Am 22.11.2017 steht Donna M. vor Gericht. Ihr wird der Versuch vorgeworfen, sich mit einem ungültigen Ticket Zutritt zu einem Bus der BVG verschafft und – als sie von der Busfahrerin darauf angesprochen wurde – diese beleidigt zu haben. Für Donna M. ist das eine Verdrehung der Tatsachen. Sie schildert das Geschehene so: Als einzig schwarze Person unter sehr vielen einsteigenden Fahrgästen sei nur ihr Ticket genauer kontrolliert worden. Ihrer Meinung nach war ihr Fahrschein noch gültig. Sie habe aber – nachdem die Busfahrerin ihr Ticket beanstandet hatte – angeboten ein neues zu kaufen. Daraufhin habe die Busfahrerin gesagt, sie solle mit ihrem Geld dahin gehen wo sie herkomme und sie des Busses verwiesen. Donna M., geschockt durch diese rassistische Äußerung, entschied sich vor Ort zu bleiben, um Anzeige gegen die Busfahrerin zu erstatten. [Über den 1. Verhandlungstag haben wir hier berichtet.]
Am zweiten Verhandlungstag wird eine weitere Zeugin gehört, die Donna M.s Verhalten als sehr sachlich beschreibt und ihre Version des Geschehenen in weiten Teilen bestätigen kann. Darüber hinaus wird ein Video angeschaut, auf dem die Einstiegsszene im Bus zu sehen ist. Obwohl kein Ton vorhanden ist, sind am Ende alle Verfahrensbeteiligten von Donna M.s Unschuld überzeugt. Die Staatsanwältin sagt in ihrem Plädoyer, auf dem Video sei zu sehen, dass die Angeklagte „bewusst rausgepickt“ wurde. Das Video vermittele ferner den Eindruck, dass die Busfahrerin Donna M. „einfach nicht im Bus haben wollte“. Der Richter sagt in der Urteilsbegründung, er wolle nicht so weit gehen, dass eine rassistische Motivation ausschlaggebend war. Andererseits sei das Verhalten der Busfahrerin nicht nachvollziehbar; rassistische Motive könnten daher eventuell eine Rolle gespielt haben.
Dieser Erfolg zeigt: Mit Mut, solidarischer Unterstützung und einer guten anwaltlichen Vertretung ist es manchmal möglich, Rassismus in gerichtlichen Verfahren zur Sprache zu bringen und sich erfolgreich gegen rassistische Kriminalisierung zu wehren.