Donauwörth Polizeiangriff – Prozessbericht aus Augsburg vom 6. Mai 2019

Polizeizeuge räumt ein: Bei Donauwörth-Razzia wurden „Täter“ durch einseitige und unzureichende Methoden identifiziert [English Version]

Der gambische Asylsuchende Sam D. wurde am 14. März 2018 bei einer Polizeirazzia im Erstaufnahmelager in Donauwörth verhaftet. Ihm wurde später ein Strafbefehl wegen Landfriedensbruchs zugestellt. Er soll in der Nacht vor der Festnahme gemeinsam mit anderen die Suche nach einem Abzuschiebenden verhindert haben. Im Prozess wies Sam D. die Vorwürfe entschieden zurück: Er habe in der genannten Nacht sein Zimmer nicht verlassen. D.s damaliger Mitbewohner, der als Zeuge befragt wurde, bestätigte diese Angaben. Das Amtsgericht Augsburg hatte bereits am 7.11.2018 festgestellt, dass es in der Nacht zum 14.3.2018 keine gewaltsame Verhinderung einer Abschiebung gab.

Drei weitere Zeugen, ein Sozialarbeiter, ein Wachmann und ein Polizeioberkommissar (POK), die alle in der Nacht zum 14. März 2018 im Erstaufnahmelager Donauwörth anwesend waren, konnten die Vorwürfe gegen D. nicht bestätigen. Weder im Prozess, noch unmittelbar nach der Razzia waren sie in der Lage, Sam D. als vermeintlichen Täter wiederzuerkennen.

Aufschlussreich war hingegen die Befragung des für die Ermittlungen im Fall Donauwörth zuständigen Kriminalhauptkommissars (KHK). Er berichtete ausführlich über das, was sich bereits im Prozess gegen zwei weitere Gambier im November 2018 angedeutet hatte: Die Identifizierung der 30 vermeintlichen Täter, die bei der Razzia am Nachmittag verhaftet wurden, entsprach in keiner Weise den Vorgaben der Richtlinien für das Strafverfahren. Diese besagen, dass eine gültige Identifizierung von Straftätern auf einer Wahlichtbildvorlage im Verhältnis 1:8 basieren muss. Pro Foto eines Verdächtigen müssen Zeug*innen acht weitere Bilder ähnlich aussehender Personen vorgelegt werden. Weiterlesen

Prozess gegen Fatou: Prozessprotokoll online

Fatou wurde im Juni 2018 als einzige Schwarze Person in einem Netto-Supermarkt in Bamberg durch einen Wachmann kontrolliert. Sofort kritisierte sie die Kontrolle als rassistisch. Der Vorfall löste eine Reihe von Ereignissen aus, die bis zum nächsten Tag andauerten, in denen sie sowohl von privaten Wachleuten als auch später von der Bamberger Polizei misshandelt und eingeschüchtert wurde. Strafrechtliche Konsequenzen richteten sich jedoch bislang ausschließlich gegen sie. Am 8. und 15. März musste Fatou sich vor dem Amtsgericht Bamberg gegen Vorwürfe wegen Hausfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung während der Ereignisse im Netto-Supermarkt verteidigen.

Das Protokoll des Prozesses vom 8. März 2019 im AG Bamberg ist nun auf unserem Blog unter dem Titel: „Rassistische Wachdienstgewalt gegen geflüchtete Frau in Bamberg“ abrufbar. Hier geht es direkt zum Protokoll. Die wesentlichen Vorkommnisse des zweitens Verhandlungstags haben wir in unserem Prozessbericht zusammengefasst.

 

Donauwörth Polizeiangriff: Nächster Prozesstermin 6. Mai in Augsburg

Soliaufruf 30.4.2019 [Call in English]

Am 14. März 2018 fand gegen die gambische Community im “Transitzentrum” Donauwörth eine brutale Polizeirazzia statt. Nun treibt die bayerische Strafjustiz die Kriminalisierung der Opfer und die Legitimierung des polizeilichen Handelns weiter voran. Sam D., Geflüchteter aus Gambia, wird am 6. Mai 2019, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe wegen Landfriedensbruch vor dem Amtsgericht Augsburg anfechten.

Bereits am 7. November 2018, als zwei Gambier ihre Strafbefehle wegen Landfriedenbruchs anfochten, musste das Gericht anerkennen, dass es entgegen den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft und Polizei keinen gewalttätigen Widerstand der Anwohner gegen den Abschiebeversuch in der Nacht vom 14. März 2018 gab. Die Identifizierung von “Tätern” erwies sich vor Gericht als unzuverlässig und tendenziös. Sie basierte auf visuellen Eindrücken von ein oder zwei Mitarbeiter*innen während der nächtlichen Ereignisse, die sich über mehrere Stunden an verschiedenen Orten entwickelten, als Bewohner*innen aufgrund eines Feueralarms aus ihren Zimmern kamen. Die Zeugen konnten den Angeklagten keine konkrete Handlungen oder Äußerungen zuordnen. Dennoch entschied das Gericht, ihre Strafen aufrechtzuerhalten. Die beiden Angeklagten legten selbstverständlich gegen diese Entscheidung Rechtsmittel ein.

Die Beweislage gegen Sam D. im Prozess am 6. Mai ist spekulativ. Wir gehen davon aus, dass das Amtsgericht Augsburg weiterhin versuchen wird, seine Auffassung von “Gerechtigkeit” in einem kurzem Prozess gegen Personen, die es “Gäste” nennt, durchzusetzen. Das Gericht hat bislang kein großes Interesse an einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren gezeigt.Grund- und Menschenrechte, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit von afrikanischen Geflüchteten werden vom Gericht nicht geachtet. Weiterlesen

Einschüchterung solidarischer Anwohner*innen in St. Pauli

Seit Längerem schüchtern die Cops von der „Task Force Drogen“ in St. Pauli tagtäglich Besucher*innen und Bewohner*innen des Stadtteils ein. Mit den willkürlichen Kontrollen verfolgt die Polizei das Ziel, Schwarze Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus zu vertreiben und jene, die sich mit ihnen solidarisieren, einzuschüchtern. Seit dem 30.4. wird erneut einem Anwohner der Prozess gemacht. Diesmal hatte eine infantile Bezeichnung („Pappnase“) eine brutale Festnahme zur Folge. Der Betroffene ist nun wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ angeklagt.

Der Angeklagte erklärte zu den Vorwürfen: „Ich bleibe dabei: Ich werde mich weiterhin mit den stigmatisierten Schwarzen Menschen in meiner Nachbarschaft solidarisieren. Wo die Abwehr und die Verfolgung geflüchteter Menschen an der Tagesordnung ist, werde ich weiter vehement widersprechen und fordere alle Bewohner*innen und Besucher*innen St. Paulis auf das selbe zu tun.“ (hier geht es zur vollständigen Prozesserklärung)

Der Prozess wird am 21. Mai im 9 Uhr fortgesetzt. Wir rufen zur solidarischen Prozessbeobachtung auf!

Stellungnahme des akj zur Veranstaltung mit den Pflichtverteidiger*innen im NSU-Prozess an der HU

Wir dokuemtnieren im Folgenden eine Stellungnahme des akj:

Für den 23. Mai 2019 hat der Lehrstuhl von Prof. Singer zu einer Veranstaltung eingeladen. Dort soll der Dokumentarfilm „Heer, Stahl und Sturm – Die Zschäpe-Anwälte“ (zu sehen auch hier) gezeigt werden. Im Anschluss daran wird es eine Podiumsdiskussion u. a. mit Zschäpes Pflichtverteidiger*innen Wolfgang Heer und Anja Sturm geben. Der arbeitskreis kritischer jurist*innen an der HU Berlin bezieht Stellung.

Schon die Ankündigung der Veranstaltung lässt nichts Gutes vermuten, denn darin ist von den „mutmaßlichen Taten des NSU“ die Rede. Dass die infrage stehenden Taten vom NSU begangen wurden, war durch das „Bekennervideo“ schon vor Beginn der Hauptverhandlung klar. Die Frage nach der Täterschaft von Zschäpe, also ob sie die begangenen Taten des NSU strafrechtlich zu verantworten hat, ist erstinstanzlich mit Urteil des Oberlandesgerichts München beantwortet. Dass der Lehrstuhl Singer trotzdem von „mutmaßlichen Taten des NSU“ schreibt, ist falsch und verhöhnt die Opfer über den 437-tägigen Prozess hinaus. Warum der arbeitsrechtliche Lehrstuhl bei seiner ersten und bisher einzigen Auseinandersetzung mit dem NSU ausgerechnet die Täter*innenperspektive wählt, kann darüberhinaus nur gemutmaßt werden. Weiterlesen

Fortsetzung des Prozesses gegen Fatou – Bericht vom 2. Verhandlungstag

Am 15. März 2019 fand im Prozess gegen die schwarze Geflüchtete Fatou ein zweiter Verhandlungstag statt. Wieder sind um die 40 Menschen gekommen, um den Prozess solidarisch zu begleiten. Fatou wird vorgeworfen, im Juni 2018 trotz Hausverbots einen Netto-Supermarkt in Bamberg betreten und eine Dose Katzenfutter auf einen dort tätigen Wachmann geworfen zu haben. Dafür bekam Sie einen Strafbefehl von 120 Tagessätzen. Sie bestreitet jedoch die Vorwürfe und betont, dass der Wachmann sie zuerst rassistisch kontrolliert und später misshandelt hat. Gegen den Strafbefehl legte sie Einspruch ein. Trotz dünner Beweislage und widersprüchlicher Aussagen der Belastungszeug*innen wurde Fatou am 15. März der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu 35 Tagessätzen verurteilt.

Der am ersten Verhandlungstag am 8. März geladene Polizeizeuge hatte Fatou mehrmals als „aggressiv“, „unkooperativ“ und „gefährlich“ dargestellt, konnte aber zu den angeklagten Taten nichts Relevantes sagen. Daher waren für den 15. März weitere Zeug*innen geladen: der Wachmann, der Fatou kontrolliert und misshandelt hatte, eine Mitarbeiterin des Netto in leitender Position, eine weitere Netto-Mitarbeiterin, sowie ihr Freund, der zum Zeitpunkt der „Tat“ privat in dem Supermarkt gewesen sein soll. Alle sind gut bekannt mit dem Wachmann.

Alle geladenen Zeug*innen belasteten Fatou, indem sie behaupteten, den Wurf der Katzenfutterdose gesehen zu haben. Im Detail unterschieden sich ihre Angaben allerdings in wichtigen Punkten, besonders die Version des vermeintlich geschädigten Wachmanns wich erkennbar von den Darstellungen der anderen Zeug*innen ab. U.a. behauptete er, Fatou habe ihn vor dem Wurf geohrfeigt – eine Aussage, die sonst niemand bestätigen konnte. Weiterlesen

Continuation of Fatou’s trial – report of the 2nd hearing

On 15 March 2019 a second hearing took place in the trial against the Black refugee woman Fatou. Again about 40 people came to accompany the trial in solidarity. Fatou is accused of criminal trespassing in a Netto supermarket in Bamberg in June 2018 and throwing a can of cat food at a security guard. For this she received an order of punishment (Strafbefehl) of 120 daily rates (Tagessätze). However, she denies the accusations and stresses that the guard first performed a racist control on her and subsequently mistreated her. She appealed against the order of punishment. Despite thin evidence and contradictory statements by witnesses, Fatou was on 15 March found guilty of attempted assault (versuchte gefährliche Körperverletzung) and sentenced to 35 daily rates.

On the first day of the trial on 8 March the police witness had repeatedly described Fatou as „aggressive“, „uncooperative“ and „dangerous“, but could not say anything relevant about the accused acts. Therefore, for March 15, further witnesses were invited: the security guard who had controlled and abused Fatou, a Netto employee in a managerial position, another Netto employee, as well as her boyfriend, who presumably was in the supermarket on his leisure time at the moment of the „crime“. Each is well acquainted with the security guard.

All the invited witnesses accused Fatou of throwing the cat food can. In detail, however, their statements differed in important points, especially the version of the supposedly damaged party, the guard, deviated noticeably from the depictions of the other witnesses. Among other things, the guard claimed that Fatou slapped him in the face before throwing the can – a statement that nobody else could confirm. Weiterlesen

Fatous Prozess: Aufruf zur Prozessbeobachtung am 15. März, dem internationalen Tag gegen Polizeigewalt

*English below*

Kommt am 15. März zum Amtsgericht Bamberg (Adresse: Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg), um Fatous Kampf weiter zu unterstützen und erneut die strafrechtliche Verfolgung einer schwarzen geflüchteten Frau kritisch zu beobachten. Beginn des zweiten Prozesstages ist 10.00 – aufgrund der Eingangskontrollen treffen wir uns bereits um 9.15 vor dem Eingang.

Spenden für die Anwaltskosten sind sehr willkommen! Rassistische Wachdienst- und Polizeigewalt gegen Geflüchtete beenden!
Bayerischer Flüchtlingsrat
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02
BIC: BFSWDE33MUE (München)
Verwendungszweck „Bamberg Security“

Was ist am 8. März passiert?

Vielen Dank an alle, die sich solidarisch mit Fatou gezeigt haben und beim Gerichtsprozess dabei waren. Alle 45 Plätze im Saal waren besetzt! Das war ein großer Erfolg. Vielen Dank auch an alle, die bundesweit mobilisiert hatten.

Nachdem Fatou ihre Sicht der Ereignisse geschildert hatte, wurde als Zeuge ein Polizist befragt. Zwar konnte er nicht viel mehr sagen, als bis dahin bereits bekannt war, doch wurde er nicht müde zu betonen, wie „unkooperativ“ Fatou sich bei ihrer Festnahme verhalten habe. Das ist äußerst zynisch, wenn man bedenkt, dass sie zuvor vom Sicherheitspersonal des Supermarktes rassistisch kontrolliert, grundlos festgehalten und auf den Boden gedrückt wurde. Weiterlesen

Aufruf zur Kundgebung gegen rassistische Polizeigewalt und Kriminalisierung in Ellwangen

Pressemitteilung zum Protest am 14. März 2019 [English]

  • Ellwangen ist zum Symbol für unseren Protest geworden!
    Mahnwache und Kundgebung ab 11 Uhr Am Fuchseck in Ellwangen
    Kundgebung am 15.30 Uhr
  • Geflüchtete klagen gegen ihre Strafbefehle.
  • Prozesstermine vor dem Ellwanger Amtsgericht am 14.03.2019 aufgehoben!
  • Inhaftierte Geflüchtete, die sich in Untersuchungshaft befinden, müssen freigelassen werden.

Seit dem 3. Mai 2018 gibt es von verschiedenen Gruppierungen/Prozessbeobachter*innen Kritik an dem mit 500 Beamten durchgeführten brutalen Polizeieinsatz in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen. Der Polizeieinsatz selbst war Auslöser für mehr als 25 Strafverfahren. Schreiben per Brief und Mails an das Polizeipräsidium Aalen, an die demokratischen Fraktionen im Landtag und an das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration wurden nicht, nur teilweise oder rechts kurz beantwortet. Es gibt offensichtlich kein Interesse daran, die Rechtmäßigkeit der Polizeiaktion zu hinterfragen.

Nach dem im Juli 2018 die ersten Prozesse vor dem Amtsgericht begannen und ein Geflüchteter zu sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung wegen tätlichem Angriff gegen die Polizei verurteilt wurde, gab es bereits große Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes. Kurz danach haben verschiedene Gruppen einen mehrseitigen Fragenkatalog an das Polizeipräsidium Aalen verfasst. Das Schreiben erhielten alle demokratischen Fraktionen im Stuttgarter Landtag. Auch dem Innenministerium wurde es zur Kenntnis gebracht. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Aufruf

Tod eines somalischen Geflüchteten in Polizeigewahrsam aufklären!

Am Morgen des 26. Februar 2019 ist ein 22-jähriger Geflüchteter aus Somalia in einer Schweinfurter Polizeizelle ums Leben gekommen. Zuvor lebte er im Anker-Zentrum Schweinfurt. In der Nacht auf den 26. Februar soll er sich laut Medienberichten aggressiv gegenüber Mitarbeitern des privaten Sicherheitsdienstes verhalten haben. Daraufhin sei die Polizei gerufen worden. Die Streifenbeamt*innen hätten den Geflüchteten „zur Verhütung von Straftaten“ in Gewahrsam genommen und ihn gegen 5 Uhr morgens in einen Haftraum der Schweinfurter Polizeiinspektion gesperrt. Um 7:30 Uhr habe ein Beamter den Raum kontrolliert und den jungen Mann tot aufgefunden. Die Polizei behauptet, es gebe keine Hinweise auf ein Fremdverschulden und verfolgt Hinweise auf einen Suizid. Das Nachrichtenportal „inFranken.de“ berichtete, dass der Geflüchtete sich erhängt habe.

Wir wissen: die Tode vieler Schwarzer Menschen in Polizeigewahrsam und in Haft wurden von Polizei, Justiz und Politik vertuscht. Wir erinnern uns an Oury Jalloh, Amed Ahmed, Yaya Jabbi. Ihre Tode haben uns gelehrt grundsätzlich misstrauisch zu sein, wenn Polizei und Justiz vorschnell von Suizid sprechen.

Wir wissen auch: in vielen Anker-Zentren und Abschiebelagern gibt es strukturelle Probleme mit Wachdienstgewalt. Häufig greifen Wachleute Geflüchtete willkürlich an und verprügeln sie. Anschließend rufen sie die Polizei, die die Opfer der Wachdienstgewalt festnimmt und kriminalisiert. Regelmäßig hören wir davon, dass die Polizei die Geflüchteten weiter demütigt und ihnen Gewalt antut.

Wir fragen uns: Wieso verbreiten Polizei und Medien die Meldung, der Geflüchtete habe sich selbst das Leben genommen, bevor überhaupt eine Obduktion durchgeführt wurde? Wie kann es sein, dass sich ein Mensch im Polizeigewahrsam erhängt? Werden Menschen im Gewahrsam nicht Gürtel, Schnürsenkel und ähnliche Dinge abgenommen? Was ist wirklich passiert, bevor die Streifenbeamt*innen den Geflüchteten in der Nacht auf den 26. Februar in Gewahrsam nahmen?

Auch das Vorgehen der Medien im Schweinfurter Fall ist fragwürdig: Wie so oft, wenn es um Gewalt gegen Geflüchtete in Anker-Zentren geht, wurde auch diesmal vorschnell und einseitig die Darstellung der Polizei und des Wachdienstes übernommen. Der Tote wurde in einem Medienbericht als „Streithahn“ charakterisiert, der sich aggressiv gegenüber Wachleuten verhalten habe. Wie so oft wurde sich nicht die Mühe gemacht, unabhängige Zeug*innen zu dem Vorfall zu befragen.

So wissen wir weder, ob es Probleme mit dem Sicherheitsdienst gegeben hat, noch was in der Nacht vorgefallen ist. Auch über die psychosoziale Situation des verstorbenen Geflüchteten ist bislang nichts bekannt. Etwa, ob er je Suizidabsichten geäußert oder sich in einer psychischen Krise befunden hat. All diese offenen Fragen können nur geklärt werden, wenn eine kritische Öffentlichkeit genug Druck und Interesse zeigt!

Keine weitere Vertuschung eines ungeklärten Todesfalls in Polizeigewahrsam!

Veröffentlicht unter Aufruf