14.09.2017
Anwesend: 2. Strafsenat, GstA, Verteidiger V1 und V2, Angeklagter HY, Dolmetscher, Zeuge Z, Prozessbeobachter*innen, Justizbeamt*innen
Zeuge Calvis (Z) Mitarbeiter vom LKA
R: […] es geht um die Kontaktdaten von Personen, die dem PKK-nahen Raum zuzuordnen sind
V1: PKK-naher Raum […] dabei handelt es sich um Personen, die in Berlin tätig sind [es werden drei Namen genannt: Mehmet Demir (MD), Zeki Eroglu (ZE) und [nicht verstanden]
R: In welchem Zeitraum wurden Daten erfasst?
Z: Von 02/2016 bis zu seiner Festnahme 02/2017. Es handelt sich im Handydaten. Der Angeklagte hat sich hauptsächlich im Ausland aufgehalten. In der Schweiz, in Tschechien und Frankreich und nur 1-2 mal bei seiner Meldeadresse in Deutschland.
R: Welche Chatprogramme waren auf seinem Handy installiert?
Z: Whatsapp, Tinder, i-Chat, Facebook-Messenger.
R: Sie sagten Schwerpunkt sei Whatsapp. Was haben Sie für Chatverläufe feststellen können?
Z: Kontakte zur PKK-nahen Szene. Inhalt war das Übermitteln von Daten für Demonstrationen. Es wurde auch von einer Tasche geschrieben, die ins Ausland, ins Kriegsgebiet gebracht werden sollte, in die Türkei oder nach Syrien.
R: Erinnern Sie einzelne Personen, die namentlich auftauchen, mit denen HY chattete?
Z: Nein.
R: Inhaltlich gab es ihrer Aussage nach Demonstrationsaufrufe, HY soll Folgendes mitgeteilt haben: die Adresse von einem Treffpunkt zu einer Demonstration in Straßburg. Wissen Sie, ob HY selbst an der Demonstration teilgenommen hat?
Z: Es gibt Anhaltspunkte aus den Chatverläufen wie ‚wir fahren nach Straßburg‘ am 11.02.
R: Kobanê war Thema im Zusammenhang mit einer Tasche, die runter geschickt werden sollte?
Z: Der Angeklagte hat mit einem Mann und einer Frau gechattet. Deren Namen kennen wir auch aus dem PKK-Zusammenhang.
R: Laut ihres schriftlichen Berichts heißt es, eine der Personen habe in Van studiert, sei nach Kobanê gereist und nie wieder aufgetaucht. Die Familie habe nichts mehr von der Person gehört. Der andere Kommunikationspartner sei Hr. ‚Barto‘ [?] mit einer Handynummer mit syrischer Vorwahl. Inhalt des Chats sei gewesen ‚Ich werde dir Nachrichten von der Front senden‘. Es soll noch eine Person Chatpartner gewesen sein, ein E.B. taucht in Ihrem Bericht auf. Wissen Sie noch Details zu diesem Chat?
Z: Nein.
R: Ich gebe Ihnen die Stichwörter PKK und KJB, die Abkürzung für die PKK Frauenorganisation.
Z: Ich kann mich nicht erinnern.
R: Dann zu den Demofotos vom 9.1.16 zum Gedenken der drei getöteten Aktivistinnen in Paris. K.B. ist eine weitere Kontaktperson. Sagt Ihnen das was?
V1: War KJB im Verständnis von R Bestandteil der Kommunikation?
R: Nein.
Z: Da war noch K.B. [?], der Bruder von E.B. [?]. Beide sind aufgefallen im Zusammenhang mit PKK […] Dresden, auf einer Informationsveranstaltung. Die Chatverläufe weiß ich nicht mehr, können Sie aber meinem schriftlichen Bericht entnehmen.
V2: Es ist wichtig, Chatverläufe und Profile auseinanderzuhalten! In der Akte stehen keine Facebookchats.
R: Sagt Ihnen der Name Faysal Çetin (FÇ) etwas?
Z: Der beschäftigt mich schon seit Ende der 90er Jahre. Er war mehrmals Gegenstand von Ermittlungen gegen die PKK in Magdeburg und wurde auch mehrfach verurteilt.
R: Mir ist nur eine Verurteilung bekannt. Sagt Ihnen Yildiz Aktaş (YA) etwas?
Z: Sie ist in Berlin in der Führungsriege tätig. Ihr Gerichtsprozess wird gerade vorbereitet. Ich weiß keine Details.
R: Bilder? Chat?
Z: Es gibt mehrere Abbildungen von ihr mit Bildern von Öcalan und PKK-Flaggen auf Demos.
R: Wissen Sie, ob YA irgendeiner Partei angehört?
Z: Sie ist dem PKK-nahen Raum zuzuordnen. Mehr weiß ich nicht.
R: Laut Bericht gehörte sie früher der BDP, heute DBP an. Was wissen Sie zu ZO? Angaben auf seiner facebook-page?
Z: Nein.
R: Bei I-Message und TangoTango wurden nur private Inhalte gefunden. Die selektierten Bild und Video-Dateien sind mehr als 3000 Dateien, über 3000 Bilder und 276 Videodateien. Bilder und Videos sind erst seit Januar 2016 in Gebrauch. Wir nehmen selbst geschlossene, vom Handy gezogene Bilder aus dem Abschlussbericht vom 4.5.2017 in Augenschein.
[Sichten Bilder und versuchen rauszufinden, wer die Leute auf den Fotos sind und was das für Veranstaltungen sind. Eines sei auf einer Demo entstanden. Im Hintergrund sei eine lila-rosa Fahne zu sehen. KJB?]
Z beschwert sich über die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Schweizer Behörden.
V1: Sagt Ihnen der Name [nicht verstanden] etwas? Haben Sie mal im Alevitischen statt im PKK Kontext geschaut? Da gibt es auch oft entsprechende Veranstaltungen.
R: Von wem wurden die Plakate übersetzt?
Z: Von Herrn Doğan.
R: Der Bezug zur PKK liegt hier sehr nahe.
V1: Wissen Sie, inwieweit Demos/Flaggen zum Thema Öcalan in der Schweiz legal oder nicht legal sind?
Z: Nein.
V1: Haben Sie mal recherchiert, ob es sich um eine genehmigte Veranstaltung handelte?
Z: Könnte sein, dass die Demo genehmigt war. Wir wissen nicht, wie die Schweizer Behörden da arbeiten.
R: Inhalt von Abb. 7 ist: ‚Freiheit für Öcalan, Status für Kurdistan‘. Es gibt private SMS und MMS sowie Videos, die keine PKK Bezüge haben. Es waren weiterhin 2 IPhones Gegenstand der Untersuchung. Das eine wurde von 05/15-09/16 genutzt und es gab lediglich Chats und Anrufe ohne Relevanz. Das zweite wurde von 07/15 bis 06/16 genutzt, auch keine relevanten Daten. Dann gibt es noch zwei USB-Sticks. Einen „Scandisc“ mit Urlaubsfotos. Was dazu?
Z: HY war 2015 in seiner Heimat, der Türkei. Zwischen dem 26.07. und 31.07. Dort sind die Urlaubsfotos entstanden.
R: Bei den Kontakten haben Sie einen Kontakt gefunden: Mehmet Demir (MD) und eine Person namens ‚Karavan‘ [?], Deckname.
Z: MD war PKK-Sektorleiter Gebiet Nord. Er wurde vorletztes Jahr verurteilt.
R: Besteht ein Zusammenhang zwischen MD und ‚Karavan‘?
Z: Nein, das kann nicht sein. Das ist nicht die gleiche Person, MD saß ja zu dem Zeitpunkt schon in Haft.
R: Manchmal gibt es ja auch Handys im Vollzug […] haben Sie mal da angerufen, sind dem Kontakt nachgegangen?
Z: Nein, ich bin dem nicht weiter nachgegangen.
R: Es taucht eine Person auf mit dem gleichen Namen.MD, Gebietsleiter Kiel. Sind Sie dem Eintrag im Handy weiter nachgegangen?
Z: Nein.
R: Gab es noch mehr Informationen auf dem Stick? Laut Bericht gab es PKK Plakate und Texte. Und was war auf dem zweiten Stick?
Z: […] ein Bericht von zwei Kämpferinnen, Plakatbilder, Infos zur Besetzung von kurdischer Zentren in der Schweiz…
R: Und auf dem Stick „Kingston“?
Z: Ein Lebenslauf, Bewerbungsschreiben und Musik von kurdischen Volkssängern.
R: Der Lebenslauf ist von 05/17. Da befand sich der Angeklagte schon in Haft. Wie kann das sein? Wahrscheinlich gibt es einen Automatismus von Word das Datum beim Dokumentöffnen zu aktualisieren…Zu den 5 Kadertreffen. Worum handelt es sich?
Z: Hauptsächlich um Treffen des Sektors Nord in Bremen und Hamburg. Muss 11/2013 bis 02/14 gewesen sein.
R: Ist das Ergebnis eigener Recherche vor Ort oder Hintergrund?
Z: Hintergrundauswertung (TKÜ) in Zusammenarbeit mit anderen Städten.
[Richter zählt Treffen in versch. Städten mit Daten auf]
R: haben Sie Anhaltspunkte dafür, dass Herr Yildirim an den Treffen teilgenommen hat?
Z: Wie gesagt, das sind Erkenntnisse aus anderen Dienststellen. Da haben wir ihn noch nicht beobachtet.
R: Weitere Anhaltspunkte?
Z: Ja, für vier Treffen […]
R: Wer hat da noch teilgenommen?
Z: Gebietsleiter Berlin, Hamburg, Köln sowie Sektorleiter Nord und Sachsen.
R: Welche Dolmetscher haben übersetzt?
Z: 3 Dolmetscher: Doğan (Braunschweig) und Ozum, X (beide Berlin)
R: Wie war die Zusammenarbeit?
Z: Sehr gut. Ich verstehe Ihre Frage nicht.
R: Es wurden ja Inhalts- und später Wortprotokolle angefertigt. Gab es inhaltliche Differenzen durch die Nachübersetzung, sind Widersprüche aufgetaucht?
Z: Teils, teils. Der Hauptübersetzer Doğan spricht kein Zaza.
[10 min. Pause]
R2: Das Treffen in Magdeburg am Bahnhof.
Z: Da wurde ich von meinem Kollegen Bachmann (B) (Zeuge, siehe 3. Verhandlungstag). Bei dem Treffen sollten FÇ, MD und der neue Gebietsleiter Sachsen kommen. Die Person war bis dahin nicht identifiziert. MD sollte abgeholt werden, um 15 Uhr sollte er ankommen. 15 Minuten vorher lief FÇ aufgeregt hin und her. Dann kamen drei Personen [irgendwo] raus und haben sich getrennt. Zwei Personen sind in Richtung Wohnung gelaufen, Ich habe sie bis dorthin begleitet. Danach habe ich abgebrochen und bin zur Dienststelle zurück.
R2: Wer war der Dritte?
Z: Im Nachhinein: habe ich erfahren, dass der Dritte HY war.
R2: Woher wissen Sie, dass HY geschieden war?
Z: Von B, das stand in seiner Akte.
R2: …und woher weiß B das, wie ist das in Akte gekommen?
Z: Ich weiß es nicht.
GStA: Nochmal zur Ausbildung/zum Aufenthalt. 4.10., 6.10. und Kontakten. Wo hielt sich .. auf?
Z: Ich weiß es nicht.
GStA: 10.2.: Die Demo in Straßbourg. Hintergründe?
Z: Die Tötung der drei Aktivistinnen.
GStA: Hier steht Demo zur Forderung zur Freilassung Abdullah Öcalans.
Z: Achja.
GStA: War er da?
Z: Ich weiß es nicht. Aber laut Chatverlauf ja.
GStA: Es ist die Rede von „Nachrichten von der Front“. Welche Front ist gemeint?
Z: In der Türkei oder Syrien. Ich nehme an im Kurdengebiet.
GStA: Was waren die Inhalte?
Z: Dass die Operation erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Angriffe der Türkei seien abgewehrt worden. [irgendwas mit der Tasche im Ausland]
GStA: Zusammenhang mit Schuhen und Mänteln?
Z: Ja, HY wollte Schuhe und Mäntel in seinen Heimat schicken. Er hat sie in die Türkei geschickt. Er hatte Chatkontakt mit einer Person, die Schuhe und Mäntel in der Schweiz gekauft hat.
GStA: Wollte der Angeklagte ausreisen?
Z: Wenn sein Haftbefehl aufgehoben sei, würde er gern dorthin reisen.
V2: Nochmal eine Wiederholungsfrage: wohin wurden die Schuhe und Mäntel geschickt?
Z: In das ‚Autonome Kurdengebiet in der Türkei und Syrien‘.
V1: ‚Autonomes Kurdengebiet in der Türkei‘ – gibt es das? Wohin denn jetzt nach Syrien oder in die Türkei?
Z: Ich glaube Türkei.
V1: Was für Schuhe und Mäntel?
Z: Winterjacken und feste Schuhe.
V1: Die Märtyrer, die gestorben sind, waren die als PKK-Mitglieder bekannt?
Z: Sie wurden als „Genossen“ bezeichnet.
V1: Was ist denn die Übersetzung des Wortes „Genosse“? Welches Wort wird für „Genosse“ verwendet? Haben Sie und die Dolmetscher schon einmal überlegt ob ‚Freund/Freundin‘ eine gängige Ansprache ist?
Z: Nein, da hab ich mit dem Dolmetscher nicht drüber geredet.
R: Es gibt ein Schriftstück von 2 PKK-Guerilla, die PKK Nähe ist somit anzunehmen. Aber allgemein ist es trotzdem wichtig dieses Thema aufzugreifen.
V1: Stichwort Front: „ich werde dir von der Front Nachrichten bringen“. Wurde der Chat von der Türkei oder Syrien aus kommuniziert? Wissen Sie, ob die Nachrichten von der Front aus einem Kampfgebiet durchgegeben wurden?
Z: Nein.
V1: „…wobei zwei Genossen als Märtyrer gefallen sind“ [Ort] …wissen Sie, wo das liegt?
Z: nein
V1: Stichwort YPG und PYD, sind Ihnen Angriffe bekannt?
Z: Ich glaube, es gab mehrere.
V1: Es wurden 3325 Bilder und Videos festgestellt. Können Sie was zu dem Verhältnis private Bilder und Bilder, die dem PKK-nahen Raum zuzuordnen sind, sagen?
Z: Die meisten Bilder haben privaten Hintergrund.
V1: Zu dem ‚Kadertreffen‘ am 27.11., Sie sagten, im Nachhinein habe B Ihnen erzählt, dass das HY gewesen sei. Wieviel später?
Z: Drei bis vier Wochen.
V1: Sind sie gemeinsam hingefahren nach Mageburg?
Z: Ja.
V1: Auch zurück?
Z: Da müsste ich lügen…[überlegt]
V1: Haben Sie irgendwann mal mit ihm über die Begebenheiten am 27.11. gesprochen? Gemeinsam ausgewertet?
Z: Nein, weiß ich nicht mehr. Wir haben es kurz ein paar Wochen später besprochen. Ich war dann in einem anderen Verfahren und habe B nur noch unterstützt.
V1: Dolmetscher. Im Nachhinein wurde alles in Wortprotokolle übersetzt..war das alles?
Z: Vor allem Protokolle. Der Abschlussbericht.
V1: Wann?
Z: Mai/Juni 2017.
V1: Sie nennen 4-5 Kadertreffen. Wer war sonst anwesend? Nur die genannten Personen?
Z: Mehr.
V1: Können sie ungefähr sagen, wie viele?
Z: Weiß ich nicht mehr.
V1: Sie sagen, der Angeklagte habe mit männlichen und weiblichen Personen über PKK-Inhalte gechattet. Wie kommen Sie darauf?
Z: Ich sagte „im weitesten Sinne“.
V1: Ok. Wie kommen Sie auf „im weitesten Sinne“?
Z: Durch die Frontnachrichten. Und das Wort „Genosse“.
V2: In den Originaltexten auf S.339 steht das Wort „arkadaş“ … „hêval“
Kennen Sie das?
Z: Nein.
V2: …„arkadaş“ /„hêval“…Kennen Sie diese Wörter?
Z: Nein.
V2 liest Chat auf Türkisch vor…
V2: Hatten Sie vollständige Zugangsdaten zu den Chats? Wie ist das Verhältnis von nachvollziehbarem und nicht-nachvollziehbarem Zeitraum?
Z: Etwa Dreiviertel [der Kommunikation] fällt in den nicht-nachvollziehbaren Zeitraum.
V2: Sind Sie immer noch auf der Dienststelle?
Z: Ja.
V2: Haben Sie auch gegen wen anders noch Ermittlungen aufgenommen, gegen einen anderen ‚Gebietsleiter‘?
Z: Da sag ich nichts zu. Das sind laufende Ermittlungen.
R: Haben Sie eine schriftliche Aussagegenehmigung?
Z: Nein. Ich habe keine dabei.
R: Dürfen Sie Aussage geben?
Z: Nein.
V2: Können Sie eine bekommen? In der Mittagspause? Gibt es eine?
Z: Nein, kann sein, dass mein Dienstleiter nicht da ist.
R Gehen wir davon aus, dass es eine gibt.
V1: Wir würden das gerne schriftlich überprüfen.
V2: Sagt Ihnen der Name Faysal Çelik irgendwas?
Z: Nein
—————————————————
V2: In Ihrem Bericht vom 27.06.14 steht dieser Name .
Z: Dieser Name sagt mir nichts.
V2: Kann es sich um einen Schreibfehler handeln?
Z: Ich glaube nicht.
V2: Woher kommt die Vermutung Faysal Çelik sei Gebietsleiter Sachsen?
Z: Weiß ich nicht. Ich war in die Ermittlungen 2013/14/15 (?) nicht eingebunden sondern in andere.
V2: In welches Verfahren?
Z: Linksextremismus.
V2: Seit wann sind Sie in die Ermittlungen HY involviert?
Z: 02/2016.
V2: Gab es Kontakt zu anderen Dienststellen?
Z: Zum BKA zum Thema Sektorleiter K ; Hr. Effelsberg/Äppelsbeck [Name nicht klar verständlich] war Ermittlungsführer, zu Hr. Freitag ( Ermittlungsführer Mainz, BKA) und zu seinem Vertreter. Ich kannte sie nicht persönlich. Außerdem zum LKA Berlin.
V2: Gab es persönliche Treffen?
Z: Nein.
V2:Wer war der Kontakt zum LKA Berlin?
Z: [Namen]
V2: Vielleicht eine Frau Ele/Ähle [Name nicht klar verständlich]?
Z: Ja.
V2: Was ist der Zusammenhang zum LKA Berlin?
Z: Die hatten ein Treffen observiert. Ich kann nicht mehr nachvollziehen, was das für ein Treffen war, ist aber dem Observationsbericht und Bildern zu entnehmen, die uns zugesandt wurden.
V2: Hatten Sie HY zuvor gesehen?
Z: Nein.
V2: Und bei dem Treffen am 27.11. in Magdeburg?
Z: Da hab ich ihn nur von Weitem gesehen. Das waren etwa 100 m. Mir war nur FÇ bekannt.
V2: Was war markant?
Z: Der hatte ein Problem mit dem Fuß, er war linksseitig humpelnd.
V2: Können Sie die Person, die sie mit Herrn FÇ gesehen haben, beschreiben?
Z: Nein.
V2: Zur Durchsuchung: Wo wurden Bilder gefunden und was waren das für welche?
Z: Im Flur gab es eine Postkarte, dann die Urlaubsbilder mit evtl. Menschen drauf.
V2: und im Schlafzimmer?
Z: Kann ich nicht sagen. Ich erinnere mich nur an eine Pinnwand im Eingangsbereich.
V2: Gesprächseinschätzung Dolmetscher. Haben Sie damit was zu tun gehabt?….vorformuliert? Kann es sein, dass ein Dolmetscher vorgeschrieben und es an die anderen weiter geschickt hat?
Z: Sie wurden zu unterschiedlichen Zeiten geschickt.
V2: Ist Ihnen aufgefallen, dass sie wortgleich sind?
Z: Habe sie nur kurz überflogen. Es ist aufgefallen, dass HY seine Heimatsprache schlecht spricht.
V2: Was halten Sie für seine ‚Heimatsprache‘?
Z: Türkisch.
V2: Kurdisch.
Z: Kurdisch ist ja nur ein Dialekt.
V2: Kurdisch und Türkisch haben wenig miteinander zu tun…
V2: Kennen Sie kurdische Dialekte?
Z: Zazaki.
V2: Hat der Dolmetischer gesagt, was HYs Muttersprache ist?
Z: Er spricht Zaza.
V2: Sie wissen, dass es mehrere kurdische Sprachen gibt?
Z: [zählt 2 auf]
V2: Zum 25.04.2017 gibt es eine Einschätzung der Stimmenidentität. Das LKA Sachsen-Anhalt zeichnete mit, dass HY sich am Telefon mit seinem Namen vorstellte. Hier wird gesagt, er sprach gutes Türkisch und kein Kurdisch…. Warum beide Dolmetscher in Magdeburg?
Z: Beide haben dort übersetzt. Maximal waren 2 Dolmetscher im Haus, im Regelfall einer.
V2: Ansprechen mit ‚Pir‘….. [es werden drei ‚unabhängige‘ Dolmetscherberichte vorgelesen mit ähnlichem Wortlaut und gleichen Rechtschreibfehlern.] Es sind die gleichen Rechtschreibfehler. Fällt ihnen das auf? Handelt es sich um unabhängige Dolmetscher?
V1: Wurden den Dolmetschern Vorgaben gemacht, wie diese Einschätzung treffen sollten? Haben Sie Ihnen Vorgaben gemacht oder im Vorfeld mit Ihnen über ermittlungstechnische Dinge geredet?
Z: Ich habe sie nach Merkmalen gefragt wie Wortwahl, Stimme, Ausdruck. Aber nein, keine Vorgaben gemacht.
V1: mehr nicht? Haben Sie ein Ankergespräch ausgewählt?
Z: Ja.
V1: Wie sind Sie auf dieses Gespräch gekommen?
Z: Ich habe ein Gespräch gesucht, in dem HY sich namentlich vorstellt. Ich habe Hr. Bachmann gefragt, ob er eins kennt…
V1: Umfang Dolmetschertätigkeit?
Z: Doğan war von Anfang an dabei, weitere Kollegen wurden eingebunden als HY in Untersuchungshaft saß, um Wortprotokolle anzufertigen.
V2: Kannten sich die Dolmetscher untereinander?
Z: Die beiden Berliner ja, Herr Doğan aber nicht.
V2: Gab es Kontakt zwischen ihnen und Doğan?
Z: 1-2 mal, ja. Da waren sie in einem Raum.
V2: Waren sie bei der Aufnahme des Gesprächs an einem Ort? Haben sie sich untereinander besprochen?
Z: Es gab ein Einführungsgespräch, wo zwei an einem Ort waren. Dann noch mehrere Treffen, wo immer in unterschiedlicher Konstellation 2 an einem Ort waren.
V2: Daraus können wir schließen, dass alle persönlichen Kontakt zueinander hatten.
V1: Wurden den Dolmetschern Vergleichsstimmen angeboten wie bei Vergleichsbildern?
Z: Es gibt dieses Prozedere, wurde aber hier nicht angewendet.
V1: Haben Sie den Dolmetschern unterschiedliche Rufnummern gegeben?
Z: Ja, jedem.
V1: Sollten Dolmetscher Stimmen beschreiben?
Z: Ja, nach Auffälligkeiten wie Lispeln oder Ausdruck. Es wurde schlechtes Kurdisch festgestellt.
V1: Gibt es Erkenntnisse zu MD, zu seiner FB-Auswertung, nur Kontakt oder auch Chats?
Z: nur Chats.
V1: mit wem?
Z: B.-Brüder und YA.
V1: Wo sind die Inhalte der Chats?
Z: Stimmt, es gab keine ausgewerteten Chats, nur Kontakte.
R: Kein strafbarer Zusammenhang laut Bericht.
V1: Gab es Chats zwischen den Kontakten, die Sie rausgepickt haben?
Z: weiß ich nicht.
[…]
V1: Wie viele FB-Freunde konnten Sie insgesamt feststellen?
Z: weiß ich nicht.
V1: Was ist der Name des FB-Profils?
Z: Weiß ich nicht. Ich habe nur den Zugang auf dem Handy gesehen.
V1: Also kann auch ein anderes Profil auf dem Handy gespeichert gewesen sein?
Z: Weiß ich nicht.
V1: Wie viele Kontakte konnten Sie insgesamt feststellen, wenn 4 Kontakte anscheinend relevant waren?
Z: Bestimmt im dreistelligen Bereich.
V1: Zum Profil der Person, Foto: Mann in Anzug und Krawatte und eine Frau. Darunter steht Selahattin Demirtaş. Ist das Ihre Sprache? Haben Sie das selbst reingeschrieben?
Z: Nein, das war evtl. die Kollegin Dörge aus dem gleichen Bereich.
V1: Mit ihr zusammen haben Sie ausgewertet? Ist das irgendwo kenntlich gemacht?
Z: Nein. Sie hat Facebook unterstützend ausgewertet.
V1: Es steht als Info dazu: Beide Menschen auf dem Bild sind Vorsitzende der HDP, Sympathisanten der PKK. Woher haben Sie diese Information?
Z: Gegoogelt.
[noch mehr Erkennstnisse, die gegoogelt wurden]
V1: Können Sie bei der FB-Auswertung noch unterscheiden was gegoogelt und was eigenes Wissen war?
Z: Ja.
V: Was ist Mardin? Eine Stadt.
Z: Im Kurdengebiet Türkei.
V: Welche kurdischen Sänger kennen Sie?
Z: Ich finde die Frage komisch.
V: Ich möchte darauf hinweisen, dass alle möglichen kurdischen Sänger, sowie demokratisch gewählte Abgeordnete in Ihrer Akte als ‘PKK-nahe’ eingeordnet werden. Verwenden Sie Kurden als Synonym für PKK?
Z: Nein.
V1: Wer, Frau Dröge? Was wollen Sie mit Satz ausdrücken?
Z: ?
V1: Haben Sie mal recherchiert, wie oft es den Namen YA gibt?
Z: ?
V1: Laut Ihnen hat YA eine Führungsposition in Berlin. Was steht auf ihrem FB-Profil?
Z: Nein.
V1: Sie soll in Berlin eine der führenden Kräfte gewesen sein. Haben sie zu Ihr eine Ortsangabe?
Z: Nein.
V1: München, laut Ihrem Bericht. Woher kommt diese Info? Haben Sie das mit polizeilichen Datenbanken abgeglichen?
Z: kann sein.
R: Der Wohnort ergibt sich aus FB.
Z: wahrscheinlich kommt daher die Information.
V1: FÇ, ZE, Mann/Frau (?)…. Haben Sie das geschrieben?
Z: Ja.
V1: Gab es eine Recherche zur Häufigkeit der Namen?
Z: Nein. Ich weiß nicht mehr, wer was geschrieben hat [der Zeuge, Frau Dörge oder google]
V1: Wie haben Sie die Auswahl relevanter FB-Kontaktdaten vorgenommen?
Z: Nach Namen geschaut, die im PKK-Zusammenhang bekannt sind.
V1: Die Urlaubsbilder und Videos, wissen Sie aus Geodaten, wo diese entstanden sind?
Z: Irgendwo in der Türkei. Ich weiß nicht wo.
V1: Vielleicht in Dersim?
Z: Weiß ich nicht.
V1: Wo ist der USB-Stick?
Z: Bei den Akten, glaub ich.
V1: Sind R die Urlaubsbilder bekannt?
R: Sie sind im Anhang, ich habe sie mir aber nicht angeschaut.
V1: Ich würde sie gern durchschauen.
[…]
V2: Haben Sie nach der Vernehmung von B vor 2 Tagen nochmal mit diesem gesprochen?
Z: nein.
V1: Akte Kadertreffen. Blatt 19: Es gibt ein Gespräch der Rufnumer X: Die Person soll gesagt haben ‚Ich kann nicht kommen‘, ‚wohin‘, ‚wenn du nicht gehst, komme ich auch nicht..was hab ich da verloren?.‘ (1.11.13)
Können Sie sich an ein Treffen in Bremen am 2.11.13 erinnern?
Z: Nein.
V1: Haben Sie die Auswertung vom LKA Berlin bekommen?
Z: Kann sein.
V1: Wie viele Personen wurden in Bremen festgestellt? Laut Bericht heißt es 118, einige davon identifiziert. Gibt es Kenntnisse, ob darunter Sektorleiter waren? Wie viele Gebiete?
Z: nein.
V1: Treffen 11/12/2013 in Bremen: HY blieb fern, Treffen 23.11.13: HY soll anwesend gewesen sein. Woraus schließen Sie das?
Z: Ermittlungen gegen ZE und FÇ.
V1: denn es liefen noch keine Ermittlungen gegen HY?
Z: […]
V1: .. soll um die Übersendung einer Adresse gebeten haben. Von welcher Nummer?
V1: SMS vom Anschluss des Bremer Gebietsleiters.
V1: Treffen [07. oder 10.]02.2014: Wie viele Leute waren anwesend?
Z: Weiß ich nicht.
V1: SMS ‚Okay, am 7. kommen wir erweitert zusammen‘. (C. Azad). Haben Sie schon mal ‚Civaka Azad‘ gehört?
Z: nein.
V1: Sagt Ihnen das Thema Berichtwesen etwas?
Z: Ja.
V1: Schonmal gesehen?
Z: In anderen Verfahren ja, gegen FÇ zum Beispiel.
V1: Von wann der letzte? Und in welchem Turnus?
Z: monatlich.
V1: Gezeichnet von wem?
Z: Vom jeweiligen Gebietsleiter, von FÇ und AÖ.
V1: Haben Sie den Bericht gesehen?
Z: Ja.
V1: Einen? Wie lang war dieser?
Z: Mehrere Berichte, jeweils 1-2 Seiten lang.
V1: Wann im Monat wird der Bericht geschrieben?
Z: Weiß ich nicht.
V1: Was ist mit diesen Berichten passiert?
Z: Er wird weitergeleitet an die übergeordnete Person.
V1: Wie kommen Sie darauf?
Z: TKÜs mit dem Inhalt ‚Haben Sie Bericht bekommen?‘
V1: In welcher Sprache?
Z: weiß ich nicht, aber definitiv kein Deutsch.
V1: Wissen Sie den Wortlaut?
Z: nein.
V1: Gab es Korrespondenz mit FÇ selbst?
[…]
V1: Korrespondierten sichergestellte Berichte mit den TKÜs?
Z: 2006 – 2007
V1: Festival zum Wiederaufbau von Kobanê. Kennen Sie Kobanê?
Z: Ja, aus den Nachrichten. Das ist eine Stadt in Syrien an der Nordgrenze.
V1: Verbinden Sie Kobanê mit der PKK?
Z: Nicht unbedingt.
R will Übersetzung verlesen (von einem Poster?) und sich absichern, ob diese richtig ist: ‚Festival für den Wiederaufbau von Kobanê, Samstag den …01.2015 in….[Uhrzeit], [….], Filmvorführung [….], Solidarität mit Rojava.‘
HY stimmt der Richtigkeit der Übersetzung zu.
R verliest `Demoaufruf Schweiz gegen die Änderung des Grundgesetzes´.
HY stimmt der Richtigkeit der Übersetzung zu.
Verteidiger merkt die Verwertungswidersprüche an. Zum Beispiel wurde ein Telefongespräch mit aufgezeichnet, bei dem ein Hintergrundgespräch zu hören ist, bei dem Geld gezählt wird. Dieses soll als Beweismittel von Spendensammlung und Gebietsleitung fungieren.
Es liegen keine ausreichenden Hinweise zu Grunde, die auf Tatverdacht schließen lassen und um eine längerfristige Observation anzuordnen.
Weiterhin gibt es nicht näher beschriebene Teilnahme an „PKK-Veranstaltungen“. Es gab Eigeneinschätzungen des Dolmetschers, welche für die Verwertung der Beweismittel hinzugezogen wurden.
GStA: Hält die Beschlüsse für verwertbar und rechtsmäßig
GStA zum Widerspruch gegen das Selbstleseverfahren seitens der Verteidigung: weist Stellungnahme zum Widerspruch zurück. Öffentlichkeit und Nachvollziebarkeit sei gegeben
R: Der Senat weist darauf hin, dass mit den bislang verkündeten Beschlüssen alle bis zum einschließlich 3. Verhandlungstag gestellten Anträge für erledigt erklärt sind. Eine fehlende Verfolgungsermächtigung könne erst nach Abschluss der Beweisaufnahme beurteilt werden. Es solle nicht die politische Ordnung des Staates bewertet werden, sondern die Bestrebung der Vereinigung. Das Argument, dass die Türkei die Menschenrechte nicht wahrt, legitimiere nicht das Vorgehen der PKK
Verteidigung: Es wurde gerade von uns betont, dass es sich bei der PKK um eine Vereinigung handelt, die großen Wert auf Menschenwürde/Menschenrechte legt. Was PKK nicht macht: Tötung von Menschen, die für politische Verhältnisse nicht verantwortlich sind/Töten von Zivilisten/Zerstören ziviler Orte wie Diskotheken. Da besteht ein großer Unterschied und dieser müsse berücksichtigt werden
[…]
Verteidigung bzgl. Zeuge Bachmann: Hat ergeben, dass HY nicht auf dem Kongress war, dass er nicht bei Delegation war, von bestimmten Dingen nicht wusste → laut Zeuge konnte nicht festgestellt werden, dass HY sich an Spendenaktionen beteiligt habe. Die Verteidigung merkt an, dass es auch Gebiete ohne Gebietsleitung geben kann und es kann durchaus sein, dass er sich als externe Person mit Sektorleitern/Gebietsleitern traf.
Ende des Verhandlungstages.