinaus gelebt werden? Über diese und weitere Fragen wollen wir mit euch im Rahmen eines Prozessbeobachtungsworkshops diskutieren.

Justizwatch beobachtet und dokumentiert seit 2014 Rassismus in der Justiz. Regelmäßig besuchen wir Gerichtsprozesse und erstellen Protokolle der Verhandlungen. Ziel ist es, Rassismus in der Justiz sichtbar zu machen und damit den Mythos des politisch neutralen Gerichtes zu widerlegen. Der Workshop richtet sich an alle, die Lust haben, zu dem Thema zu arbeiten und Prozesse zu beobachten. Juristische Vorkenntnisse sind nicht notwendig.

Wir möchten gerne unsere Erfahrungen und unser Wissen zu Prozessbeobachtung weitergeben und gemeinsam mit euch ausloten, wie wir kritische Öffentlichkeit auf das Thema lenken und gegen Rassismus in der Justiz vorgehen können.

Aufgrund der Lage mit Corona planen wir den Workshop online. Das Datum
ist der 08.11. um 13 Uhr bis circa 15.00 Uhr oder 15.30 Uhr, je nachdem
wie viel wir diskutieren. Wir bitten euch, euch bei
rassismus_justiz@mail36.net mit einer kurzen Mail anzumelden. Dann
verschicken wir kurz vor Beginn einen Link zu einer Onlinekonferenz. Wir
empfehlen eine gute Internetverbindung und (wenn ihr möchtet) Kamera und
Mikro.

Schluss mit einer Justiz, die rassistische Polizeigewalt legitimiert!

Redebeitrag von Justizwatch auf der Kundgebung gegen tödliche rassistische Polizeigewalt – 4.7.2020, Platz der Luftbrücke

Fast vier Jahre ist es her, dass Hussam Fadl von der Berliner Polizei von hinten erschossen wurde. Vier Jahre, in denen die Ermittlungen gegen den Todesschützen blockiert und verschleppt wurden. Erneut hat die Polizei einen Menschen getötet und muss bislang keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Diese Rechtlosigkeit hat viel mit institutionellem Rassismus zu tun.

Institutioneller Rassismus hat viele Facetten. Rassismus prägt schon die Arbeit der Polizei. Das führt zu ständigen rassistischen Kontrollen und Durchsuchungen an öffentlichen Orten. Beleidigungen, körperliche Angriffe und Misshandlungen bis hin zur Tötung sind keine Ausnahmen. Polizeigewalt wird fast nie aufgeklärt. Polizist*innen decken sich gegenseitig. Sie müssen keine ernsthaften Ermittlungen durch Kolleg*innen fürchten.

Staatsanwaltschaften und Gerichte tragen ihren Teil dazu bei, diese rassistische Gewalt zu stützen. Wir haben unzählige solcher Verfahren beobachtet. Anstatt die rassistische Gewalt der Polizei als solche zu benennen und aufzuklären, übernehmen Gerichte und Staatsanwaltschaften die Darstellungsweise der Polizei und machen Opfer zu Tätern. Dadurch werden die Täter*innen in Uniform nicht zur Verantwortung gezogen. Weiterlesen

Prozess gegen Geflüchtete aus Eritrea endet mit zwei Verurteilungen – gewalttätige Securities bleiben weiter straffrei

Im Prozess gegen vier Geflüchtete aus Eritrea vor dem Bamberger Landgericht wurde am 7. November 2019 nach sieben Verhandlungstagen das Urteil gesprochen. Für zwei Angeklagte endete der Prozess mit Haftstrafen, zwei weitere wurden freigesprochen.

Ausgerechnet E., der selbst durch Securities schwer verletzt wurde, verurteilte das Gericht als vermeintlichen „Hauptaggressor“ zu 9 Jahren und 6 Monaten Haft. T., der aus Sicht der Richter der zweite „Haupttäter“ war, wurde freigesprochen, weil bei ihm eine „psychische Störung“ vorliege. Zugleich ordnete das Gericht seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. S. wurde zu einem Jahr und neun Monaten verurteilt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden. Für O., der selbst von keinem Zeugen belastet wurde, aber seine Mitangeklagten schwer belastete, endete der Prozess mit einem Freispruch.

Es ging in dem Prozess um Geschehnisse im Ankerzentrum Bamberg am 11. Dezember 2018. Wegen einer angeblichen Ruhestörung kam es in der Nacht in Block 7 zunächst zu einem verbalen Streit zwischen Securities und Eritreern, der später zunehmend eskalierte. Aus Protest gegen die systematische Gewalt und Schikanen des Wachdienstes und das rassistische Lagersystem begannen Geflüchtete einen Riot, in dessen Zuge im ersten Stock des Gebäudes ein Brand gelegt wurde. Es kam ferner zu massiver Gewalt von Wachleuten gegen Geflüchtete in Anwesenheit der Polizei.

In der Folge wurden vier junge Männer aus Eritrea wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs und schwerer Brandstiftung angeklagt. Die Ermittlungen gegen die Wachleute wurden indessen eingestellt. Erneut wurden somit Geflüchtete kriminalisiert, während gewalttätige Securities straffrei bleiben.

Weitere Infos:

Artikel zu Prozess und Urteil in analyse & kritik 655 vom 10.12.2019
Zwischenbericht von Justizwatch & Culture of Deportation vom 4.11.2019
Aufruf zur Prozessbeobachtung von Justizwatch & Culture of Deportation ab 14.10.2019
Erklärung von Justizwatch & Culture of Deportation 18.12.2018
Erklärung von Justizwatch & Culture of Deportation 8.5.2018

Ausführliche Protokolle zu den einzelnen Verhandlungstagen folgen bald.

Prozessbericht: Landgericht und Staatsanwaltschaft Bamberg vertuschen systematische Security-Gewalt gegen Geflüchtete

Prozess gegen vier eritreische Geflüchtete aus dem Ankerzentrum – Urteil am 7.11.2019 erwartet (mit eventuellen Zusatzterminen am 11. und 12.11.)

Bericht und Aufruf von Culture of Deportation & Justizwatch

Der Prozess begann am 14. Oktober 2019 mit einem regelrechten Krimi-Spektakel: Die Angeklagten wurden in Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt, bedrängt von den Kameras der Journalist*innen. Seit zehn Monaten sitzen die jungen Männer in Untersuchungshaft, ohne Kontakt zu ihren Familien und Freunden. Die Staatsanwaltschaft wirft den Geflüchteten schwere Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und weiteren Delikten vor. Seit dem 14. Oktober haben sechs Verhandlungstage stattgefunden. Die Plädoyers und das Urteil werden am 7. November erwartet, mit eventuellen Zusatzterminen am 11. und 12. November, jeweils um 9 Uhr.

Aus den Aussagen der Angeklagten und weiterer Bewohner*innen des Anker-Zentrums geht deutlich hervor: Es kam in der Nacht zum 11. Dezember 2018 zu massiver Gewalt gegen Geflüchtete durch den Wachdienst in Zusammenarbeit mit der Polizei, die eine Großrazzia mit mindestens 80 Beamt*innen und dem SEK durchführte. Doch dies wurde in der bisherigen Berichterstattung über den Prozess an keiner Stelle erwähnt. Weiterlesen

Aufruf zur solidarischen Prozessbeobachtung in Nürnberg – Rassistische Polizeigewalt stoppen!

Am 2. Oktober 2015 wird Sascha U. im Treppenhaus des Hauses, in dem er wohnt, von einem rassistischen Nachbarn angegriffen. Der Nachbar ruft die Polizei, diese betreibt die übliche Täter-Opfer-Umkehr und beschuldigt Sascha U. des Angriffs.

Auf der Suche nach dem vermeintlichen Täter stürmen die Beamten dessen Wohnung, in der sich zu diesem Zeitpunkt nur Saschas Mutter Particia U. und sein Bruder Silas U. aufhalten. Beide werden von den Polizisten brutal geschlagen und misshandelt, es kommt darüber hinaus zu massiven rassistischen und sexistischen Beleidigungen gegenüber der Mutter von Sascha, einer über 60-jährigen Frau. Frau U. muss aufgrund der ihr zugefügten Verletzungen mehrere Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden. Der Anwalt von Patricia U. stellt bei der Nürnberger Staatsanwaltschaft Strafantrag wegen des brutalen Polizeiüberfalls. Doch diese stellt das Verfahren ein. Stattdessen leitet sie ein Verfahren gegen Silas und Patricia U. ein. Der Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Patricia und Silas U. werden im Dezember 2017 vor dem Amtsgericht Nürnberg in erster Instanz wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe verurteilt. Beide äußern sich im Prozess zu den Vorwürfen und schildern die massive Polizeigewalt, die sie erfahren mussten. Doch dagegen stehen die Aussagen zahlreicher Polizeizeug*innen, die das Gericht für glaubwürdiger hält.

Wie unzählige andere, die Opfer eines brutalen rassistischen Angriffs durch die Polizei wurden, erfahren Silas und Patricia U. in der Justiz keine Gerechtigkeit, sondern werden weiter verfolgt und kriminalisiert. Doch sie sind nicht bereit diese Kriminalisierung hinzunehmen und haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung beginnt am 25. Juli 2019 vor dem Landgericht Nürnberg. Weitere Termine sind: Fr, 26.07.2019, Do, 08.08.2019, Fr, 09.08.2019, Do, 22.08.2019, Fr, 23.08.2019. An allen Tagen beginnt die Verhandlung jeweils um 9:00 Uhr, Sitzungssaal 226, 2 Stock, Fürther Str. 110

Wir solidarisieren uns mit Patricia und Silas und rufen dazu auf, den Prozess gegen sie kritisch zu beobachten. Wir fordern eine lückenlose Aufklärung der Geschehnisse am 2. Oktober, eine konsequente Verfolgung der wahren Täter*innen in Uniform und ein Ende der ständigen Polizeigewalt gegen Schwarze Menschen! Außerdem fordern wir Freiheit für Sascha, der nach dem Vorfall zwangspsychiatrisiert wurde und sich seit Jahren im BKH Straubing befindet.

Mehr Infos: https://www.instagram.com/justice4sascha/

Klassenjustiz mit Cannabis

Bei Anklagen gegen vermeintliche Dealer nimmt der Rechtsstaat es nicht so genau und verhängt auch ohne Beweise hohe Strafen

Von Maruta Sperling

Ibad E. wird am 19. November 2014 im Berliner Görlitzer Park mit mehreren anderen Personen festgenommen. Alle Festgenommenen sind Schwarz. 2015 und 2017 steht Ibad E. vor Gericht. Der Vorwurf: Handel mit Cannabis. Die Anklage fußt allein auf der Aussage eines Polizeibeamten, der behauptet, ihn beim Handel beobachtet und später nach der Festnahme wiedererkannt zu haben. Er gibt an, den Angeklagten aus 15 Meter Entfernung anhand seines grünen Halstuchs identifiziert zu haben. Ibad E. bestreitet die Vorwürfe.

Bei Verfahren wegen Cannabis-Handel in Berlin gleicht ein Prozess dem anderen: Angeklagt sind in der Regel junge Schwarze Männer mit unsicherem oder ungültigen Aufenthaltsstatus. Für sie steht viel auf dem Spiel, denn ihnen drohen Gefängnis oder hohe Geldstrafen. Bei Vorstrafen droht eine Gefährdung des Aufenthaltstitels – sofern er vorhanden ist.

Oft sitzen die Beschuldigten vor Prozessbeginn monatelang in Untersuchungshaft. So erging es auch Nije S., der 2018 in Berlin-Friedrichshain festgenommen wurde. Zwei Mal haben ihn Polizist*innen beim Handel mit Cannabis erwischt. Er gestand, doch darüber hinaus wurde ihm nun vorgeworfen, ein »Depot« mit Cannabis angelegt und den Handel koordiniert zu haben. Der Vorwurf beruht auf der Behauptung zweier Polizeibeamter, der Angeklagte sei dieselbe Person, die sie einige Tage vor seiner Verhaftung an einem größeren Versteck von Cannabis beobachtet, dessen Spur sie aber dann verloren hätten. Einer der Polizeizeugen gab schließlich an, ihn anhand seiner Kopfform wieder zu erkennen. Von der Festnahme bis zum Ende seines Prozesses saß Nije S. sechs Monate in Untersuchungshaft. Weiterlesen

Gerechtigkeit für William Tonou-Mbobda!

Am 21. April 2019 kam es vor dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) zu einem rassistisch motivierten, gewalttätigen Übergriff von Sicherheitsangestellten auf den 34-jährigen William Tonou-Mbobda. Dieser verstarb am 26. April 2019 an den Folgen des Übergriffs.

William Tonou-Mbobda hatte sich am 21. April freiwillig in die psychiatrische Abteilung des Krankenhauses begeben. Bevor der Übergriff geschah, saß er vor dem UKE ruhig auf einer Bank und rauchte. Drei Sicherheitsangestellte des UKE sollten ihn zurück auf die Station bringen, wogegen er sich weigerte. Die drei Männer warfen ihn daraufhin zu Boden, fixierten ihn, traten und schlugen auf ihn ein. Zeug*innen zufolge rief Tonou-Mboda, dass er keine Luft bekomme. Eine Ärztin verabreichte ihm ein Beruhigungsmittel, woraufhin er das Bewusstsein verlor. Er musste wiederbelebt und in die Notfall-Intensivstation des UKE gebracht werden, wo er wenige Tage später verstarb. Weiterlesen

Donauwörth Polizeiangriff – Prozessbericht aus Augsburg vom 6. Mai 2019

Polizeizeuge räumt ein: Bei Donauwörth-Razzia wurden „Täter“ durch einseitige und unzureichende Methoden identifiziert [English Version]

Der gambische Asylsuchende Sam D. wurde am 14. März 2018 bei einer Polizeirazzia im Erstaufnahmelager in Donauwörth verhaftet. Ihm wurde später ein Strafbefehl wegen Landfriedensbruchs zugestellt. Er soll in der Nacht vor der Festnahme gemeinsam mit anderen die Suche nach einem Abzuschiebenden verhindert haben. Im Prozess wies Sam D. die Vorwürfe entschieden zurück: Er habe in der genannten Nacht sein Zimmer nicht verlassen. D.s damaliger Mitbewohner, der als Zeuge befragt wurde, bestätigte diese Angaben. Das Amtsgericht Augsburg hatte bereits am 7.11.2018 festgestellt, dass es in der Nacht zum 14.3.2018 keine gewaltsame Verhinderung einer Abschiebung gab.

Drei weitere Zeugen, ein Sozialarbeiter, ein Wachmann und ein Polizeioberkommissar (POK), die alle in der Nacht zum 14. März 2018 im Erstaufnahmelager Donauwörth anwesend waren, konnten die Vorwürfe gegen D. nicht bestätigen. Weder im Prozess, noch unmittelbar nach der Razzia waren sie in der Lage, Sam D. als vermeintlichen Täter wiederzuerkennen.

Aufschlussreich war hingegen die Befragung des für die Ermittlungen im Fall Donauwörth zuständigen Kriminalhauptkommissars (KHK). Er berichtete ausführlich über das, was sich bereits im Prozess gegen zwei weitere Gambier im November 2018 angedeutet hatte: Die Identifizierung der 30 vermeintlichen Täter, die bei der Razzia am Nachmittag verhaftet wurden, entsprach in keiner Weise den Vorgaben der Richtlinien für das Strafverfahren. Diese besagen, dass eine gültige Identifizierung von Straftätern auf einer Wahlichtbildvorlage im Verhältnis 1:8 basieren muss. Pro Foto eines Verdächtigen müssen Zeug*innen acht weitere Bilder ähnlich aussehender Personen vorgelegt werden. Weiterlesen

Fatou at court on 8th March: Stop racist security guard and police abuse of refugee women

On 8th June 2018 Fatou, a Senegalese refugee woman, was controlled by a security guard as the only black person in a Netto supermarket in Bamberg, an action she immediately denounced as racist. This triggered a sequence of events, lasting until the next day during which she was abused and intimidated both by security guards and later by the Bamberg police. Yet the legal consequences are so far targeting her. On 8th March, 2019 at 12 o’clock she has to defend herself at the Bamberg local court against charges on breaking the house peace (Hausfriedensbruch) and attempt of grievous bodily injury (versuchte gefährliche Körperverletzung) during the events in the Netto. Despite Fatou’s report to the prosecutor the guards have only been half-heartedly investigated so far. The investigation against the police officers has already been suspended.

Come to court on Women’s Day, 8th of March 2019 at 12 PM to support of Fatou’s fight and to monitor the legal persecution of a Black refugee woman. Stop racist security guard and police violence and intimidation of refugee women!
Address: Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg

Donations for lawyer costs with the message (Verwendungszweck) “Bamberg Security”:
Bayerischer Flüchtlingsrat
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02
BIC: BFSWDE33MUE (München) Weiterlesen

Erklärung der Kanzlei Meister & Partner zur medialen Hetze gegen Alassa M.

Wir dokumentieren im Folgenden eine Pressemitteilung der Kanzlei Meister & Partner zum Artikel „Der unfassbare Fall des Alassa M.“ in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2:

5. Januar 2019

Unsere Kanzlei protestiert mit Nachdruck gegen die falsche, reißerische und aufhetzende Darstellung des Falles unseres Mandanten Alassa M. in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2, sowie auf www.bild.de.

BILD hat seit Jahrzehnten unter Beweis gestellt, dass seine Berichterstattung mit seriösem Journalismus wenig zu tun hat. Mit diesem Artikel wird jedoch eindeutig eine rote Linie überschritten und in unverantwortlicher Weise eine regelrechte Pogromstimmung geschürt. 

  • Es wird behauptet, der Asylantrag unseres Mandanten in Deutschland sei abgelehnt worden „wie 99 Prozent aller Asylanträge aus Kamerun“. Tatsache ist: Die deutschen Behörden haben den Asylantrag überhaupt nicht geprüft, sondern sich nach dem Dublin III-Abkommen für unzuständig erklärt und unseren Mandanten deshalb nach Italien abgeschoben.
  • Es wird behauptet, unser Mandant sei „entgegen einem bestehenden Einreiseverbot“ wieder eingereist und habe sich damit strafbar gemacht. Tatsache ist: sein Einreiseverbot war auf 6 Monate befristet. Diese Frist war zum Zeitpunkt seiner Wiedereinreise abgelaufen.
  • Unser Mandant wird willkürlich zum kriminellen Gewalttäter und Rädelsführer eines „Aufstands gegen die Polizei“ gestempelt. Tatsache ist, dass es am 30. April 2018 gegen die Abschiebung eines Flüchtlings in der LEA Ellwangen eine friedliche spontane Protestaktion gab, die vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt war und bei der keinerlei aktiver Widerstand geleistet wurde. Tatsache ist weiter, dass sowohl die Staatsanwaltschaft Ellwangen als auch die Polizeidirektion Aalen in einer Pressemitteilung klargestellt haben, dass unser Mandant an den Vorkommnissen vom 30. April 2018 nicht beteiligt war und deshalb auch kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110969/4158140).
  • Es wird behauptet, A. habe über unsere Kanzlei „die Polizisten“ verklagt, denen er sich in den Weg gestellt habe, als sie „Recht durchsetzen wollten“. Tatsache ist, dass unser Büro beim Verwaltungsgericht Stuttgart den Dienstherrn der Polizei, nämlich das Land Baden-Württemberg, verklagt hat, und zwar auf Feststellung, dass der Großeinsatz der Polizei in der LEA Ellwangen vom 3. Mai 2018 vom Polizeigesetz nicht gedeckt, völlig unverhältnismäßig und daher rechtswidrig war.

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