Thank you Christel, Tiku and David!

Photo by Justizwatch

Ein großer Dank geht an alle, die gestern in der Werkstatt der Kulturen waren und die tolle Veranstaltung möglich gemacht haben, v.a. natürlich an Christel, Tiku und David, dass ihr den Weg auf euch genommen und eure Erfahrungen mit uns geteilt habt!
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Photo by Justizwatch

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Bamberg, Donauwörth, Ellwangen: Über welche Gewalt sprechen wir?

 

 

 

 

 

 

*** English version below ***

*** Français en bas ***

Massive Polizeieinsätze in Geflüchtetenunterkünften scheinen zur Normalität zu werden. Die vorherrschende Berichterstattung rechtfertigt das Vorgehen der Polizei: Sie stellt Bewohner*innen der Unterkünfte als aggressiv und kriminell dar und schweigt über die Brutalität, die von Polizei und Wachdiensten ausgeht. Menschen, die Opfer von Polizei- und Wachdienstgewalt werden, erfahren darüber hinaus Repressionen durch den Justizapparat. Staat und Polizei inszenieren sich auf diese Weise als Opfer, während die Geflüchteten zu Täter*innen gemacht werden.

Was dabei aus dem Blick gerät: Die spektakuläre Gewalt durch Polizei und Wachdienste ist Teil und Ausdruck einer strukturellen Entrechtung und alltäglichen Staatsgewalt, die Geflüchtete insbesondere in den bayerischen Transitzentren erfahren. Dublin und Duldung – d.h. ständige Angst von nächtlichen Abschiebungen –, Arbeitsverbote, Residenzpflicht, Sachleistungsprinzip, 80-Cent-Jobs, schlechtes Kantinenessen, mangelnde Privatsphäre sind einige der Probleme, die ihren Alltag prägen. Gegen diese Zustände haben Geflüchtete in süddeutschen Lagern begonnen sich zu organisieren, um ihre Rechte einzufordern. Ihrem Widerstand wurde und wird mit massiver Polizeigewalt und Repression begegnet.

Am 4. Juli werden Refugee-Aktivist*innen aus den Lagern in Bamberg, Donauwörth und Ellwangen von ihren Erfahrungen und Kämpfen berichten.

Wann? Mittwoch, 4. Juli, 19 Uhr
Wo? Werkstatt der Kulturen, Wissmanstr. 32, 12049 Berlin

Eingeladen sind: David Jassey und Amadou Sambou (Donauwörth), Khady Soumare (Bamberg), Christel Takor und Hassan Alassa (Ellwangen)
Einführung und Moderation: Aino Korvensyrjä (Soziologin und Aktivistin von Justizwatch)

Die Veranstaltung findet in englischer und französischer Sprache statt. Es gibt eine englisch-französisch-deutsche Übersetzung.

Massive police operations in refugee shelters seem to become the norm in Germany. The media justifies the actions of the police: they portray residents in the shelters as aggressive and criminal and remain silent about the brutality of the police and security guards. People who are victimised by the police and security forces later also suffer repression by the judiciary. In this way, the state and police present themselves as victims, while the refugees are turned into perpetrators.

What is thereby concealed: The spectacular violence by the police and security guards is part of a structural deprivation of rights and everyday state violence, particularly in the Bavarian transit centres. Dublin and Duldung – that is, the constant fear of nightly deportations –, work bans, mobility restrictions (Residenzpflicht), benefits in kind, 80-cent jobs, bad canteen food and the lack of privacy are some of the problems that characterise the everyday life in these institutions. Refugees in camps in southern Germany have begun to organise themselves against these conditions in order to demand their rights. Their resistance has been and is being met with massive police violence and repression.

On 4 July 2018, refugee activists from the camps in Bamberg, Donauwörth and Ellwangen will discuss their experiences and struggles.

Time: 4 July 2018 * 7 pm
Place: Werkstatt der Kulturen, Wissmanstr. 32, 12049 Berlin

Invited are: David Jassey and Amadou Sambou (Donauwörth), Khady Soumare (Bamberg) , Christel Takor and Hassan Alassa (Ellwangen)

The discussion is introduced and moderated by Aino Korvensyrjä (researcher and activist of Justizwatch)

 

Rassistische Komplizenschaft in Brandenburg

Seit Anfang Juni 2018 beobachten wir einen Prozess gegen zwei kurdische Geschäftsleute aus Brandenburg. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung.
Vermeintlich Geschädigter und Nebenkläger in dem Prozess ist Herr S. Dieser ist im Ort kein Unbekannter. Seit Jahren terrorisiert er vor allem migrantische Geschäftstreibende, pöbelt in ihren Gaststätten, beleidigt sie rassistisch, weigert sich seine Speisen und Getränke zu zahlen und wird handgreiflich, sobald er darauf angesprochen wird. Wiederholt übte er körperliche Gewalt aus. Fast überall hat er deshalb Hausverbot. Die Betroffenen sind von S. jedoch so stark eingeschüchtert, dass kaum ein Vorfall je zur Anzeige kommt.

Auch Herr F. und Herr L., Angeklagte im oben genannten Prozess, haben seit Jahren Probleme mit S. Über das Hausverbot in ihrem Laden hat er sich wiederholt hinwegsetzt. Die Lage ist so bedrohlich, dass F. und L.s Kund*innen wegbleiben und sie Schwierigkeiten haben, Mitarbeiter*innen zu finden. An einem Abend im Frühjahr 2015 eskaliert die Situation erneut: S. hämmert an die Scheibe, zeigt einen Hitlergruß und den emporgestreckten Mittelfinger und beschimpft die Inhaber rassistisch. Diese stellen S. zur Rede, verweisen auf ihr Hausrecht und rufen die Polizei, um Anzeige zu erstatten. Was dann passiert, gleicht einem Albtraum: Weiterlesen

Praktische Solidarität gegen die Kriminalisierung unserer Nachbarschaften – in Berlin und überall!

Stellungnahme zum Abschluss des Aktionszeitraums der Berliner Kampagne »Ban! Racial Profiling. Gefährliche Orte abschaffen«

Am 15. Juni 2017 starteten wir, ein Bündnis aus Berliner Organisationen und Initiativen, die sich gegen Rassismus, Diskriminierung und Verdrängung in der Stadt engagieren, die Kampagne »Ban! Racial Profiling. Gefährliche Orte abschaffen«. Seitdem setzen wir uns für das Ziel ein, dass die sogenannten »kriminalitätsbelasteten Orte«, besser bekannt als »gefährliche Orte«, abgeschafft werden. An diesen Orten dürfen Polizist*innen ohne Angabe von Gründen Menschen stoppen, kontrollieren und durchsuchen. An diesen Orten berichten Berliner*innen und Besucher*innen of Color verstärkt von rassistischer Profilbildung. So sind »gefährliche Orte« in der Tat eine Bedrohung: für Personen of Color.

Im Kontext eines rassistischen Diskurses in Politik und Gesellschaft werden solche diskriminierenden Maßnahmen akzeptiert und eingefordert. Wir erinnern die Berliner Regierung an das im Koalitionsvertrag formulierte Vorhaben, Maßnahmen gegen Racial Profiling zu ergreifen. Wir fordern sie auf, der Polizei ihre Befugnis zur verdachtsunabhängigen Kontrolle und Durchsuchung an »kriminalitätsbelasteten Orte« zu entziehen.

Es geht uns darum, den gesellschaftlichen Blick für das Problem Racial Profiling zu schärfen und zur praktischen Solidarität mit den Betroffenen rassistischer Kontrollen und Durchsuchungen aufzurufen. Wo Menschen rassistisch diskriminiert werden, wollen wir uns gemeinsam wehren.

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Veröffentlicht unter Aufruf

Der Bamberg-Security-Komplex – staatliche Kriminalisierung und Verfolgung von Geflüchteten

Erklärung von Justizwatch & Culture of Deportation
8.5.2018 (Englische Version)

Die AEO Bamberg, ein großes Aufnahme- und Abschiebelager im bayerischen Oberfranken, ist Modellprojekt der deutschen Regierung bei der Isolation von Geflüchteten. Sie steht nun vor einem Skandal wegen systematischer Gewalt des privaten Wachpersonals gegen Asylsuchende. Wir fordern eine lückenlose Aufklärung aller Vorfälle.

Wir wurden im Zuge der Unterstützungskampagne für Aarona K. und Ndiame D. auf die Vorfälle aufmerksam. Die beiden senegalesischen Asylsuchenden wurden kriminalisiert, nachdem sie Anfang September 2017 einen Angriff des Wachpersonals auf einen dritten westafrikanischen Asylsuchenden in der AEO erlebt hatten. Einige ehemalige Sicherheitskräfte und zahlreiche Bewohner*innen haben uns außerdem mitgeteilt, dass dies kein Einzelfall ist, sondern seit Sommer 2017 vielmehr eine systematische Gewalt von Sicherheitskräften gegen Geflüchtete in der AEO existiert. Bewohner*innen erzählen, dass die Gewalt seit Herbst 2017 zwar etwas zurückgegangen ist, sich aber dennoch fortsetzt. Der letzte Vorfall passierte am 7. Mai 2018, als ein nigerianisches Ehepaar von den Sicherheitskräften schwer misshandelt wurde. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Aufruf

Aufruf zur Prozessbeobachtung – Solidarität ist kein Verbrechen

Wir dokumentieren die folgende Erklärung des Bündnisses „Widerstand Mai 31 – Solidarität ist kein Verbrechen“ und unterstützen den Aufruf zur Prozessbeobachtung:

Am Mittwoch den 04.04.2018 um 14:00 Uhr beginnt am Amtsgericht Nürnberg (Saal 28) nun der 2. Prozess gegen einen Aktivisten, der sich am 31. Mai 2017 während der versuchten Abschiebung eines Nürnberger Berufsschülers nach Afghanistan, solidarisch verhielt. Das Bündnis Widerstand Mai 31 – Solidarität ist kein Verbrechen ruft zur kritischen Prozessbegleitung auf und veranstaltet ab 13:00 Uhr eine Solidaritätskundgebung vor Ort.

Wir werden die Kriminalisierung der Menschen, die sich am 31. Mai der versuchten Abschiebung widersetzten, nicht dulden. Ziel des harten Vorgehens seitens der Staatsanwaltschaft und der Polizei ist hierbei die Bemühung, den Widerstand gegen eine menschenverachtende und rassistische Verwaltungspraxis zu delegitimieren und den darauf folgenden völlig eskalierenden Polizeieinsatz mit vielen verletzten Protestierenden, zu rechtfertigen. Zu diesem Zweck fahren sie schwere Geschütze, wie den erst vergangenes Jahr geschaffenen Gummiparagraphen 114§ StGB auf, der letztlich eine jede Berührung mit BeamtInnen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten ahnden soll.

Doch wie auch immer sich das Innenministerium, Staatsanwaltschaft und Polizei abmühen mögen die Geschehnisse des 31. Mai in ihrem Interesse umzudeuten, wir werden es ihnen unmöglich machen. Eine Verhandlung im Nebenzimmer jenseits der Öffentlichkeit und ohne Bezugnahme zu dem brutalen Angriff der PolizistInnen auf die Solidarischen vor Ort, wird es für sie nicht mehr geben.

Kommt zahlreich und verbreitet es weiter!

 

Prozess gegen Aarona K. und Ndiame D. ausgesetzt

Am Dienstag hat der Prozess am Amtsgericht Bamberg gegen zwei senegalesische Geflüchtete begonnen und musste umgehend wieder ausgesetzt werden. Aarona K. und Ndiame D. werden fälschlich der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt, obwohl sie lediglich Zeugen eines gewalttätigen Übergriffs am 5.9.2017 durch den privaten Sicherheitsdienst gegen einen dritten Geflüchteten in der Kantine der AEO Bamberg wurden.

Fünf ehemalige Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Fair Guards bzw. seiner Subunternehmen, die an dem Übergriff beteiligt waren, waren zur Verhandlung als Zeugen vorgeladen. Die Verhandlung wurde aber abgebrochen, ohne die Zeugen anzuhören, nachdem die Verteidigung diverse Anträge verlesen hat. Die Verteidigung hat zum einen beantragt, die Akten aus dem Ermittlungsverfahren, das derzeit gegen mehrere der Security-Zeugen geführt wird, zu dem Prozess beigezogen werden. Den Zeugen werden schwere Übergriffe gegen Geflüchtete vorgeworfen, u.a. wird gegen sie wegen eines versuchten Totschlags an einem senegalesischen Geflüchteten in der AEO Ende September 2017 ermittelt. Außerdem hat die Verteidigung die Beiziehung der Akte im Fall eines weiteren senegalesischen Geflüchteten beantragt, der ebenfalls im September 2017 von drei der Security-Zeugen schwer misshandelt wurde, wobei er mehrere Schneidezähne verlor. Nach dem Willen der Verteidigung soll der Betroffene auch als Zeuge in dem hiesigen Verfahren gehört werden. Das Gericht hat das Verfahren vorerst ausgesetzt um über die Anträge der Verteidigung zu entscheiden. Weiterlesen

Praktische Solidarität gegen institutionelle Polizeigewalt: Zusammen in den Kiezen gegen die Kriminalisierung unserer Nachbarschaft

Ort: Migrationsrat Berlin, Oranienstraße 34, 10999 Berlin, Hinterhof/Seitenflügel, 2. OG, Fahrstuhl
Zeit: Donnerstag, den 15.03.2018 von 19:00 – 21:00 Uhr

Gemeinsam wollen wir der Menschen gedenken, die in Deutschland von der Polizei durch Kontrollen, Durchsuchungen, Gewahrsamnahmen und Strafanzeigen grundlos kriminalisiert, diskriminiert und erniedrigt werden. Als Berliner Kampagne „Ban! Racial Profiling. Gefährliche Orte abschaffen“ rufen wir dazu auf, am 15. März den Internationalen Tag gegen Polizeigewalt, an bundesweiten Aktionen teilzunehmen.

Auch die Berliner Kieze geraten immer mehr in den Fokus einer hoch gerüsteten Ordnungspolitik. Der tägliche Ausnahmezustand wird nicht zuletzt durch den Einsatz neuer mobiler Videoüberwachungswagen (#Schnüffelwagen) in unseren Nachbarschaften erprobt. In der ganzen Stadt berichten Schwarze Menschen, People of Color, Rom*nija und Muslim*a, dass sie immer wieder ins Visier der Polizei geraten. Menschen, die auf der Straße leben oder sich hier aufhalten, werden „weggeräumt”, bedroht und vertrieben. Im Zuge der zunehmenden Überwachung öffentlicher Räume werden soziale Probleme nicht
angegangen, sondern in den Bereich technokratischer „Sicherheitsmaßnahmen“ verschoben. Das bedeutet: mehr Gewalt, mehr Videoüberwachung, mehr Polizeikontrollen, also einen Abbau von Grundrechten. Weiterlesen

Gegen die Unmenschlichkeit! Stoppt das Lagersystem! Wir sind Geflüchtete, keine Gefangenen!

Wir dokumentieren eine Presseerklärung der Bamberg Refugees und erklären uns solidarisch mit ihren Forderungen:

Demonstration, Mittwoch, 17. Januar 2018, 12:00 Uhr AEO Bamberg
(Erlenweg 4, 96050 Bamberg)

Das AEO-Lager in Bamberg (Aufnahmeeinrichtung Oberfranken) ist schlimmer als ein Gefängnis. Im Moment sind 1400 Menschen hier untergebracht, es gibt 3400 Plätze insgesamt. Wir, Geflüchtete, die im Lager leben, werden die andauernden Schikanen und die unmenschliche Behandlung nicht länger hinnehmen. Am Mittwoch den 17. Januar 2018 gehen wir raus und tragen unsere Forderungen auf die Straße. Unsere Forderung nach einem Leben in Würde. Wir rufen alle Geflüchteten in der AEO Bamberg, ebenso wie alle Unterstützer*innen, Helferkreise und Organisationen auf, sich unserer friedlichen Demonstration durch die Stadt Bamberg anzuschließen.

Zum Hintergrund:

Unsere Situation ist folgende: Wir kommen traumatisiert und ausgelaugt von unserer langen und gefährlichen Flucht in Bamberg an. Uns wird keine Zeit gegeben um anzukommen, wir werden sofort zu einer Kommission geschickt, um interviewt zu werden. Eine Woche später halten die meisten von uns die Ablehnung ihres Asylantrags in den Händen. Ab diesem Moment ist es, als wären wir inhaftiert. Unsere Ausweispapiere werden uns weggenommen, alles was wir bekommen ist ein Lagerausweis, ausgedruckt auf einem blanken Papier. Sogar unsere deutsche Aufenthaltsgestattungen oder unsere Duldung, bei denen die eine hatten, werden für ungültig erklärt. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Aufruf

Prozess nach rassistischem Vorfall in der BVG – Freispruch für Donna M.

Am 22.11.2017 steht Donna M. vor Gericht. Ihr wird der Versuch vorgeworfen, sich mit einem ungültigen Ticket Zutritt zu einem Bus der BVG verschafft und – als sie von der Busfahrerin darauf angesprochen wurde – diese beleidigt zu haben. Für Donna M. ist das eine Verdrehung der Tatsachen. Sie schildert das Geschehene so: Als einzig schwarze Person unter sehr vielen einsteigenden Fahrgästen sei nur ihr Ticket genauer kontrolliert worden. Ihrer Meinung nach war ihr Fahrschein noch gültig. Sie habe aber – nachdem die Busfahrerin ihr Ticket beanstandet hatte – angeboten ein neues zu kaufen. Daraufhin habe die Busfahrerin gesagt, sie solle mit ihrem Geld dahin gehen wo sie herkomme und sie des Busses verwiesen. Donna M., geschockt durch diese rassistische Äußerung, entschied sich vor Ort zu bleiben, um Anzeige gegen die Busfahrerin zu erstatten. [Über den 1. Verhandlungstag haben wir hier berichtet.]

Am zweiten Verhandlungstag wird eine weitere Zeugin gehört, die Donna M.s Verhalten als sehr sachlich beschreibt und ihre Version des Geschehenen in weiten Teilen bestätigen kann. Darüber hinaus wird ein Video angeschaut, auf dem die Einstiegsszene im Bus zu sehen ist. Obwohl kein Ton vorhanden ist, sind am Ende alle Verfahrensbeteiligten von Donna M.s Unschuld überzeugt. Die Staatsanwältin sagt in ihrem Plädoyer, auf dem Video sei zu sehen, dass die Angeklagte „bewusst rausgepickt“ wurde. Das Video vermittele ferner den Eindruck, dass die Busfahrerin Donna M. „einfach nicht im Bus haben wollte“. Der Richter sagt in der Urteilsbegründung, er wolle nicht so weit gehen, dass eine rassistische Motivation ausschlaggebend war. Andererseits sei das Verhalten der Busfahrerin nicht nachvollziehbar; rassistische Motive könnten daher eventuell eine Rolle gespielt haben.

Dieser Erfolg zeigt: Mit Mut, solidarischer Unterstützung und einer guten anwaltlichen Vertretung ist es manchmal möglich, Rassismus in gerichtlichen Verfahren zur Sprache zu bringen und sich erfolgreich gegen rassistische Kriminalisierung zu wehren.