Wir dokumentieren die folgende Erklärung des Bündnisses „Widerstand Mai 31 – Solidarität ist kein Verbrechen“ und unterstützen den Aufruf zur Prozessbeobachtung:
Am Mittwoch den 04.04.2018 um 14:00 Uhr beginnt am Amtsgericht Nürnberg (Saal 28) nun der 2. Prozess gegen einen Aktivisten, der sich am 31. Mai 2017 während der versuchten Abschiebung eines Nürnberger Berufsschülers nach Afghanistan, solidarisch verhielt. Das Bündnis Widerstand Mai 31 – Solidarität ist kein Verbrechen ruft zur kritischen Prozessbegleitung auf und veranstaltet ab 13:00 Uhr eine Solidaritätskundgebung vor Ort.
Wir werden die Kriminalisierung der Menschen, die sich am 31. Mai der versuchten Abschiebung widersetzten, nicht dulden. Ziel des harten Vorgehens seitens der Staatsanwaltschaft und der Polizei ist hierbei die Bemühung, den Widerstand gegen eine menschenverachtende und rassistische Verwaltungspraxis zu delegitimieren und den darauf folgenden völlig eskalierenden Polizeieinsatz mit vielen verletzten Protestierenden, zu rechtfertigen. Zu diesem Zweck fahren sie schwere Geschütze, wie den erst vergangenes Jahr geschaffenen Gummiparagraphen 114§ StGB auf, der letztlich eine jede Berührung mit BeamtInnen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten ahnden soll.
Doch wie auch immer sich das Innenministerium, Staatsanwaltschaft und Polizei abmühen mögen die Geschehnisse des 31. Mai in ihrem Interesse umzudeuten, wir werden es ihnen unmöglich machen. Eine Verhandlung im Nebenzimmer jenseits der Öffentlichkeit und ohne Bezugnahme zu dem brutalen Angriff der PolizistInnen auf die Solidarischen vor Ort, wird es für sie nicht mehr geben.
Kommt zahlreich und verbreitet es weiter!