VG Stuttgart legitimiert rassistische Polizeigewalt in Ellwangen und gibt Freibrief für Razzien in Erstaufnahmezentren ab 6 Uhr morgens

Prozessbericht vom 18.2.2021 / Justizwatch & Culture of Deportation

* English below *

Am 18. Februar 2021 wurde vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart über die Klage von Alassa Mfouapon gegen die massive Polizeirazzia in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Ellwangen am 3. Mai 2018 verhandelt. 500 bis 600 teils schwerbewaffnete Beamt*innen waren gegen 5 Uhr morgens  in die Schlafräume eingedrungen, hatten etwa 300 Personen aus dem Bett geworfen, sie mit Kabelbindern gefesselt und die Zimmer durchsucht. Etliche Bewohner*innen wurden verletzt und die ganze Community traumatisiert. Viele wurden außerdem festgenommen und später von der Justiz kriminalisiert. Für die Behauptung der Polizei, Schwarze Bewohner*innen der LEA hätten drei Tage zuvor eine Abschiebung “mit Gewalt” verhindert und “Waffen” gehabt, fanden sich später keine Belege. Alassa Mfouapon war ebenfalls von der Razzia betroffen.

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Erklärung der Prozessbeobachtungsgruppe Ellwangen – 8.1.2019

Verweigerung einer politischen Auseinandersetzung durch das Innenministerium von Baden-Württemberg – Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Polizeieinsatzes am 3. Mai 2018 in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) Ellwangen

Nachdem erneut über den Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 in Ellwangen im Zusammenhang mit einer erneuten Asylantragstellung von Herrn Alassa M. in der Presse berichtet wurde, möchten wir, als Prozessbeobachter*innen der Verfahren, die vor dem Amtsgericht Ellwangen gegen Bewohner der LEA Ellwangen stattfanden, nochmals zu dem Polizeieinsatz Stellung nehmen. Zunächst möchten wir unsere Solidarität mit Herrn M. aussprechen und verurteilen die Diffamierungen und Falschmeldungen in der Bildzeitung vom 4.1.2019, wie auch die darauf folgenden Drohungen gegen ihn und seinen Rechtsanwalt.

Wir stellen fest:
1.-) Die Zimmer, in denen Geflüchtete in einer Landeserstaufnahme untergebracht sind, entsprechen rechtlich dem Status von Wohnungen und sind durch das Recht auf die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ geschützt. Eine öffentlich-rechtliche Zuweisung des Wohnraums wirkt sich nicht auf die Eigenschaft als Wohnung im Sinne des Art. 13 GG aus. Der Staat bleibt an die Grund- und Menschenrechte gebunden. In der Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Freiburg wird richtig festgestellt: „Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei den persönlich zugewiesenen Räumlichkeiten rechtlich um eine Wohnung handelt.“ Weiterlesen

Erklärung der Kanzlei Meister & Partner zur medialen Hetze gegen Alassa M.

Wir dokumentieren im Folgenden eine Pressemitteilung der Kanzlei Meister & Partner zum Artikel „Der unfassbare Fall des Alassa M.“ in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2:

5. Januar 2019

Unsere Kanzlei protestiert mit Nachdruck gegen die falsche, reißerische und aufhetzende Darstellung des Falles unseres Mandanten Alassa M. in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2, sowie auf www.bild.de.

BILD hat seit Jahrzehnten unter Beweis gestellt, dass seine Berichterstattung mit seriösem Journalismus wenig zu tun hat. Mit diesem Artikel wird jedoch eindeutig eine rote Linie überschritten und in unverantwortlicher Weise eine regelrechte Pogromstimmung geschürt. 

  • Es wird behauptet, der Asylantrag unseres Mandanten in Deutschland sei abgelehnt worden „wie 99 Prozent aller Asylanträge aus Kamerun“. Tatsache ist: Die deutschen Behörden haben den Asylantrag überhaupt nicht geprüft, sondern sich nach dem Dublin III-Abkommen für unzuständig erklärt und unseren Mandanten deshalb nach Italien abgeschoben.
  • Es wird behauptet, unser Mandant sei „entgegen einem bestehenden Einreiseverbot“ wieder eingereist und habe sich damit strafbar gemacht. Tatsache ist: sein Einreiseverbot war auf 6 Monate befristet. Diese Frist war zum Zeitpunkt seiner Wiedereinreise abgelaufen.
  • Unser Mandant wird willkürlich zum kriminellen Gewalttäter und Rädelsführer eines „Aufstands gegen die Polizei“ gestempelt. Tatsache ist, dass es am 30. April 2018 gegen die Abschiebung eines Flüchtlings in der LEA Ellwangen eine friedliche spontane Protestaktion gab, die vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt war und bei der keinerlei aktiver Widerstand geleistet wurde. Tatsache ist weiter, dass sowohl die Staatsanwaltschaft Ellwangen als auch die Polizeidirektion Aalen in einer Pressemitteilung klargestellt haben, dass unser Mandant an den Vorkommnissen vom 30. April 2018 nicht beteiligt war und deshalb auch kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110969/4158140).
  • Es wird behauptet, A. habe über unsere Kanzlei „die Polizisten“ verklagt, denen er sich in den Weg gestellt habe, als sie „Recht durchsetzen wollten“. Tatsache ist, dass unser Büro beim Verwaltungsgericht Stuttgart den Dienstherrn der Polizei, nämlich das Land Baden-Württemberg, verklagt hat, und zwar auf Feststellung, dass der Großeinsatz der Polizei in der LEA Ellwangen vom 3. Mai 2018 vom Polizeigesetz nicht gedeckt, völlig unverhältnismäßig und daher rechtswidrig war.

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Prozessbericht aus Ellwangen

Ellwangen, 8. August 2018. An diesem Morgen stehen vier Justizbeamt_innen vor dem Eingang des Amtsgerichts. Sie rauchen, aber gleichzeitig sieht es so aus, als würden sie vor dem Gebäude Wache halten. Wenige Minuten später beginnt ein Prozess gegen den Geflüchteten Nansadi K. Er soll während des Großeinsatzes der Polizei in der Landeserstaufnahmestelle am 3. Mai 2018 Polizeibeamt_innen tätlich angegriffen haben. Deswegen hat er gut drei Monate in U-Haft verbracht. K. kann die Vorwürfe gegen ihn nicht nachvollziehen. Was in den frühen Morgenstunden des 3. Mai passiert ist, hat er in ganz anderer Erinnerung: Seine vier Zimmergenossen und er seien durch „Polizei, Polizei“-Rufe aus dem Schlaf gerissen worden. Dann hätten maskierte und behelmte Polizeibeamt_innen das Zimmer gestürmt. Ein Beamter habe sich sofort an ihn gewandt und ihn mehrfach gegen die Brust geschlagen. In Panik habe er versucht zu fliehen, jedoch hätten weitere Einsatzkräfte ihn an der Tür gepackt und zu Boden geworfen. Danach habe er überall Schläge gespürt. Trotzdem muss er sich nun vor Gericht verantworten – und nicht die Beamt_innen, die den Einsatz zu verantworten haben. Weiterlesen