Prozess gegen Geflüchtete aus Eritrea endet mit zwei Verurteilungen – gewalttätige Securities bleiben weiter straffrei

Im Prozess gegen vier Geflüchtete aus Eritrea vor dem Bamberger Landgericht wurde am 7. November 2019 nach sieben Verhandlungstagen das Urteil gesprochen. Für zwei Angeklagte endete der Prozess mit Haftstrafen, zwei weitere wurden freigesprochen.

Ausgerechnet E., der selbst durch Securities schwer verletzt wurde, verurteilte das Gericht als vermeintlichen „Hauptaggressor“ zu 9 Jahren und 6 Monaten Haft. T., der aus Sicht der Richter der zweite „Haupttäter“ war, wurde freigesprochen, weil bei ihm eine „psychische Störung“ vorliege. Zugleich ordnete das Gericht seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. S. wurde zu einem Jahr und neun Monaten verurteilt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden. Für O., der selbst von keinem Zeugen belastet wurde, aber seine Mitangeklagten schwer belastete, endete der Prozess mit einem Freispruch.

Es ging in dem Prozess um Geschehnisse im Ankerzentrum Bamberg am 11. Dezember 2018. Wegen einer angeblichen Ruhestörung kam es in der Nacht in Block 7 zunächst zu einem verbalen Streit zwischen Securities und Eritreern, der später zunehmend eskalierte. Aus Protest gegen die systematische Gewalt und Schikanen des Wachdienstes und das rassistische Lagersystem begannen Geflüchtete einen Riot, in dessen Zuge im ersten Stock des Gebäudes ein Brand gelegt wurde. Es kam ferner zu massiver Gewalt von Wachleuten gegen Geflüchtete in Anwesenheit der Polizei.

In der Folge wurden vier junge Männer aus Eritrea wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs und schwerer Brandstiftung angeklagt. Die Ermittlungen gegen die Wachleute wurden indessen eingestellt. Erneut wurden somit Geflüchtete kriminalisiert, während gewalttätige Securities straffrei bleiben.

Weitere Infos:

Artikel zu Prozess und Urteil in analyse & kritik 655 vom 10.12.2019
Zwischenbericht von Justizwatch & Culture of Deportation vom 4.11.2019
Aufruf zur Prozessbeobachtung von Justizwatch & Culture of Deportation ab 14.10.2019
Erklärung von Justizwatch & Culture of Deportation 18.12.2018
Erklärung von Justizwatch & Culture of Deportation 8.5.2018

Ausführliche Protokolle zu den einzelnen Verhandlungstagen folgen bald.

Prozessbericht: Landgericht und Staatsanwaltschaft Bamberg vertuschen systematische Security-Gewalt gegen Geflüchtete

Prozess gegen vier eritreische Geflüchtete aus dem Ankerzentrum – Urteil am 7.11.2019 erwartet (mit eventuellen Zusatzterminen am 11. und 12.11.)

Bericht und Aufruf von Culture of Deportation & Justizwatch

Der Prozess begann am 14. Oktober 2019 mit einem regelrechten Krimi-Spektakel: Die Angeklagten wurden in Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt, bedrängt von den Kameras der Journalist*innen. Seit zehn Monaten sitzen die jungen Männer in Untersuchungshaft, ohne Kontakt zu ihren Familien und Freunden. Die Staatsanwaltschaft wirft den Geflüchteten schwere Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und weiteren Delikten vor. Seit dem 14. Oktober haben sechs Verhandlungstage stattgefunden. Die Plädoyers und das Urteil werden am 7. November erwartet, mit eventuellen Zusatzterminen am 11. und 12. November, jeweils um 9 Uhr.

Aus den Aussagen der Angeklagten und weiterer Bewohner*innen des Anker-Zentrums geht deutlich hervor: Es kam in der Nacht zum 11. Dezember 2018 zu massiver Gewalt gegen Geflüchtete durch den Wachdienst in Zusammenarbeit mit der Polizei, die eine Großrazzia mit mindestens 80 Beamt*innen und dem SEK durchführte. Doch dies wurde in der bisherigen Berichterstattung über den Prozess an keiner Stelle erwähnt. Weiterlesen

Aufruf zur Prozessbeobachtung ab 14.10. vor dem LG Bamberg: Wieder sitzen Geflüchtete auf der Anklagebank, während gewalttätige Securities straffrei bleiben

Am Montag, den 14.10.2019 um 09:00 Uhr beginnt vor dem Landgericht Bamberg (Jugendkammer) ein Prozess gegen vier eritreische Geflüchtete, die bei der großangelegten, brutalen Polizeirazzia am 11.12.2018 im Anker-Zentrum Bamberg festgenommen und in Untersuchungshaft genommen wurden.

Sie sind wegen schwerer Brandstiftung tateinheitlich mit gefährlicher Körperverletzung und anderen Delikten angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sich nach einem Streit mit dem Sicherheitspersonal beim Eintreffen mehrerer Polizeistreifen mit Pflastersteinen, Stöcken und anderen Gegenständen bewaffnet zu haben. In der Folge sollen die Angeklagten F. und E. Polizeibeamte verletzt haben. Außerdem wird den Angeklagten vorgeworfen, in mindestens zwei Zimmern Matratzen angezündet zu haben, woraufhin mindestens ein Zimmer ausgebrannt sein soll.

Eine Gruppe von Eritreern, die an dem Tag dabei waren, aber nicht in Haft genommen wurden, stellten die Geschehnisse jedoch vollkommen anders dar. Sie berichteten, dass Mitarbeiter des Wachdienstes sie nach einem verbalen Streit angegriffen und zusammengeschlagen hätten. Dabei sei es zu schweren Verletzungen gekommen, u.a. zu gebrochenen Zähnen und einer gebrochenen Rippe. Die Misshandlungen durch das Wachpersonal seien weitergegangen, als die Polizei schon vor Ort war. Die eintreffende Polizei habe sich nicht für die Sichtweise der Geflüchteten interessiert, sondern diese einfach festgenommen. Unsere späteren Nachforschungen und Gespräche mit Zeug*innen stützen diese Version. Darüber hinaus hat ein betroffener Geflüchteter gegen das Sicherheitspersonal Strafanzeige erstattet. Eine Recherche zur Situation derer, die jetzt angeklagt sind, war uns aufgrund deren langer Isolation in der Untersuchungshaft nicht möglich. Weiterlesen