7. und 28. Februar 2017, Amtsgericht Tiergarten: Ein Teilnehmer einer kurdischen Demo steht vor Gericht. Der in solchen Zusammenhängen schon klassische Vorwurf: Gefangenenbefreiung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die Aussagen der Polizeizeugen waren – auch das ist klassisch für solche Verfahren – in vielen Punkten widersprüchlich. So gab es unterschiedliche Angaben dazu, ob und wie der Angeklagte den festnehmenden Polizeibeamten am Unterarm verletzt haben soll. Eindeutig belegt waren nur Verletzungen des Angeklagten, die ihm der festnehmende Beamte durch Schläge in Gesicht und Rücken zugefügt hatte. Eine Tatsache, die den Richter beim ersten Verhandlungstag in Erwägung ziehen ließ, das Verfahren einzustellen. Bedauerlicherweise blieb er nicht bei dieser Einschätzung und verurteile den Angeklagten zu 60 Tagessätzen. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Wir bleiben am Fall dran.
Das Protokoll vom 7. Februar kann hier eingesehen werden. Das Protokoll des zweiten Verhandlungstags folgt bald.