Am 21. Oktober 2020 muss sich Christian D. vor Gericht gegen den Vorwurf des tätlichen Angriffs und der Körperverletzung von Polizeibeamt*innen verteidigen. Dabei war er es, der von den gleichen Beamt*innen angegriffen wurde, die am 5. September 2019 gerufen wurden, um ihn unter Zwang in eine andere Unterkunft zu bringen.
Am 5. September 2019 liegt der westafrikanische Asylsuchende Christian D. auf dem Bett seines Zimmers einer Asylbewerberunterkunft in Fürstenfeldbruck bei München. Er soll an diesem Tag in eine andere Unterkunft umziehen. Seine Sachen sind ordentlich gepackt und stehen in der Ecke des Zimmers. Da er selbst aufgrund einer Operation keine schweren Lasten tragen darf, wartet er auf einen Bekannten, der ihm beim Transport helfen soll. Doch die Unterkunftsleitung unterstellt D., er widersetze sich der Anordnung die Unterkunft zu verlassen und ruft die Polizei, um den Auszug von Christian D. unter Zwang durchzuführen zu lassen.
Laut Christian D. gehen die herbeigerufenen Beamt*innen nicht auf Gesprächsangebote seinerseits ein. Als er von seinem Bett aufsteht und den Polizist*innen entgegentritt, wenden diese ohne Vorwarnung Pfefferspray gegen ihn an. Um frische Luft zu bekommen, bewegt D. sich zum Fenster und öffnet es. Als er sich wieder umdreht, schlagen die Polizist*innen ihm dreimal mit der Faust ins Gesicht. Bei dem Versuch ihn zu fesseln und zu Boden zu bringen, soll sich laut Anklage ein Polizist eine Verletzung zugezogen haben. Christian D. gibt an, im gefesseltem Zustand weiter von den Polizist*innen misshandelt worden zu sein. Ein Video zeigt, wie die Beamt*innen später den augenscheinlich bewusstlosen Christian D. aus der Unterkunft zu einem Rettungswagen schleifen. Der gewaltsame Verlegungsversuch vom 5. September 2019 hinterließ bei Christian D. bis heute andauernde Verletzungen sowie eine psychische Traumatisierung.
Der Angriff auf Christian D. ist leider kein Einzelfall. Regelmäßig werden Asylsuchende und Schwarze Menschen als „lästig“, „aggressiv“ und als Objekte administrativer Maßnahmen behandelt. Die Polizeibeamten hören oft nur die Version des Unterkunftspersonals und üben schnell Gewalt gegen die vermeintlichen „Aggressoren“ aus. Diese werden oft noch nachher von den Beamt*innen angezeigt.
Wir sind nicht bereit hinzunehmen, dass die Justiz diesen Akt der Polizeigewalt mit einer Anklage und drohender Kriminalisierung legitimiert, während die verantwortlichen Beamt*innen keinerlei Konsequenzen zu erwarten haben.
Kommt zum Gericht und zeigt Solidarität mit Christian D! Die Verhandlung findet am 21. Oktober 2020 um 11 Uhr im Amtsgericht Fürstenfeldbruck statt (Stadelbergerstraße 5, 82256 Fürstenfeldbruck)
ANMERKUNG: Aufgrund der Situation mit COVID 19 können wir nicht vorhersehen, wie viele Personen den Gerichtssaal betreten dürfen.
Kontakt: info@cultureofdeportation.org
Spenden für Anwaltskosten:
Bayerischer Flüchtlingsrat
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02
BIC: BFSWDE33MUE (München)
Verwendungszweck “Polizeigewalt FFB”