Rechter Angreifer nach Pfeffersprayattacke auf Flüchtlingsunterkunft in Massow vor Gericht

Wir dokumentieren im Folgenden eine Pressemitteilung von Opferperspektive:
22. Februar 2017 9:30 Uhr Amtsgericht Königs Wusterhausen
Am kommenden Mittwoch beginnt am Amtsgericht Königs Wusterhausen der Prozess zu einem rechten Angriff auf Geflüchtete in der Asylunterkunft in Massow (Landkreis Dahme-Spreewald). Am 01. September 2015 attackierte ein durch die Betreiberfirma des Heims (Campanet GmbH) beauftragter Bauarbeiter in der Unterkunft lebende Geflüchtete mit Reizgas. Gezielt sprühte der Angreifer die gefährliche Chemikalie in Privat- und Gemeinschaftsräume. Es waren zahlreiche Verletzte zu beklagen, darunter auch Kinder. Der Angreifer war zuvor bereits mit rechten Sprüchen und Einschüchterungen gegenüber Heimbewohner_innen aufgefallen. Auch im Internet äußerte der Täter Sympathien für rechte Gruppierungen. „Der Reizgas-Angriff in Massow war aufgrund der hohen Betroffenenzahl einer der massivsten durch uns dokumentierten rechten Angriffe im Jahr 2015 im Land Brandenburg. Der Angreifer zielte damals bewusst darauf ab, so viele Geflüchtete wie möglich zu verletzen. Bei uns haben sich damals über 60 Betroffene gemeldet“, so Martin Vesely von der Opferperspektive. Die Betroffenen hatten unterschiedliche Nationalitäten, sie kamen vorwiegend aus Albanien, Serbien, Syrien, Afghanistan, Pakistan und Tschetschenien. Weiterlesen

Rassismus: mal wieder kein Thema – Prozessbericht aus Lingen

10. und 12. Juni 2016 in Lingen (Emsland/Niedersachsen): Der Neonazi Moritz H. schießt mit einem Luftgewehr aus dem Fenster seiner Wohnung auf Geflüchtete. Die Schüsse verletzen drei Personen, darunter ein fünfjähriges Kind. Am 11. Januar steht der Angreifer in Lingen vor Gericht. Der Prozess verläuft katastrophal: Die Geschädigten nehmen aus Angst vor dem Angeklagten nicht an der Verhandlung teil. Ihre Anwält*innen verhalten sich überwiegend passiv. Das rassistische Motiv und die Perspektive der Betroffenen werden kaum thematisiert, viel Raum nimmt dagegen die „kombinierte Persönlichkeitsstörung“ des Angeklagten ein. Dieser stellt sich selbst als unpolitisch dar. Sein angebliches Tatmotiv: Frust über seine Arbeitslosigkeit. Besonders skandalös ist die Urteilsbegründung. Dem Richter zufolge sind die Kontakte des Angeklagten zur NPD und in die rechte Szene kein Beleg für dessen politische Überzeugungen. Ihm sei es lediglich um „Kameradschaft“ und gemeinsame Freizeitunternehmungen gegangen. Außerdem bedient der Richter selbst rassistische Diskurse: der Angeklagte stehe mit seiner Ablehnung gegenüber „Wirtschaftsflüchtlingen“ nicht alleine da. Allerdings sei es nicht seine Aufgabe, eine Unterscheidung zwischen Kriegsflüchtlingen und „Schmarotzern“ – so der Richter wörtlich – selbst durchzusetzen. Auch habe der Angeklagte mit den Schüssen gerade die Falschen getroffen: nämlich Kriegsflüchtlinge und keinen Anis Amri [mutmaßlicher Attentäter in Berlin] oder Sexualstraftäter. Weiterlesen