Prozess gegen Aarona K. und Ndiame D. ausgesetzt

Am Dienstag hat der Prozess am Amtsgericht Bamberg gegen zwei senegalesische Geflüchtete begonnen und musste umgehend wieder ausgesetzt werden. Aarona K. und Ndiame D. werden fälschlich der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt, obwohl sie lediglich Zeugen eines gewalttätigen Übergriffs am 5.9.2017 durch den privaten Sicherheitsdienst gegen einen dritten Geflüchteten in der Kantine der AEO Bamberg wurden.

Fünf ehemalige Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Fair Guards bzw. seiner Subunternehmen, die an dem Übergriff beteiligt waren, waren zur Verhandlung als Zeugen vorgeladen. Die Verhandlung wurde aber abgebrochen, ohne die Zeugen anzuhören, nachdem die Verteidigung diverse Anträge verlesen hat. Die Verteidigung hat zum einen beantragt, die Akten aus dem Ermittlungsverfahren, das derzeit gegen mehrere der Security-Zeugen geführt wird, zu dem Prozess beigezogen werden. Den Zeugen werden schwere Übergriffe gegen Geflüchtete vorgeworfen, u.a. wird gegen sie wegen eines versuchten Totschlags an einem senegalesischen Geflüchteten in der AEO Ende September 2017 ermittelt. Außerdem hat die Verteidigung die Beiziehung der Akte im Fall eines weiteren senegalesischen Geflüchteten beantragt, der ebenfalls im September 2017 von drei der Security-Zeugen schwer misshandelt wurde, wobei er mehrere Schneidezähne verlor. Nach dem Willen der Verteidigung soll der Betroffene auch als Zeuge in dem hiesigen Verfahren gehört werden. Das Gericht hat das Verfahren vorerst ausgesetzt um über die Anträge der Verteidigung zu entscheiden. Weiterlesen

Aufruf zur Prozessbeobachtung: Solidarität gegen staatliche Legitimation von Gewalt gegen Geflüchtete – Schluss mit der Kriminalisierung und Verfolgung von K. und D.

In bayerischen Transitlagern kommt es immer wieder zu ungerechter Kriminalisierung von Geflüchteten. Am 27.03.2018 stehen Aarona K. und Ndiame D. fälschlich wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Sie sollen Mitarbeiter der privaten Sicherheitsfirma verletzt haben, die auf dem Gelände der AEO Bamberg angestellt waren.

In September 2017 wurden K. und D. Zeugen eines brutalen Angriffs durch eine Gruppe von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes Fair Guards auf einen senegalesischen Asylbewerber, Modou G. Als K. sich einem der Sicherheitsangestellten näherte, um deren Brutalität zu kritisieren und forderte, die Polizei hinzu zu ziehen, sprühte ein weiterer Sicherheitsangestellter plötzlich mit Pfefferspray auf ihn. Daraufhin wurde K. von den Sicherheitsangestellten mit Gewalt zu Boden gebracht und mit Handschellen gefesselt. Während er wegen des Pfeffersprays nichts sehen konnte, schleiften die Sicherheitsangestellten K. und den schwer verletzten G. in ein Hinterzimmer, wo sie die beiden weiter misshandelten, während sie auf die Polizei warteten.

Als die Polizei eintraf, nahm sie nur die Aussagen der Angreifer auf – also die des „Sicherheitspersonals“ – und ignorierte die Aussagen der Opfer. Die Angegriffenen wurden darüber hinaus später auf die Polizeistation mitgenommen, wo das übliche Prozedere der Kriminalisierung geflüchteter Menschen stattfand. Später erhielten die Geflüchteten Strafbefehle: Wegen gefährlicher Körperverletzung gegenüber dem Sicherheitspersonal sollen sie 1.200 Euro bezahlen – obwohl genau das Gegenteil passiert ist. K. und D. legten gegen die Strafbefehle Einspruch ein und wollen den Fall vor Gericht in Frage stellen. Die Geflüchteten wollen nun ihre persönlichen Erfahrungen für die Mobilisierung gegen den Missbrauch von Macht durch Sicherheitspersonal in unterschiedlichsten bayerischen Lagern nutzen. Weiterlesen

Prozess nach rassistischem Vorfall in der BVG – Freispruch für Donna M.

Am 22.11.2017 steht Donna M. vor Gericht. Ihr wird der Versuch vorgeworfen, sich mit einem ungültigen Ticket Zutritt zu einem Bus der BVG verschafft und – als sie von der Busfahrerin darauf angesprochen wurde – diese beleidigt zu haben. Für Donna M. ist das eine Verdrehung der Tatsachen. Sie schildert das Geschehene so: Als einzig schwarze Person unter sehr vielen einsteigenden Fahrgästen sei nur ihr Ticket genauer kontrolliert worden. Ihrer Meinung nach war ihr Fahrschein noch gültig. Sie habe aber – nachdem die Busfahrerin ihr Ticket beanstandet hatte – angeboten ein neues zu kaufen. Daraufhin habe die Busfahrerin gesagt, sie solle mit ihrem Geld dahin gehen wo sie herkomme und sie des Busses verwiesen. Donna M., geschockt durch diese rassistische Äußerung, entschied sich vor Ort zu bleiben, um Anzeige gegen die Busfahrerin zu erstatten. [Über den 1. Verhandlungstag haben wir hier berichtet.]

Am zweiten Verhandlungstag wird eine weitere Zeugin gehört, die Donna M.s Verhalten als sehr sachlich beschreibt und ihre Version des Geschehenen in weiten Teilen bestätigen kann. Darüber hinaus wird ein Video angeschaut, auf dem die Einstiegsszene im Bus zu sehen ist. Obwohl kein Ton vorhanden ist, sind am Ende alle Verfahrensbeteiligten von Donna M.s Unschuld überzeugt. Die Staatsanwältin sagt in ihrem Plädoyer, auf dem Video sei zu sehen, dass die Angeklagte „bewusst rausgepickt“ wurde. Das Video vermittele ferner den Eindruck, dass die Busfahrerin Donna M. „einfach nicht im Bus haben wollte“. Der Richter sagt in der Urteilsbegründung, er wolle nicht so weit gehen, dass eine rassistische Motivation ausschlaggebend war. Andererseits sei das Verhalten der Busfahrerin nicht nachvollziehbar; rassistische Motive könnten daher eventuell eine Rolle gespielt haben.

Dieser Erfolg zeigt: Mit Mut, solidarischer Unterstützung und einer guten anwaltlichen Vertretung ist es manchmal möglich, Rassismus in gerichtlichen Verfahren zur Sprache zu bringen und sich erfolgreich gegen rassistische Kriminalisierung zu wehren.

Wir bleiben dabei: das ist Rassismus!

Abdu A. zeigte im Herbst 2015 einen Türsteher eines Berliner Clubs wegen Körperverletzung an. Dieser soll ihn wiederholt aus rassistischen Motiven nicht in den Club gelassen und – als es an einem Abend darüber zum Streit kam – ins Gesicht geschlagen haben. Das Verfahren gegen den Türsteher wurde aus Mangel an Beweisen eingestellt, obwohl Abdu A.s Verletzungen polizeilich dokumentiert sind. Stattdessen muss sich Abdu A. am 06.12.2017 vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Genannter Türsteher hatte ebenfalls Anzeige erstattet und behauptet, von Abdu A. mit Steinen beworfen worden zu sein. Auch wenn die Polizei am vermeintlichen Tatort keinen einzigen Stein finden konnte, schien der Staatsanwaltschaft in diesem Fall die „Beweislast“ zu genügen, um einen Strafbefehl zu erlassen. Weiterlesen

„Geh dahin wo du herkommst!“ – rassistischer Vorfall in der BVG

Am 22.11.2017 steht Donna M. vor Gericht. Ihr wird der Versuch vorgeworfen, sich mit einem ungültigen Ticket Zutritt zu einem Bus der BVG verschafft und – als sie von der Busfahrerin darauf angesprochen wurde – diese beleidigt zu haben. Für Donna M. ist das eine Verdrehung der Tatsachen. Sie schildert das Geschehene so: Als einzig schwarze Person unter sehr vielen einsteigenden Fahrgästen sei nur ihr Ticket genauer kontrolliert worden. Ihrer Meinung nach war ihr Fahrschein noch gültig. Sie habe aber – nachdem die Busfahrerin ihr Ticket beanstandet hatte – angeboten ein neues zu kaufen. Daraufhin habe die Busfahrerin gesagt, sie solle mit ihrem Geld dahin gehen wo sie herkomme und sie des Busses verwiesen. Donna M., geschockt durch diese rassistische Äußerung, entschied sich vor Ort zu bleiben, um Anzeige gegen die Busfahrerin zu erstatten. Weiterlesen

Schuldig trotz Freispruch – Prozessbericht vom 27.11.2017

27.11.2017, Amtsgericht Tiergarten. Wir beobachten einen Prozess gegen Madu J., der wegen gewerbsmäßigen Handels mit Cannabis angeklagt ist. Er soll am 28.11.2016 im Görlitzer Park zunächst bei einer „Austauschhandlung“ beobachtet und später von Polizeibeamten festgenommen worden sein. Doch schon aus der Akte ergibt sich, dass eine Verwechslung vorliegen muss: Weder passt die Personenbeschreibung des Cannabis-Käufers auf Madu, noch liegen andere Indizien gegen ihn vor. Trotzdem wurde er nach seiner Festnahme stundenlang auf verschiedenen Polizeiwachen festgehalten, durchsucht und erkennungsdienstlich behandelt und muss sich nun vor Gericht verantworten.

Auch in der Hauptverhandlung ergeben sich keine neuen Informationen, die geeignet sind, die Anklage zu stützen: Einige der geladenen Polizeizeugen haben erhebliche Erinnerungslücken und können sich an die Geschehnisse vom 28.11.2016 nicht mehr erinnern; andere waren nur mit der Festnahme des mutmaßlichen Käufers befasst und hatten mit dem Angeklagten nichts zu tun. Nur ein Zeuge gibt an, den Angeklagten überhaupt beobachtet zu haben, allerdings nur aus der Ferne. Darüber hinaus wird klar, dass die Polizeibeamten äußerst nachlässig gearbeitet haben: Weiterlesen

Rassistischer Übergriff durch privaten Sicherheitsdienst – Prozessbericht vom 24.11.17

Bei einer Fahrkartenkontrolle in der S-Bahn zeigt James Samu (Name geändert) den MitarbeiterInnen eines privaten Sicherheitsdienstes seinen gültigen Fahrausweis und seinen Berlin-Pass. Ihm wird jedoch die Fälschung des Berlin-Passes unterstellt, weil das Gültigkeitsdatum verändert wurde. Die Kontrolleure verlangen seinen Ausweis zu sehen. Er schlägt vor, diesen bei der nahe gelegenen Polizeistation im Hauptbahnhof zu zeigen. Auf dem Weg dahin versperrt ihm eine Sicherheitsdienstmitarbeiterin den Weg. Sie unterstellt ihm die Absicht, zu flüchten. Als Herr Samu trotzdem zur Polizei weiterzugehen versucht, wird er von den Kontrolleuren überwältigt, auf den Boden gedrückt und verletzt. Die beiden 3- und 4 Jährigen Kinder von Herrn Samu stehen weinend daneben. Anschließend wird Herr Samu annähernd bewegungsunfähig ins Krankenhaus gebracht. Noch heute, zwei Jahre später, leidet er unter Schmerzen.

Diesen Tatsachen zum Trotz sitzen am 24.11. nicht die AngreiferInnen, sondern Herr Samu selbst auf der Anklagebank: Ihm wird u.a. Urkundenfälschung, Körperverletzung und falsche Verdächtigung vorgeworfen. Das Verfahren gegen den Sicherheitsdienst ist  dagegen längst eingestellt worden – eine Täter-Opfer-Umkehr, wie sie bei rassistischen Gewalttaten leider häufig vorkommt. Weiterlesen

Aufruf zur solidarischen Prozessbeobachtung

Am kommenden Freitag, 24. November 2017 findet um 12 Uhr eine Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Tiergarten statt, bei welcher öffentliche Beobachtung dringend erwünscht ist! Der genaue Saal wird noch mitgeteilt.

James Samu (Name geändert) wird vorgeworfen, S-Bahn-Kontrolleure eines privaten Sicherheitsdienstes körperlich attackiert und verletzt zu haben. In Wirklichkeit war es umgekehrt. Herr Samu wurde vor den Augen seiner beiden 3 – und 4 jährigen Kinder von den MitarbeiterInnen der Sicherheitsfirma Wisag so massiv traktiert, dass er anschließend annähernd bewegungsunfähig in das Krankenhaus verbracht werden musste. Die MitarbeiterInnen des Sicherheitsdienstes verlangten zuvor von Herrn Samu, seinen Ausweis zu sehen, obwohl er einen gültigen Fahrausweis bei sich führte. Ihm wurde die Fälschung seines Berlin-Passes unterstellt, weil das Gültigkeitsdatum verändert wurde. Es ist jedoch deutlich zu sehen, dass die Änderung seitens des Bezirksamtes erfolgte, eine Fälschung also nicht in Frage kam.

James Samu schlug deshalb vor, die Sache bei dernahegelegenen Polizeistation im Hauptbahnhof zu klären. Dort würde er auch seinen Ausweis zeigen. Auf dem Weg zu dieser Polizeistation wurde ihm seitens einer Wisag-Mitarbeiterin der Weg versperrt. Sie unterstellte ihm die Absicht, zu flüchten. Als Herr Samu trotzdem weitergehen wollte, wurde er von mehreren der Kontrolleure überwältigt, auf den Boden gedrückt und verletzt. Die beiden Kinder von Herrn Samu standen weinend daneben. Hiervon sind teilweise Videoaufnahmen vorhanden.

Die herbeieilende Polizei ertstattete Strafanzeige nur gegen Herrn Samu, gegen den Sicherheitsdienst wurde nur aufgrund einer Strafanzeige von Herrn Samu ermittelt. Das Verfahren gegen den Sicherheitsdienst wurde eingestellt, Herr Samu dagegen soll 1.500 € Strafe zahlen.

Shades of Blue – oder: Rassistische Verdachtschöpfung in Kreuzberg

Prozessbericht vom 13.11. Ein junger Schwarzer Mann wird im April 2017 in der Nähe des Görlitzer Parks in Kreuzberg von der Polizei im Rahmen einer Drogenkriminalitätsbekämpfungsmaßnahme angehalten und durchsucht. Obwohl bei ihm keine Drogen gefunden werden, sitzt er nun auf der Anklagebank. Den Tatvorwurf kann er nicht nachvollziehen: Er soll vor der Polizei geflohen sein und sich in der Nähe der Wiener Straße einer größeren Menge Marihuana entledigt haben. Ihm droht eine mehrjährige Haftstrafe wegen angeblichen BTM-Handels im Görlitzer Park.

Die Indizien gegen den Angeklagten sind dünn: Eine Polizeibeamtin behauptet gesehen zu haben, wie er eine Tüte mit Marihuana unter ein parkendes Auto warf. Später soll er an seinem blauen Parka und anhand seiner Hautfarbe identifiziert worden sein. Doch niemand hat den Mann durchgehend beobachtet. In der Verhandlung stellt sich außerdem heraus, dass die Beamt_innen ursprünglich einen Schwarzen Mann mit roten Turnschuhen und roter Mütze als mutmaßlichen Drogenhändler verfolgten. Erst als sie ihn aus den Augen verloren, verlagerte sich der Verdacht auf den Mann, der jetzt vor Gericht steht.

Wie so oft können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass die Polizeibeamt_innen sich nur am Rande für die Kleidung der Verdächtigen interessierten und vor allem darauf aus waren, eine (beliebige) Schwarze Person festzunehmen, um ihren Drogenkriminalitätsbekämpfungseinsatz ‚erfolgreich‘ zu beenden. Viel wird in der Zeugenbefragung über den Blauton der Jacke des Festgenommenen diskutiert. Die eigentliche ‚Farbe‘ des Verdachts – die pauschale Gleichsetzung Schwarzer Männer mit Drogenhändlern – wird hingegen an keiner Stelle problematisiert. Die polizeiliche Praxis des Racial Profiling erfährt dadurch eine stillschweigende Legitimation.

Der Angeklagte befindet sich weiterhin in U-Haft. Die Verhandlung wird am 20.11. um 12:30 fortgesetzt. AG Tiergarten, Wilsnacker Straße 4, Raum C106.

Zahlreiche Prozessbeobachtung ist erwünscht!

Exempel statuiert – Kommentar zum Prozess gegen Sercem in Nürnberg

Am 31. Mai protestierten Berufsschüler_innen in Nürnberg gegen die Abschiebung eines Mitschülers nach Afghanistan. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen, weil die Polizei mit massiver Gewalt gegen die Protestierenden vorging. Während Bayerns Innenminister den Polizeieinsatz verteidigte, übten linke Gruppen, Gewerkschaften und Flüchtlingsräte Kritik an der polizeilichen Eskalation. Ausnahmsweise stellten sich auch bürgerliche Zeitungen auf die Seite der Demonstrant_innen, lobten deren „Zivilcourage“ und kritisierten die geplante Abschiebung als „Akt der Barbarei“.

Eine ganz andere Stimmung herrschte Ende Oktober im Amtsgericht Nürnberg im ersten Prozess gegen einen Aktivisten, der sich am Protest gegen die Abschiebung beteiligt hatte. Das Gericht verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 450 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Zuvor befand er sich fünf Monate in Untersuchungshaft. Offenbar soll hier – ähnlich wie in den G20-Prozessen in Hamburg – ein Exempel statuiert werden, um Aktivist_innen einzuschüchtern und entschlossenen Protest künftig zu verhindern. Die völlig überzogene Strafe ist auch darauf zurückzuführen, dass im Prozess der neue § 114 StGB angewendet wurde. Der Ausgang des Verfahrens gibt Kritiker_innen des umstrittenen „Schubser-Paragraphen“ recht: Dieser erhöht die ohnehin schon kaum zu überschätzende Definitionsmacht der Polizei, erleichtert die Kriminalisierung von legitimem Protest und stellt damit eine Gefahr für das Demonstrationsrecht dar. Weiterlesen