Wir dokumentieren eine Medienmitteilung von augenauf Basel und der Allianz gegen Racial Profiling (23. Mai 2017)
Gerichtsprozess Mohamed A. vor dem Strafgericht Basel-Stadt
(Zeichnerin: Isabelle Hasler)
Zum verhandelten Gerichtsfall: Vor einem Jahr war Mohamed A. in der Dreirosenbuvette am Rhein und trank ein Bier, als er die Polizei bei gezielten Kontrollen von schwarzen Personen beobachtete und sich entschloss, dies auf Fotos zu dokumentieren. Ein Passant machte die Polizei auf das Fotografieren durch Mohamed A. aufmerksam. Die Polizeibeamten verlangten daraufhin von Mohamed A., ihnen sein Mobiltelefon auszuhändigen, was dieser aber verweigerte. Mohamed A. weigerte sich zuerst auch, sich einer Identitätskontrolle zu unterziehen, zeigte dann aber schliesslich doch seinen Ausweis. Dennoch beschloss die Polizei, Mohamed A. abzuführen und einem Alkoholtest zu unterziehen. Weil sich Mohamed A. weigerte, diesen Test durchzuführen, und die Polizisten seine Alkoholisierung als für ihn und die Öffentlichkeit gefährdend beurteilte, brachte ihn die Polizei zum Universitätsspital, um seine Hafterstehungsfähigkeit abklären zu lassen. Schliesslich wurde Mohamed A. auf den Polizeiposten gebracht und eine Nacht lang festgehalten, ohne dass er seine Angehörigen über seinen Verbleib informieren konnte. Drei Monate später erhielt Mohamed A. eine Busse über 4000 Franken aufgrund Vergehens in folgenden vier Punkten: üble Nachrede, falsche Anschuldigung, Hinderung einer Amtshandlung und Beschimpfung. Mohamed A. wehrte sich gegen diese Anschuldigungen mit einer Einsprache, die gestern am Strafgericht Basel-Stadt verhandelt wurde, nachdem am vergangenen Freitag bereits eine Konfrontation mit einem der beteiligten Polizist_innen stattgefunden hatte. Weiterlesen →