“Beweislage nicht klar”: Amtsgericht Augsburg stellt das Verfahren gegen Ebrima D. wegen Landfriedensbruch in Donauwörth ein

Prozessbericht vom 24.11.2020 [English]

“Beweislage nicht klar”: Amtsgericht Augsburg stellt das Verfahren gegen Ebrima D.  wegen Landfriedensbruchs in Donauwörth ein

Fast drei Jahre ist es her, dass die Polizei brutal die Geflüchteten in der Erstaufnahmeeinrichtung Donauwörth (Bayern) überfiel. Nun äußerte eine neue Richterin am Amtsgericht Augsburg erstmals Zweifel an der Vorgehensweise der Polizei. Am 24.11.2020 stellte sie das Verfahren wegen Landfriedensbruchs gegen Ebrima D. ein, weil die “Beweislage nicht klar” sei. Dabei nahm Sie Bezug auf die völlig willkürliche “Identifizierung” von 30 Gambiern, die am 14. März, 2018 von der Polizei festgenommen wurden, weil sie sich in der Nacht zuvor „zusammengerottet“ hätten. Obwohl es kaum konkrete Hinweise für eine “Zusammenrottung” gab, mussten die 30 festgenommenen zwei Monate in Untersuchungshaft bleiben, anschließend wurden alle durch das Amtsgericht Augsburg für schuldig befunden. In mehreren Fällen legten Betroffene gegen diese Entscheidung Widerspruch ein, doch die Urteile wurden immer bestätigt. Auch Ebrima D. wurde in der Verhandlung am 24.11. wegen des zweiten Anklagepunkts – Widerstand gegen Polizeibeamte – während der Razzia am 14. März 2018 zu 60 Tagessätzen verurteilt. Weiterlesen

Berufungsverhandlung im „Pappnasenprozess“

Wir dokumentieren im Folgenden einen Prozessbericht von Copwatch Hamburg:
Am 10. Februar 2020 ging der Prozess gegen einen solidarischen Anwohner, der Kritik an der rassistischen und schikanösen Polizeipraxis auf St. Pauli geäußert hatte, in die zweite Runde. In erster Instanz zu 60 Tagessätzen verurteilt, hatte die Staatsanwaltschaft aber noch nicht genug und ging in Berufung. Diesmal wurde das Verfahren eingestellt. Wieder sind rund 20 Menschen gekommen, um den Prozess solidarisch und kreativ zu beobachten.

Dem Anwohner wurde vorgeworfen am 7. September 2018, einen Polizisten mit den Wort „Pappnase“ in dessen Ehre verletzt zu haben. Da der Beschuldigte, nachdem er mit einem Kopfgriff brutal zu Boden gebracht wurde, seine Muskeln angespannt haben soll, lautete die Anklage: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Bereits im ersten Prozess machte der Angeklagte deutlich, dass es im Verfahren um die rassistische Polizeipraxis auf St. Pauli und nicht etwa um die „Ehrverletzung“ des Polizisten oder den herbeigedichteten Widerstand gehen müsse. So erklärte er in seiner Stellungnahme: „Deshalb muss hier heute über Rassismus gesprochen werden. Denn Rassismus ist kein individuelles Phänomen, sondern ein gesellschaftliches Verhältnis, das u.a. Institutionen wie Polizei und Gerichte durchzieht. Somit rekurriert polizeiliches Handeln immer auch auf ein gesamtgesellschaftlich vorhandenes rassistisches Wissen ohne, dass der einzelne Polizeibeamte zwangsläufig intentional rassistisch handelt. Und durch die rassistischen Kontrollen in St. Pauli wird eben dieses rassistische Wissen reproduziert, indem Schwarze Menschen und People of Color als gefährliche Subjekte markiert werden. Ich bleibe dabei: Ich werde mich mit den stigmatisierten Schwarzen Menschen in meiner Nachbarschaft weiter solidarisieren.“

Wir rufen dazu auf, es dem Angeklagten gleich zu tun und der rassistischen Vertreibungspraxis auf St. Pauli und anderswo konsequent zu widersprechen. Überall da wo Menschen durch die Polizei rassistisch diskriminiert und schikaniert werden, ist praktische Solidarität gefragt.

Die vollständige Prozesserklärung gibt es hier: Weiterlesen

Prozessbericht: Landgericht und Staatsanwaltschaft Bamberg vertuschen systematische Security-Gewalt gegen Geflüchtete

Prozess gegen vier eritreische Geflüchtete aus dem Ankerzentrum – Urteil am 7.11.2019 erwartet (mit eventuellen Zusatzterminen am 11. und 12.11.)

Bericht und Aufruf von Culture of Deportation & Justizwatch

Der Prozess begann am 14. Oktober 2019 mit einem regelrechten Krimi-Spektakel: Die Angeklagten wurden in Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt, bedrängt von den Kameras der Journalist*innen. Seit zehn Monaten sitzen die jungen Männer in Untersuchungshaft, ohne Kontakt zu ihren Familien und Freunden. Die Staatsanwaltschaft wirft den Geflüchteten schwere Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und weiteren Delikten vor. Seit dem 14. Oktober haben sechs Verhandlungstage stattgefunden. Die Plädoyers und das Urteil werden am 7. November erwartet, mit eventuellen Zusatzterminen am 11. und 12. November, jeweils um 9 Uhr.

Aus den Aussagen der Angeklagten und weiterer Bewohner*innen des Anker-Zentrums geht deutlich hervor: Es kam in der Nacht zum 11. Dezember 2018 zu massiver Gewalt gegen Geflüchtete durch den Wachdienst in Zusammenarbeit mit der Polizei, die eine Großrazzia mit mindestens 80 Beamt*innen und dem SEK durchführte. Doch dies wurde in der bisherigen Berichterstattung über den Prozess an keiner Stelle erwähnt. Weiterlesen

Aufruf zur Prozessbeobachtung ab 14.10. vor dem LG Bamberg: Wieder sitzen Geflüchtete auf der Anklagebank, während gewalttätige Securities straffrei bleiben

Am Montag, den 14.10.2019 um 09:00 Uhr beginnt vor dem Landgericht Bamberg (Jugendkammer) ein Prozess gegen vier eritreische Geflüchtete, die bei der großangelegten, brutalen Polizeirazzia am 11.12.2018 im Anker-Zentrum Bamberg festgenommen und in Untersuchungshaft genommen wurden.

Sie sind wegen schwerer Brandstiftung tateinheitlich mit gefährlicher Körperverletzung und anderen Delikten angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sich nach einem Streit mit dem Sicherheitspersonal beim Eintreffen mehrerer Polizeistreifen mit Pflastersteinen, Stöcken und anderen Gegenständen bewaffnet zu haben. In der Folge sollen die Angeklagten F. und E. Polizeibeamte verletzt haben. Außerdem wird den Angeklagten vorgeworfen, in mindestens zwei Zimmern Matratzen angezündet zu haben, woraufhin mindestens ein Zimmer ausgebrannt sein soll.

Eine Gruppe von Eritreern, die an dem Tag dabei waren, aber nicht in Haft genommen wurden, stellten die Geschehnisse jedoch vollkommen anders dar. Sie berichteten, dass Mitarbeiter des Wachdienstes sie nach einem verbalen Streit angegriffen und zusammengeschlagen hätten. Dabei sei es zu schweren Verletzungen gekommen, u.a. zu gebrochenen Zähnen und einer gebrochenen Rippe. Die Misshandlungen durch das Wachpersonal seien weitergegangen, als die Polizei schon vor Ort war. Die eintreffende Polizei habe sich nicht für die Sichtweise der Geflüchteten interessiert, sondern diese einfach festgenommen. Unsere späteren Nachforschungen und Gespräche mit Zeug*innen stützen diese Version. Darüber hinaus hat ein betroffener Geflüchteter gegen das Sicherheitspersonal Strafanzeige erstattet. Eine Recherche zur Situation derer, die jetzt angeklagt sind, war uns aufgrund deren langer Isolation in der Untersuchungshaft nicht möglich. Weiterlesen

Soli-Aufruf: Stephansposching Polizeieinsatz – Prozess gegen Geflüchteten wird am 3., 16. und 26.9. in Deggendorf fortgesetzt

* English below *

Das Verfahren gegen einen Geflüchteten aus Sierra Leone, der bei der massiven Polizeirazzia im Oktober 2018 im Ankerzentrum Stephansposching in Bayern festgenommen wurde, wird am Dienstag, den 3. September 2019 um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Deggendorf fortgesetzt (evtl. mit Folgeterminen am 16.9. und 26.9., jeweils um 9 Uhr). Mohamed B. wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Gefangenenbefreiung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Diese Vorwürfe, für die es kaum Belege gibt, folgen dem bekannten Muster der Kriminalisierung von Asylsuchenden durch massive Polizeieinsätze in Bayern.

In der Nacht zum 24. Oktober 2018 sollte aus dem Lager in Stephansposching eine Person abgeschoben werden, die jedoch nicht angetroffen wurde. Stattdessen nahm die Polizei einen nigerianischen Geflüchteten fest, der sich verbal mit der gesuchten Person solidarisiert und die unangemessene Vorgehensweise der Polizei bei der nächtlichen Durchsuchung kritisiert hatte. Die Beamt*innen hatten die Mehrheit der in der Industriehalle schlafenden Geflüchteten aufgeweckt und sich respektlos verhalten. Aufgrund der Proteste und der Solidarität mehrerer Bewohner*innen konnte der gefesselte Nigerianer aus dem Polizeiwagen fliehen. Die Folge war eine massive Razzia in der Unterkunft im Laufe des Tages durch hunderte teilweise schwer bewaffnete Beamt*innen, darunter Bereitschaftspolizei, SEK und Hunde. Es wurden Personen- und Zimmerkontrollen durchgeführt, die viele Zimmer völlig verwüstet zurückließen. Die Operation hatte keinen anderen Grund als die Bewohner*innen einzuschüchtern  (BFR, 26.10.2018). Weiterlesen

Aufruf zur solidarischen Prozessbeobachtung in Nürnberg – Rassistische Polizeigewalt stoppen!

Am 2. Oktober 2015 wird Sascha U. im Treppenhaus des Hauses, in dem er wohnt, von einem rassistischen Nachbarn angegriffen. Der Nachbar ruft die Polizei, diese betreibt die übliche Täter-Opfer-Umkehr und beschuldigt Sascha U. des Angriffs.

Auf der Suche nach dem vermeintlichen Täter stürmen die Beamten dessen Wohnung, in der sich zu diesem Zeitpunkt nur Saschas Mutter Particia U. und sein Bruder Silas U. aufhalten. Beide werden von den Polizisten brutal geschlagen und misshandelt, es kommt darüber hinaus zu massiven rassistischen und sexistischen Beleidigungen gegenüber der Mutter von Sascha, einer über 60-jährigen Frau. Frau U. muss aufgrund der ihr zugefügten Verletzungen mehrere Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden. Der Anwalt von Patricia U. stellt bei der Nürnberger Staatsanwaltschaft Strafantrag wegen des brutalen Polizeiüberfalls. Doch diese stellt das Verfahren ein. Stattdessen leitet sie ein Verfahren gegen Silas und Patricia U. ein. Der Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Patricia und Silas U. werden im Dezember 2017 vor dem Amtsgericht Nürnberg in erster Instanz wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe verurteilt. Beide äußern sich im Prozess zu den Vorwürfen und schildern die massive Polizeigewalt, die sie erfahren mussten. Doch dagegen stehen die Aussagen zahlreicher Polizeizeug*innen, die das Gericht für glaubwürdiger hält.

Wie unzählige andere, die Opfer eines brutalen rassistischen Angriffs durch die Polizei wurden, erfahren Silas und Patricia U. in der Justiz keine Gerechtigkeit, sondern werden weiter verfolgt und kriminalisiert. Doch sie sind nicht bereit diese Kriminalisierung hinzunehmen und haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung beginnt am 25. Juli 2019 vor dem Landgericht Nürnberg. Weitere Termine sind: Fr, 26.07.2019, Do, 08.08.2019, Fr, 09.08.2019, Do, 22.08.2019, Fr, 23.08.2019. An allen Tagen beginnt die Verhandlung jeweils um 9:00 Uhr, Sitzungssaal 226, 2 Stock, Fürther Str. 110

Wir solidarisieren uns mit Patricia und Silas und rufen dazu auf, den Prozess gegen sie kritisch zu beobachten. Wir fordern eine lückenlose Aufklärung der Geschehnisse am 2. Oktober, eine konsequente Verfolgung der wahren Täter*innen in Uniform und ein Ende der ständigen Polizeigewalt gegen Schwarze Menschen! Außerdem fordern wir Freiheit für Sascha, der nach dem Vorfall zwangspsychiatrisiert wurde und sich seit Jahren im BKH Straubing befindet.

Mehr Infos: https://www.instagram.com/justice4sascha/

Donauwörth Polizeiangriff – Prozessbericht aus Augsburg vom 6. Mai 2019

Polizeizeuge räumt ein: Bei Donauwörth-Razzia wurden „Täter“ durch einseitige und unzureichende Methoden identifiziert [English Version]

Der gambische Asylsuchende Sam D. wurde am 14. März 2018 bei einer Polizeirazzia im Erstaufnahmelager in Donauwörth verhaftet. Ihm wurde später ein Strafbefehl wegen Landfriedensbruchs zugestellt. Er soll in der Nacht vor der Festnahme gemeinsam mit anderen die Suche nach einem Abzuschiebenden verhindert haben. Im Prozess wies Sam D. die Vorwürfe entschieden zurück: Er habe in der genannten Nacht sein Zimmer nicht verlassen. D.s damaliger Mitbewohner, der als Zeuge befragt wurde, bestätigte diese Angaben. Das Amtsgericht Augsburg hatte bereits am 7.11.2018 festgestellt, dass es in der Nacht zum 14.3.2018 keine gewaltsame Verhinderung einer Abschiebung gab.

Drei weitere Zeugen, ein Sozialarbeiter, ein Wachmann und ein Polizeioberkommissar (POK), die alle in der Nacht zum 14. März 2018 im Erstaufnahmelager Donauwörth anwesend waren, konnten die Vorwürfe gegen D. nicht bestätigen. Weder im Prozess, noch unmittelbar nach der Razzia waren sie in der Lage, Sam D. als vermeintlichen Täter wiederzuerkennen.

Aufschlussreich war hingegen die Befragung des für die Ermittlungen im Fall Donauwörth zuständigen Kriminalhauptkommissars (KHK). Er berichtete ausführlich über das, was sich bereits im Prozess gegen zwei weitere Gambier im November 2018 angedeutet hatte: Die Identifizierung der 30 vermeintlichen Täter, die bei der Razzia am Nachmittag verhaftet wurden, entsprach in keiner Weise den Vorgaben der Richtlinien für das Strafverfahren. Diese besagen, dass eine gültige Identifizierung von Straftätern auf einer Wahlichtbildvorlage im Verhältnis 1:8 basieren muss. Pro Foto eines Verdächtigen müssen Zeug*innen acht weitere Bilder ähnlich aussehender Personen vorgelegt werden. Weiterlesen

Legitimer Protest für elementare demokratische Rechte erneut unter Strafe gestellt

Urteil des Amtsgerichts Augsburg legitimiert massive Polizeigewalt gegen Geflüchtete mit „Generalprävention“ – Solidarität und Protest wurden erneut kriminalisiert

Der Prozess gegen zwei Gambische Geflüchtete aus der EA Donauwörth vor dem Amtsgericht Augsburg war gestern an nebulöser Beweisführung und Generalkriminalisierung kaum zu überbieten. Das Gericht entschied, die Strafbefehle der zwei Gambischen Geflüchteten wegen angeblichem Landfriedensbruch in der EA Donauwörth in der Nacht zum 14.3.2018 zu bestätigen und hat sie zu achtzig und neunzig Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. In ihrer Urteilsbegründung bezeichnete die Richterin Asylsuchende als „Gäste“, die sich dementsprechend zu benehmen hätten. Ihr Urteil beschrieb sie als notwendige Generalprävention, eine Maßnahme also, die andere Geflüchtete davon abhalten soll, ihre Rechte zu fordern und die Solidarität zwischen den Geflüchteten grundsätzlich kriminalisiert. Die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsäußerung der Bewohner*innen der EA Donauwörth in der Nacht zum 14.3.2018 stigmatisierte sie in ihren Kommentaren und Zwischenfragen wiederholt als „Zusammenrottung“. Weiterlesen

Polizeiangriff Donauwörth – Prozesse gegen Geflüchtete starten am 7. November in Augsburg

25.10.2018 – Aufruf zur Prozessbeobachtung [English version]

Der bayerische Staat setzt die strafrechtliche Verfolgung der Geflüchteten fort, die im März Opfer der Polizeirazzia in Donauwörth wurden. Gerichtsprozesse gegen die gambischen Geflüchteten, die Rechtsmittel gegen ihre ungerechten Strafbefehle eingelegt haben, werden am 7. November 2018 in Augsburg beginnen.

Am Nachmittag des 14. März erlebten die Bewohner*innen des Isolationslagers Donauwörth eine brutale Polizeirazzia als Folgemaßnahme zur Polizeipräsenz der vorherigen Nacht im Lager. Rund 200 voll bewaffnete Beamt*innen, darunter Bereitschaftspolizei, drangen mit Hunden in das Lager ein. 32 gambische Geflüchtete wurden mit massiver Brutalität inhaftiert. Zwei wurden noch am selben Tag freigelassen, während die anderen 30 für etwa zwei Monate in Untersuchungshaft waren. Die Polizei stigmatisierte sie als “Randalierer” und “Rädelsführer” und beschuldigte sie, in der Nacht vor der Razzia die Abschiebung einer Person im Lager gestoppt zu haben. Sie wurden mit zweifelhaften Listen identifiziert, die mit Hilfe des Sicherheitspersonals der Malteser erstellt wurden. Weiterlesen

Prozessbericht aus Ellwangen

Ellwangen, 8. August 2018. An diesem Morgen stehen vier Justizbeamt_innen vor dem Eingang des Amtsgerichts. Sie rauchen, aber gleichzeitig sieht es so aus, als würden sie vor dem Gebäude Wache halten. Wenige Minuten später beginnt ein Prozess gegen den Geflüchteten Nansadi K. Er soll während des Großeinsatzes der Polizei in der Landeserstaufnahmestelle am 3. Mai 2018 Polizeibeamt_innen tätlich angegriffen haben. Deswegen hat er gut drei Monate in U-Haft verbracht. K. kann die Vorwürfe gegen ihn nicht nachvollziehen. Was in den frühen Morgenstunden des 3. Mai passiert ist, hat er in ganz anderer Erinnerung: Seine vier Zimmergenossen und er seien durch „Polizei, Polizei“-Rufe aus dem Schlaf gerissen worden. Dann hätten maskierte und behelmte Polizeibeamt_innen das Zimmer gestürmt. Ein Beamter habe sich sofort an ihn gewandt und ihn mehrfach gegen die Brust geschlagen. In Panik habe er versucht zu fliehen, jedoch hätten weitere Einsatzkräfte ihn an der Tür gepackt und zu Boden geworfen. Danach habe er überall Schläge gespürt. Trotzdem muss er sich nun vor Gericht verantworten – und nicht die Beamt_innen, die den Einsatz zu verantworten haben. Weiterlesen