27.11.2017, Amtsgericht Tiergarten. Wir beobachten einen Prozess gegen Madu J., der wegen gewerbsmäßigen Handels mit Cannabis angeklagt ist. Er soll am 28.11.2016 im Görlitzer Park zunächst bei einer „Austauschhandlung“ beobachtet und später von Polizeibeamten festgenommen worden sein. Doch schon aus der Akte ergibt sich, dass eine Verwechslung vorliegen muss: Weder passt die Personenbeschreibung des Cannabis-Käufers auf Madu, noch liegen andere Indizien gegen ihn vor. Trotzdem wurde er nach seiner Festnahme stundenlang auf verschiedenen Polizeiwachen festgehalten, durchsucht und erkennungsdienstlich behandelt und muss sich nun vor Gericht verantworten.
Auch in der Hauptverhandlung ergeben sich keine neuen Informationen, die geeignet sind, die Anklage zu stützen: Einige der geladenen Polizeizeugen haben erhebliche Erinnerungslücken und können sich an die Geschehnisse vom 28.11.2016 nicht mehr erinnern; andere waren nur mit der Festnahme des mutmaßlichen Käufers befasst und hatten mit dem Angeklagten nichts zu tun. Nur ein Zeuge gibt an, den Angeklagten überhaupt beobachtet zu haben, allerdings nur aus der Ferne. Darüber hinaus wird klar, dass die Polizeibeamten äußerst nachlässig gearbeitet haben: Weder lässt sich anhand der Akte rekonstruieren, wer den Angeklagten festgenommen hat und warum, noch sind die Fotos auffindbar, die bei seiner erkennungsdienstlichen Behandlung gemacht wurden.
Aufgrund dieser Beweislage plädiert sogar die Staatsanwältin für Freispruch und Madu wird schließlich durch den Richter freigesprochen. So erfreulich der Ausgang des Verfahrens ist, so unverschämt ist der abschließende Kommentar des Richters: Dieser lässt es sich nicht nehmen, den Angeklagten trotz des Freispruchs zu belehren, er solle das mit dem Drogenhandel in Zukunft lassen. Diesmal habe er Glück gehabt, aber in Zukunft könne es „auch mal knallen“.
Der anmaßende Kommentar und die Tatsache, dass trotz der Widersprüche in der Akte überhaupt ein Prozess gegen Madu stattgefunden hat, zeigen, dass die Unschuldsvermutung bei von Rassismus betroffenen Menschen nicht greift. Wer sich als junger Schwarzer Mann an einem „gefährlichen Ort“ wie dem Görlitzer Park aufhält, steht unter Generalverdacht. Das verstehen wir als Ausdruck von institutionellem Rassismus.