Brandanschlag Salzhemmendorf I

Prozessprotokoll Salzhemmendorf (SHD) I
Landgericht Hannover
1. Verhandlungstag
10.02.16

Anwesende:

  • Vorsitzender Richter (R), zwei beisitzende Richter*innen (R 2 und R 3) und zwei Schöff*innen
  • Staatsanwaltschaft (Staatsanwältin, StA 1, Staatsanwalt, StA 2)
  • Angeklagte:
    • Dennis L. (DL)
    • Sascha D. (SD)
    • Saskia B. (SB)
  • Verteidiger*innen von Dennis L. (V DL 1, V DL 2 und Referendarin)
  • Verteidiger von Sascha D. (V SD)
  • Verteidiger von Saskia B. (V SB)
  • Vertreter*innen der Nebenkläger*innen
  • Zeug*innen:
    • Frau D, die mit ihren Kindern in der Wohnung lebte, in die der Molotow-Cocktail geworfen wurde (Z 1)
    • Herr P, Nachbar, 23 Jahre (Z 2)
    • Frau B, Nachbarin von DL, 75 Jahre (Z 3)
  • [Protokollantin, Justizbeamte]

Zusammensetzung des Publikums:

  • viele Presse- bzw. Medienvertreter*innen
  • viele „Unterstützer*innen“ der Angeklagten aus Salzhemmendorf, darunter auch ein Person, die im Prozess als Zeuge benannt ist und auf Hinweis der Nebenklage des Saals verwiesen wird
  • einige linke Aktivist*innen
  • teilweise schwer einzuschätzen, wie Personen einzuordnen sind
  • während der Befragung von Z 2 und Z 3 gab es häufig Raunen und Kommentare aus dem Publikum („gelogen“ u. a.)

Verlauf der Verhandlung

Verlesung der Anklageschrift (Auszüge)

  • Es handele sich bei der Tat um gemeinschaftlich versuchten Mord (heimtückisch, grausam, aus niederen Beweggründen) und gemeinschaftlich verübte Brandstiftung
  • Motiv für die Tat sei eine „fremdenfeindliche Gesinnung“ gewesen, die sich daraus speiste, dass im Wohnort „Asylbewerber und Ausländer“ wohnten
  • die Tat sei „auf niedrigster sittlicher Stufe“ angesiedelt

Einlassungen der Angeklagten (jeweils durch Verteidiger verlesen)

Einlassung SD:

  • SD zeigt sich reumütig und entschuldigt sich für sein „Fehlverhalten“ und „Versagen“. Er erklärt seine Mitwirkung an der Tat mit Alkoholkonsum und seinem schwachen „Mitläufer“-Charakter. Den Mitangeklagten DL bezeichnet er als „Triebfeder“ der Tat, dieser habe ihn in die Tat hineingezogen: DL sei autoritär und unberechenbar, wenn er betrunken sei, außerdem sei er ihm körperlich überlegen. SD habe ein ambivalentes Verhältnis zu DL gehabt (Bewunderung versus Angst). Die Mitangeklagte SB habe wiederum er „mitreingezogen“.
  • Bezüglich einer rechtsradikalen Gesinnung: SD sagt, er habe Freunde und Bekannte, die offen rechtsradikal seien (nennt keine Namen), zu ihnen habe er ein ambivalentes Verhältnis gehabt: Angst, ihnen zu widersprechen, gleichfalls habe es ihm ein Gefühl von Selbstbewusstsein und Zugehörigkeit gegeben, wenn er bei ihnen mitgemacht habe. „Fremdenfeindliche Äußerungen“ habe er nur „aus Suche nach Anerkennung“ gemacht. Er habe auch „ausländische Mitbürger“ als Freunde. Er habe nicht aus einer ideologischen Gesinnung gehandelt.
  • Selbstpathologisierung: In der U-Haft sei ihm klar geworden, dass er alkoholkrank sei; dort habe er auch zum ersten Mal ein AA-Treffen besucht.
  • Schlusssatz: „Ich muss heute zugeben, dass ich Mitläufer bin“

Einlassung DL:

  • gibt zu Molotowcocktail (MC) geworfen zu haben
  • gibt sich ebenfalls reumütig („Ich schäme mich zutiefst“), auch er begründet Tat mit Alkoholkonsum („dies soll nichts entschuldigen, aber die Wahrheit erklären“)
  • sagt, er habe keine Menschen verletzen oder gar töten wollen und deshalb absichtlich nicht auf ein Schlafzimmer geworfen, fügt hinzu er sei ohnehin ein schlechter Werfer
  • die Tat sei nicht geplant gewesen, sondern im Laufe des Abends entstanden
  • zu rechtsradikaler Gesinnung:
    • DL gibt sich als geläuterten Rechtsextremisten: Von der „Fremdenfeindlichkeit“ und „inneren Einstellung“, die seine früheren Äußerungen in den sozialen Netzwerken und E-Mails geprägt hätten, habe ihn die Reflexion über seine Tat abgebracht
    • Bezieht sich auf die Aussage der Mitangeklagten SB, laut der er gesagt haben soll „wenn der N*** brennt, feier ich richtig“. Daran könne er sich nicht erinnern, er könne sich auch nicht vorstellen so etwas gesagt zu haben.
  • Zum Abend vor der Tat:
    • Das Dorfleben sei gut, es sei „Brauch und üblich nach Feierabend“ Alkohol zu sich zu nehmen, so sei es auch an diesem Abend gewesen. Seine Garage sei eine Art Treffpunkt im Ort gewesen, selbst seine Großmutter sei ab und zu dorthin gekommen, um „ein Gläschen zu trinken“.
    • Sie hätten „Sturmgewehr“ gehört, er wisse nicht, ob sie mit gesungen haben.
    • Er wisse nicht ob es um „Ausländer“ gegangen sei, er habe zudem einen Freund, der „Ausländer“ sei: sein bester Freund stamme aus Armenien. Sie hätten sich jedoch über die „aktuelle Lage“ unterhalten und ob es gut sei, „dass so viele Fremde kommen“, vielleicht sei es aufgrund dieses Gesprächs zu der Tat gekommen.
  • Abschlussbemerkungen: „ich würde mich nicht als rechtsextrem bezeichnen“, „ich würde gerne alles rückgängig machen“, „ich danke Gott, dass nichts passiert ist“, „Ich würde gerne eine Therapie machen“

Einlassung SB:

  • geht auf ihre Biografie und Lebensverhältnisse ein (zweifache alleinerziehende Mutter, schon sehr jung zum ersten Mal schwanger, Vater des ersten Kindes insbesondere unter Alkohol aggressiv gegen sie, in der Schule gehänselt) -> Sie sei schwach und ohne Selbstvertrauen
  • zu politischer Gesinnung: sie sei unpolitisch („ich habe noch nie gewählt“) und habe nichts gegen „Ausländer und Flüchtlinge“, eine gute Freundin von ihr sei Kurdin
  • in ihrer Tatdarstellung ist sie lediglich die Fahrerin der beiden Täter, wegen ihres schwachen Selbstvertrauens habe sie sich nicht gegen die Tat wehren können
  • SD und DL seien laut und alkoholisiert gewesen und hätten „deutsche und mir rechtsradikal erscheinende Musik“ gehört
  • zur „Whatsapp“-Kommunikation mit ihrer Mutter am Morgen nach der Tat („schad‘ ja nix“): diese Nachricht habe keinen Bezug zur Tat
  • sie sei traurig, dass sie durch die Haft nicht für ihre Kinder da sein könne

Beweisaufnahme

R verliest Vernehmungsprotokolle der drei Angeklagten unmittelbar nach der Tat.

Vernehmungsprotokoll DL (Auszüge)

  • DL habe zwar gewusst, dass im Ort Flüchtlinge wohnen, er habe aber nicht gewusst, wer in dem Haus wohnte
  • er sei davon ausgegangen, dass es sich bei dem Zimmer, auf das er geworfen hat, nicht um ein Schlafzimmer handelte

Vernehmungsprotokoll SD (Auszüge)

  • Sie hätten sich an dem Abend über Flüchtlinge unterhalten, er „habe mitbekommen, dass nebenan Flüchtlinge eingezogen sind“
  • beschreibt, wie der Molotow-Cocktail gebaut wurde: „ich habe mir nichts dabei gedacht“ „ich dachte mir schon, dass wir Scheiße bauen würden […] ich habe aber nicht damit gerechnet, dass D den Molotow-Cocktail wirklich wirft“
  • Verneint fremdenfeindlichen Hintergrund der Tat
  • gibt an, er habe rechtsradikale Musik gehört und mitgesungen, „es ging um Hitler und so“, er höre diese Musik regelmäßig und gern, er sei im Besitz einer schwarz-weiß-roten Fahne
  • er habe keine „fremdenfeindliche Gesinnung“

Vernehmungsprotokoll SB (Auszüge)

  • DL habe „total rassistisch und über N*** gesprochen“, „scheiß N*** sollen dort hingehen wo sie herkommen“, wolle einen „N*** brennen sehen“
  • bezieht sich zweimal auf ihre Kinder bzw. ihre Mutterrolle sowie auf ihre soziale Situation

R stellt fest, dass die Vernehmungsbeamten geladen wurden. […] Um 10:45 wird für 15 Minuten unterbrochen.

Um 11:15 wird fortgesetzt. Die erste Zeugin, Frau D, kommt in den Zeugenstand. Sie erscheint mit einer Opferbetreuerin und einer Dolmetscherin. Die Zeugin redet sehr leise, die Dolmetscherin redet auch leise.

Z 1 berichtet (Auszüge): Sie leide seit der Tat an Angst- und Schlafstörungen. Insbesondere um zwei Uhr Nachts (Tatzeit) wache sie auf und müsse aufstehen. Sie schrecke hoch, wenn Autos vorbeifahren, sie sei in therapeutischer Behandlung, die Kinder hätten Angst, sie würden viel von dem Geschehen reden und regelmäßig beten, dass Gott sie vor Feuer und bösen Leuten schütze. Anders als früher schlafe sie jetzt immer im gleichen Zimmer wie ihre Kinder. Sie habe Atemprobleme, die sogar bis zur Ohnmacht führten. Sie wohne jetzt woanders, die Gemeinde sei für den ökonomischen Schaden aufgekommen.

R: Hatten Sie mal Kontakt mit Leuten, die Sie abgelehnt haben, die Sie wegschicken wollten? Die Zeugin sagt, ihre Kinder seien mal als „Scheiß Schwarze“ beschimpft worden.

Über einen Beamer werden Fotos gezeigt, darunter eines, das die Flasche des MC im total verbrannten Zimmer unter einem Bett zeigt. Der Brandherd unter dem Bett ist deutlich zu erkennen. Ein Nebenklagevertreter bittet um eine Pause, weil die Zeugin weint.

V DL 1 sagt „im Namen der Verteidiger“ an die Zeugin gewandt: Auch uns tut es leid, was Ihnen passiert ist. Würden Sie eine Entschuldigung unseres Mandanten annehmen?

Nach einer langen Pause fragt die Zeugin: Muss ich antworten?

R sagt, sie müsse nicht antworten. […]

Die Zeugin wird um 12:05 entlassen, die Sitzung wird für eine Stunde unterbrochen.

Um 13:20 wird fortgesetzt. Herr P (Z 2) kommt in den Zeugenstand. Er wohnt gegenüber der Flüchtlingsunterkunft und ist Hauptaugenzeuge der Tat. Er hat beobachtet, dass eine männliche Person, blond oder mit Glatze, einen MC angezündet und durch ein Fenster geworfen hat, er hat dann die Feuerwehr und die Polizei verständigt. Ihm ist es zu verdanken, dass die Täter*innen so schnell gefasst und eindeutig identifiziert werden konnten. Zur Tat macht er folgende Angaben (Auszüge):

P vermutete hinter dem MC-Werfer SD, weil er dessen Auto erkannt habe und dessen „Hintergrund“ kenne. Der Zeuge betont, dass es aus so naher Entfernung unmöglich sei, dass der Werfer nur versehentlich ein Fenster getroffen habe. Weil seine Tochter häufiger mit den Kindern aus dem Asylheim spiele, wisse er, dass das Zimmer, auf das geworfen wurde, ein Kinderzimmer war.

Zu SD: Z 2 kenne SD seit zehn Jahren persönlich, zu dessen politischer Überzeugung sagt er, man höre ab und zu „sieg Heil“, da habe er selbst früher auch „mit geschrien“, auch höre man von Hakenkreuzschmierereien, mit SD habe er „solche Scheiße“ früher auch gemacht. Außerdem höre SD „Deutschrock“ (Z 2 nennt einige Namen neonazistischer Bands). In Reaktion auf die Aussagen zu eigenen Taten weist der Richter den Zeugen darauf hin, dass er sich nicht selbst belasten müsse. Daraufhin ergänzt P schnell, das sei ja schon 10 Jahre her [Gelächter im Publikum]

R will wissen, was Z 2 über DL weiß. Z 2 sagt, er wisse, dass DL sich beim Osterfeuer gerne geboxt hat. R hakt nach: Und politisch? Was ist Ihnen erzählt worden? Z 2 antwortet: Dass er keine Ausländer mag und gerne Deutschrock hört. R fragt weiter: und wer erzählt sowas? Leute in der rechten Szene? Z 2 antwortet, es gebe keine rechte Szene, eine solche habe es vielleicht vor zehn Jahren gegeben. […] Etwas später kommt R wieder auf die rechte Szene zurück, will wissen, wie groß diese sei. Z 2 sagt, er habe keine Ahnung, er habe nichts mit denen zu tun, nennt dann aber doch einige Namen.

Zum Rassismus im Dorf: auf Nachfrage berichtet Z 2, dass die Stimmung zum Thema Heim am Ort langsam „hochgekocht“ sei; es sei öfter so etwas gesagt worden wie „ich weiß nicht was das soll, dass da so viele Flüchtlinge hin sollen“. Er selbst habe seine Meinung geändert, als seine Tochter mit den Kindern der Frau D (Z 1) gespielt habe. Er selbst vertrete den Standpunkt: „die Leute, die hier Krawall stiften, sollen abgeschoben werden, der Rest kann bleiben“ […]

Auf Nachfrage sagt Z 2, er kenne SB nicht [im Publikum ruft eine Person: ha, gelogen!]

[…]

Befragung durch Nebenklagevertreter*innen: ein Nebenklagevertreter (NKV) fragt nach „rechter Clique“, nach weiteren Namen aus der Szene. Z 2 sagt, es gehe da vor allem um getunte Autos. Später fügt er hinzu, er verbinde die Clique vor allem mit „Saufen und Schlägereien“. NKV fragt: auch mit Hakenkreuze malen? [zum Hintergrund: in der Zeit vor dem Anschlag habe es Hakenkreuzschmierereien gegeben] Z 2 antwortet: Aus dem Alter sind die Jungs doch raus.

[…]

Befragung durch Verteidiger*innen: V DL 1 hält dem Zeugen vor, über ihn würden doch auch Geschichten im Dorf erzählt, die nicht stimmen, Z 2 bejaht dies. V DL 1: Also würden Leute teilweise ausgedachte Geschichten erzählen. V DL 1 will wissen, ob es nicht sein könne, dass die Geschichten über DL (er sei „am extremsten“ etc.) nicht der Wahrheit entsprechen? Z 2 erwidert, er habe ja auch betont, er wisse bestimmte Dinge vom Hörensagen, es sei ihm im Übrigen egal, ob DL „der Anführer“ der Clique sei.

[…]

Der Zeuge wird um 14:32 entlassen. R ist verärgert, dass die nächste Zeugin, die Freundin von Z 2, nicht erschienen ist. R sagt zu Z 2: Sorgen Sie dafür, dass sie morgen erscheint, sie soll das ernst nehmen, richten Sie ihr das bitte aus. Wenn ich hier einmal Guten Morgen sage, sind 10.000 Euro weg.

Es wird für fünf Minuten unterbrochen, um 14:46 wird fortgesetzt. Die dritte Zeugin, Frau B, die Nachbarin von DL kommt in den Zeugenstand.

Z 3 hat am Abend vor dem Brandanschlag die drei vor der Garage zusammenstehen und trinken sehen. Am nächsten Tag hat sie an der Demo gegen rechts teilgenommen und anschließend erfahren, dass DL verhaftet wurde. Auf Nachfrage ergänzt sie: die drei seien sehr ruhig gewesen, allgemein sei es aber sowieso sehr ruhig in der Siedlung, „ich sag mal wenn man fünf nach zehn noch atmet holen die [Anwohner der Siedlung] die Polizei“.

Nach dem politischen Hintergrund von DL befragt berichtet die Zeugin von einem Vorfall 2001/2002: Es habe eine mächtige Grölerei gegeben, DL sei betrunken nach Hause gebracht worden, habe „Heil Hitler“ geschrien. Das sei eine „ganz schlimme Situation“ gewesen, sie habe den Vorfall nicht gemeldet, um nicht verwickelt zu werden.

[…]

Auf Nachfrage von StA 1 berichtet Z 3, dass sie einmal an Menschen aus Haiti vermietet hat [Anmerkung: Z 3 vermietet regelmäßig Zimmer unter, meistens an Monteure]. An einem Tag hätten diese direkt an DLs Zaun gestanden, DL sei herausgekommen mit „verschlagenen Blick und einer Giftspritze“ [Anmerkung: für den Garten gegen Ungeziefer], sei auf und ab gegangen und habe die Leute beobachtet. Es sei nichts passiert, die Situation sei aber unheimlich gewesen. StA 1 will wissen, ob es Kontakte zu weiteren „ausländischen Mitbürgern“ gegeben habe. Z 3 erwähnt, dass in der Nachbarschaft eine schwarze Frau aus Südafrika gewohnt habe/wohne, mit der freundlich umgegangen worden sei.

Ein NKV fragt nach dem verstorbenen Ehemann der Zeugin. Sie berichtet, dass dieser im Irak geboren und aufgewachsen sei. Auf die Erfahrungen des Mannes hin befragt sagt sie, „es ist nicht einfach als Ausländer in Deutschland“. Es seien keine großen Sachen vorgefallen, sondern kleine Stichelleien [nennt einige] [das finden einige im Publikum anscheinend lustig]. Auf gravierende Vorfälle befragt berichtet sie, dass ihr Mann einmal in der Gaststätte provoziert worden sei. Sie fügt hinzu, dass sie und ihr Mann sehr zurückgezogen gelebt hätten, sie hätten nicht viel am Dorfleben teilgenommen, weil beide in Hannover berufstätig gewesen seien.

Auf die rechte Szene hin befragt sagt sie, dass es bekannt sei, dass es eine solche gebe und wer dazu gehöre. Sie habe sich gewundert, dass der Bürgermeister diese Tatsache in einem Radio-Interview nach dem Brandanschlag bestritten habe. Auf die Frage hin, ob sie die Namen nennen könne, sagt sie, sie habe Angst, dass diese Leute sie dann verprügeln würden. Sie bietet an Namen aufzuschreiben. Während sie das tut, rumort es hinter uns; jemand sagt sinngemäß: „na dann werden einige von uns wohl bald vorgeladen“ oder „da müssen wir nur warten wer da von uns vorgeladen wird“.

Befragung durch Verteidiger*innen: V DL 1 will wissen, wie die Stellung von DL im Dorf sei. Z 3 antwortet, die Leute würden immer sagen: Wir verstehen das gar nicht, er ist doch so ein Netter.

Die Zeugin wird um 15:35 entlassen. Ende des Verhandlungstages.