Stellungnahme des akj zur Veranstaltung mit den Pflichtverteidiger*innen im NSU-Prozess an der HU

Wir dokuemtnieren im Folgenden eine Stellungnahme des akj:

Für den 23. Mai 2019 hat der Lehrstuhl von Prof. Singer zu einer Veranstaltung eingeladen. Dort soll der Dokumentarfilm „Heer, Stahl und Sturm – Die Zschäpe-Anwälte“ (zu sehen auch hier) gezeigt werden. Im Anschluss daran wird es eine Podiumsdiskussion u. a. mit Zschäpes Pflichtverteidiger*innen Wolfgang Heer und Anja Sturm geben. Der arbeitskreis kritischer jurist*innen an der HU Berlin bezieht Stellung.

Schon die Ankündigung der Veranstaltung lässt nichts Gutes vermuten, denn darin ist von den „mutmaßlichen Taten des NSU“ die Rede. Dass die infrage stehenden Taten vom NSU begangen wurden, war durch das „Bekennervideo“ schon vor Beginn der Hauptverhandlung klar. Die Frage nach der Täterschaft von Zschäpe, also ob sie die begangenen Taten des NSU strafrechtlich zu verantworten hat, ist erstinstanzlich mit Urteil des Oberlandesgerichts München beantwortet. Dass der Lehrstuhl Singer trotzdem von „mutmaßlichen Taten des NSU“ schreibt, ist falsch und verhöhnt die Opfer über den 437-tägigen Prozess hinaus. Warum der arbeitsrechtliche Lehrstuhl bei seiner ersten und bisher einzigen Auseinandersetzung mit dem NSU ausgerechnet die Täter*innenperspektive wählt, kann darüberhinaus nur gemutmaßt werden.

Es steht weiter zu befürchten, dass die Veranstaltung keinen kritischen Blick auf die anwaltliche Arbeit im NSU-Prozess ermöglicht. So fokussiert der Dokumentarfilm auf drei Anwält*innen, die ihre lebensbestimmende Tätigkeit nach eigenen Angaben nicht aus Ethos, sondern des Geldes wegen betreiben und spart die Perspektive der Opfer und ihrer Anwält*innen fast gänzlich aus. Auch zur Podiumsdiskussion sind keine Vertreter*innen der Nebenklage eingeladen. Der Dokumentarfilm steckt bereits die Eckpfeiler der Diskussion ab: Emotionalisierung des angeblichen Leidenswegs der drei Pflichtverteidiger*innen Zschäpes. Fragen, beispielsweise danach, wie die Opfer oder Nebenklagevertreter*innen den Prozess erlebt haben, spart der Film bewusst aus und verzerrt dabei das Bild und relativiert damit das Leid, dass die Betroffenen der Taten des NSU heute immer noch erfahren.

Dass die Anwält*innen den Prozess finanziell, psychisch und sozial unterschätzt haben, ist kein Grund, auf die Tränendrüse zu drücken. Denn das notorische Kleinreden rechter Gewalt in der deutschen Gesellschaft findet Ausdruck in der Fehleinschätzung der Anwält*innen. Dabei sind die Anwält*innen genauso vorgegangen, wie das deutsche Jurastudium es ihnen beigebracht hat: Sie haben den Umgang mit einem Werkzeug in nachtgrauer Abstraktion erlernt und nun wenden sie es an. Was ihnen fehlt, ist die Fähigkeit zur politischen und moralischen Reflexion des Werkszeugs und ihres Umgangs damit. Aber was soll auch erwartet werden, wenn eine Person aus sieben Jahren Studium kommt, dessen emanzipativer Höhepunkt der Streitentscheid für eine – ebenfalls vorgefertigt gefundende – Mindermeinung ist. Ausdruck dieser mangelnden Reflexion sind das Apolitische und die Unbedarfheit der Drei, die sie auch immer wieder schaffen, besonders geschmacklos rüberzubringen. So resümiert Pflichtverteidiger Heer am Ende, dass der NSU-Prozess für ihn eine gute „Fortbildungsveranstaltung“ gewesen sei. Auch wird durch die Anwält*innen „Links- und Rechtsextremismus“ (vor dem Hintergrund der Taten des NSU!) gleichgesetzt. Letztlich ist der Film ein Zeugnis davon, wie drei Personen, denen es um Reputation und Karriere ging, auch nach ihren eigenen Maßstäben scheitern.

Als linke Gruppe haben wir für uns eine eindeutige Meinung zur anwaltlichen Vertretung von Nazis: In unseren Augen muss es ein linker Grundkonsens sein, Nazis nicht zu verteten und ihnen die eigenen Fähigkeiten und Ressourcen nicht zur Verfügung zu stellen. Auch würden sonst Zweifel an einer konsequenten Parteinahme zugunsten der Opfer von Nazis aufkommen. Wer über das Thema weiterlesen möchte, dem sei der Artikel von Ulrike Müller empfohlen.

Wir rufen dazu auf, diese Veranstaltung kritisch und kreativ zu begleiten! Wer dabei sein möchte, muss sich unter „sekretariat.singer@rewi.hu-berlin.de“ anmelden.