Bei Anklagen gegen vermeintliche Dealer nimmt der Rechtsstaat es nicht so genau und verhängt auch ohne Beweise hohe Strafen
Von Maruta Sperling
Ibad E. wird am 19. November 2014 im Berliner Görlitzer Park mit mehreren anderen Personen festgenommen. Alle Festgenommenen sind Schwarz. 2015 und 2017 steht Ibad E. vor Gericht. Der Vorwurf: Handel mit Cannabis. Die Anklage fußt allein auf der Aussage eines Polizeibeamten, der behauptet, ihn beim Handel beobachtet und später nach der Festnahme wiedererkannt zu haben. Er gibt an, den Angeklagten aus 15 Meter Entfernung anhand seines grünen Halstuchs identifiziert zu haben. Ibad E. bestreitet die Vorwürfe.
Bei Verfahren wegen Cannabis-Handel in Berlin gleicht ein Prozess dem anderen: Angeklagt sind in der Regel junge Schwarze Männer mit unsicherem oder ungültigen Aufenthaltsstatus. Für sie steht viel auf dem Spiel, denn ihnen drohen Gefängnis oder hohe Geldstrafen. Bei Vorstrafen droht eine Gefährdung des Aufenthaltstitels – sofern er vorhanden ist.
Oft sitzen die Beschuldigten vor Prozessbeginn monatelang in Untersuchungshaft. So erging es auch Nije S., der 2018 in Berlin-Friedrichshain festgenommen wurde. Zwei Mal haben ihn Polizist*innen beim Handel mit Cannabis erwischt. Er gestand, doch darüber hinaus wurde ihm nun vorgeworfen, ein »Depot« mit Cannabis angelegt und den Handel koordiniert zu haben. Der Vorwurf beruht auf der Behauptung zweier Polizeibeamter, der Angeklagte sei dieselbe Person, die sie einige Tage vor seiner Verhaftung an einem größeren Versteck von Cannabis beobachtet, dessen Spur sie aber dann verloren hätten. Einer der Polizeizeugen gab schließlich an, ihn anhand seiner Kopfform wieder zu erkennen. Von der Festnahme bis zum Ende seines Prozesses saß Nije S. sechs Monate in Untersuchungshaft. Weiterlesen