Letzte Woche haben wir einen Prozess gegen vier mutmaßliche rassistische Brandstifter*innen vor dem Amtsgericht Minden beobachtet. Ihnen wird vorgeworfen, im September 2015 mit einem Molotowcocktail einen Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Porta Westfalica (NRW) verübt zu haben. Die Tat ereignete sich kurze Zeit nach dem Brandanschlag im unweit gelegenen Salzhemmendorf, über den wir Anfang des Jahres berichtet haben. Einer der Brandsätze entzündete sich an der Fassade und verfehlte das Küchenfenster nur knapp um einen Meter. Der zweite Brandsatz landete vor dem Zaun der Unterkunft und entzündete sich glücklicherweise nicht. Nur dank des besonnenen Vorgehens der Bewohner*innen, die das Feuer eigenständig löschen konnten, wurde durch den Anschlag niemand physisch verletzt.
Im Vorfeld gab es eine Auseinandersetzung darüber, welches Gericht – das Amtsgericht oder das Landgericht – für das Verfahren zuständig sei. Hintergrund ist die Frage, ob lediglich eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Frage kommt oder auch ein versuchter Mord zu prüfen wäre. Das Landgericht in Bielefeld hatte zunächst das Amtsgericht in Minden für zuständig erklärt und verharmlosend argumentiert, es sei kein Tötungsvorsatz ersichtlich, denn die Angeklagten hätten nur ‚ein Zeichen gegen Flüchtlinge setzen‘ wollen. Aufgrund der Einlassungen von zwei der Angeklagten im Prozess hat das AG Minden allerdings mittlerweile entschieden, das Verfahren nun doch an das Schwurgericht des LG Bielefeld zu verweisen.
Hier geht es zum Prozessbericht.