Polizeizeuge räumt ein: Bei Donauwörth-Razzia wurden „Täter“ durch einseitige und unzureichende Methoden identifiziert [English Version]
Der gambische Asylsuchende Sam D. wurde am 14. März 2018 bei einer Polizeirazzia im Erstaufnahmelager in Donauwörth verhaftet. Ihm wurde später ein Strafbefehl wegen Landfriedensbruchs zugestellt. Er soll in der Nacht vor der Festnahme gemeinsam mit anderen die Suche nach einem Abzuschiebenden verhindert haben. Im Prozess wies Sam D. die Vorwürfe entschieden zurück: Er habe in der genannten Nacht sein Zimmer nicht verlassen. D.s damaliger Mitbewohner, der als Zeuge befragt wurde, bestätigte diese Angaben. Das Amtsgericht Augsburg hatte bereits am 7.11.2018 festgestellt, dass es in der Nacht zum 14.3.2018 keine gewaltsame Verhinderung einer Abschiebung gab.
Drei weitere Zeugen, ein Sozialarbeiter, ein Wachmann und ein Polizeioberkommissar (POK), die alle in der Nacht zum 14. März 2018 im Erstaufnahmelager Donauwörth anwesend waren, konnten die Vorwürfe gegen D. nicht bestätigen. Weder im Prozess, noch unmittelbar nach der Razzia waren sie in der Lage, Sam D. als vermeintlichen Täter wiederzuerkennen.
Aufschlussreich war hingegen die Befragung des für die Ermittlungen im Fall Donauwörth zuständigen Kriminalhauptkommissars (KHK). Er berichtete ausführlich über das, was sich bereits im Prozess gegen zwei weitere Gambier im November 2018 angedeutet hatte: Die Identifizierung der 30 vermeintlichen Täter, die bei der Razzia am Nachmittag verhaftet wurden, entsprach in keiner Weise den Vorgaben der Richtlinien für das Strafverfahren. Diese besagen, dass eine gültige Identifizierung von Straftätern auf einer Wahlichtbildvorlage im Verhältnis 1:8 basieren muss. Pro Foto eines Verdächtigen müssen Zeug*innen acht weitere Bilder ähnlich aussehender Personen vorgelegt werden. Weiterlesen