Prozessprotokoll vom 13.11.17
AG Tiergarten, Wilsnacker Straße 4, Raum C106
Beginn der Verhandlung: 13:45
Anwesende:
- Richter (R), Schöffe, Schöffin (weiß)
- Oberstaatsanwalt (OStA) (weiß)
- Der Angeklagte (A) (PoC)
- Verteidiger (V) mit Referendar/Praktikant (weiß)
- Dolmetscherin für Englisch (weiß)
- Protokollantin (weiß)
- Mann mit grünem Pullover, der neben dem OStA/gegenüber der Verteidigung sitzt und ebenfalls protokolliert (weiß) [seine Funktion ist uns nicht klar]
- 2 Justizbeamte, eine Gerichtspraktikantin (weiß)
- 7 solidarische Prozessbeobachter*innen (überwiegend weiß)
Der Richter eröffnet die Verhandlung, stellt die Anwesenheit fest und fragt die Personalien des Angeklagten ab. Er wurde 1985 geboren und hat die Staatsangehörigkeit von Guinea-Bissau. Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift. Der Angeklagte wird beschuldigt, am 29.04.17 in der Nähe des Görlitzer Parks in Kreuzberg eine größere Menge Marihuana zunächst mit sich geführt und dann auf der Flucht vor uniformierten Beamt*innen unter ein parkendes Auto geworfen zu haben. Es soll sich um 31 „Verkaufseinheiten“ bzw. insgesamt 108 Gramm Marihuana gehandelt haben. Dabei wird angenommen, dass er vorhatte, mit den BTM Handel zu treiben.
Der Verteidiger erklärt, dass der Angeklagte sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern werde.
Die 1. Zeugin Frau Ho. wird aufgerufen. Sie ist 34 Jahre, Polizeibeamtin in NRW mit Zweitwohnsitz in Berlin. Der Richter fordert sie auf zu erzählen, was am 29. April passiert ist. Frau Ho. berichtet, sie sei an dem Tag mit zwei Kolleg*innen, Herrn M. und Frau Ba., die sie in Berlin besuchten, im Görlitzer Park spazieren gegangen. Sie hätten dann ein Martinshorn gehört und mehrere männliche Personen seien an ihnen vorbeigerannt. Einer der Flüchtenden habe etwas unter ein Auto geworfen. Sie habe daraufhin den herannahenden Polizeiwagen angehalten, sich als Polizistin zu erkennen gegeben und den Berliner Kolleg*innen ihre Beobachtung geschildert. Eine Passantin mit Hund habe sie darauf hingewiesen, dass der flüchtende Mann auch etwas in einen Busch geworfen habe. Mit ihrer Kollegin aus NRW habe sie die Tüte unter dem PKW und die Tütchen aus dem Busch (mehrere kleine) sichergestellt und an die Berliner Kolleg*innen übergeben. Sie habe dann noch von weitem gesehen, wie andere Kollegen die Person kontrollierten.
Der Richter fragt nach der Cannabis-Menge und dem Abstand zwischen dem Auto und dem Gebüsch. Frau Ho. erwähnt ein großes Päckchen/eine große Tüte unter dem Auto und mehrere kleine Tütchen aus dem Buschwerk. An den Abstand zwischen Auto und Gebüsch kann sie sich nicht erinnern. Außerdem will der Richter wissen, wie weit Frau Ho. bei der Übergabe der Cannabis-Tütchen von dem festgenommenen Mann weg war (30 Meter) und warum sie sicher ist, dass es sich bei ihm um den Mann handelte, den sie zuvor beobachtet hatte. Frau Ho. erklärt, sie habe den Mann an seinem blauen Parka wiedererkannt. Außerdem sei er der einzige auf dieser Straßenseite gewesen und ihr Kollege Herr M. sei die ganze Zeit bis zur Festnahme hinter ihm hergelaufen. Herr M. habe dann auch später den festgenommenen Mann identifiziert. Sie selbst habe den Mann nicht aus der Nähe gesehen. [Herr M. konnte wegen einer beruflichen Verpflichtung nicht zur Verhandlung kommen; er wird zum nächsten Termin geladen.]
Der Staatsanwalt erkundigt sich nach dem Zustand der Tüte, die im Gebüsch gefunden wurde. Ob sie schmutzig gewesen sei, sodass man annehmen könnte, dass sie dort schon drei Monate lag. Frau Ho. verneint dies. Die Tüte habe „locker in diesem Gebüsch“ gelegen, sie sei eindeutig gerade dort hingeworfen worden.
Der Verteidiger fragt Frau Ho., ob sie sich auf die Verhandlung vorbereitet und/oder mit Kolleg*innen gesprochen habe. Frau Ho. antwortet, sie habe nur vor der Verhandlung kurz mit den Kolleg*innen vor dem Saal gesprochen. Sie hätten übereinstimmend festgestellt, dass sie sich an den Vorfall nicht mehr gut erinnern könnten.
Der Verteidiger stellt dann viele detaillierte Fragen: zur Beschaffenheit der Straße, in der sie die flüchtenden Männer beobachtet hat (Frau Ho. ist nicht sicher, ob das in der Forsterstraße oder einer Parallelstraße war), zur genauen Anzahl der Männer („fünf plus minus“), ob sie die Männer einzeln beschreiben könne (nein, aber es seien „Dunkelhäutige“ dabei gewesen, vielleicht seien sogar alle „dunkelhäutig“ gewesen), zur Geschwindigkeit, mit der die Männer gerannt sind („eher gesprintet“), zur Farbe des Parkas (dunkelblau) und zur Beschaffenheit des Gebüschs.
Frau Ho. gibt an, dass sich die Päckchen teilweise im Gebüsch verfangen hätten. Der Verteidiger hält vor, dass ein Kollege von einem „Rauschgiftbunker“ gesprochen habe. Frau Ho. antwortet, dass das eine komische Formulierung sei. Der Verteidiger erwidert, es sei ja nicht unüblich, Bunker anzulegen, deswegen frage er nach. Frau Ho. ist sich sicher, dass es sich bei dem Gebüsch nicht um einen Bunker handelte. Sie betont, dass sie ihre Drogen so nicht verstecken würde. Der Verteidiger fragt nach dem Abstand, mit dem Herr M. hinter der Person her gelaufen ist. Frau Ho. antwortet, der Abstand habe 2-3 Meter betragen.
Der Verteidiger erkundigt sich, ob es der polizeilichen Sorgfalt entspreche, die Päckchen ohne Handschuhe anzufassen. Frau Ho. bejaht dies. Der Verteidiger hakt nach: bei einem vergleichbaren Tatbestand wie Raub, der ebenfalls mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werde, würde man doch auch nicht das Tatmesser mit bloßen Händen anfassen. Frau Ho. bleibt bei ihrer Einschätzung. Sie wisse aus Berufserfahrung (in Sachen Drogenkriminalität), dass das bei Marihuana auch ohne Handschuhe gehe. Außerdem sei sie nicht im Dienst gewesen, sondern in der „Bürgerrolle“. Bei einer normalen Bürgerin werde ja auch nicht erwartet, dass diese ein Drogenpäckchen mit Handschuhen sichere. [Die Tütchen wurden in der Zwischenzeit vernichtet, sodass ein nachträglicher Abgleich von Fingerabdrücken nicht mehr möglich ist.]
Der Verteidiger kommt auf das Aussehen der übrigen flüchtenden Personen zurück. Ob Frau Ho. deren Kleidung beschreiben könne? Frau Ho. sagt, dass sie das nicht könne. Die anderen Personen seien nicht in ihrem Fokus gewesen. Auf Nachfrage räumt sie ein, sie könne nicht ausschließen, dass andere Personen ebenfalls blaue Jacken anhatten. Der Verteidiger fragt, ob sie die Festnahme gesehen habe oder ob nur ihr Kollege Herr M. sagen könne, wer eigentlich festgenommen wurde. Frau Ho. sagt, dass sie die Festnahme nicht gesehen habe. Aber Herr M. habe den Mann mit dem blauen Parka ja die ganze Zeit verfolgt. Deswegen sei für sie klar gewesen, dass der richtige Mann festgenommen wurde.
Der Verteidiger hat keine weiteren Fragen. Der Richter fragt den Angeklagten, ob er eine Frage stellen möchte. Der Angeklagte spricht leise mit seinem Verteidiger, der Frau Ho. daraufhin fragt, ob sie die flüchtenden Personen zuvor schon im Park gesehen habe. Sie verneint dies. Daraufhin sagt der Angeklagte, er verstehe die Aussagen der Zeugin nicht. Er sei an dem Tag am Hermannplatz gewesen. Bevor er weitersprechen kann, unterbricht der Richter ihn ungehalten [wirkt auf mich übertrieben]: Es gehe ja gerade darum herauszufinden, ob die Zeugin ihn gesehen habe. Der Angeklagte könne sich äußern, aber nur, wenn er eine konkrete Frage an die Zeugin habe. Er habe allerdings gerade begonnen, eine Erklärung abzugeben. Der Verteidiger bittet um eine fünfminütige Unterbrechung, um sich mit seinem Mandanten zu besprechen.
Um 14:40 wird fortgesetzt. Der Verteidiger stellt Frau Ho. nun doch noch einige Fragen, u.a. zur Körpergröße des Mannes. Sie antwortet unspezifisch („weder besonders groß noch besonders klein, etwa 185 cm“). Auch fragt er, ob es auf der Straße Cafés gegeben habe, in denen die Leute ein und ausgingen. Frau Ho. verneint dies.
Um 14:45 wird Frau Ho. entlassen. Der nächste Zeuge, Herr. Ha. wird aufgerufen. Er ist 28 Jahre und Polizeibeamter in Berlin. Der Richter bittet den Zeugen zu beschreiben, woran er sich erinnert. Herr Ha. berichtet, dass er an einem Einsatz wegen Drogenhandels im Görlitzer Park beteiligt war. Er sei mit drei bis vier Kollegen Richtung Wiener Straße durch den Park gelaufen, das Auto sei außen um den Park herum gefahren. Wenn man den Görlitzer Park mit Uniform betrete, sei das „wie ein Ameisenhaufen“. Die Händler würden sofort aus dem Park rennen. Außerhalb des Parks an der Ecke Wiener Straße/Forster Straße sei er auf Frau Ho. getroffen. Sie habe auf einen ca. 200 Meter entfernten Mann gezeigt und ihm zugerufen „da vorne läuft er“. Er sei dann wieder in das Polizeiauto gestiegen, das von seiner Kollegin gefahren wurde und sie seien bis ans Ende der Straße gefahren. Dort habe er den Mann festgenommen. Während er im Auto saß, habe er keinen Sichtkontakt zu dem Mann gehabt. Wegen der blauen Jacke sei aber klar gewesen, dass es dieselbe Person war. Frau Ho. habe später bestätigt, dass es sich um den Verdächtigen handelte. An eine weitere männliche Person (Herrn M., den Bekannten von Frau Ho., der den Verdächtigen die ganze Zeit verfolgt haben soll) kann Herr Ha. sich nicht erinnern.
Der Richter vergewissert sich, ob Herr Ha. also nicht behaupte, dass der Festgenommene der Mann war, der den Einsatz im Görlitzer Park ausgelöst hatte. Herr Ha. verneint dies. Auf weitere Nachfrage des Richters sagt er, dass er bei der Festnahme alleine an dem Mann „dran“ gewesen sei. Der Mann sei ein „dunkelhäutiger Mitbürger“ gewesen, habe eine blaue Jacke und eine dicke Armbanduhr getragen.
Der Staatsanwalt hat keine Fragen.
Der Verteidiger stellt wieder viele detaillierte Fragen. Ob der Zeuge sich auf die heutige Verhandlung vorbereitet habe? Herr Ha. antwortet, er habe sich den Sachverhalt durchgelesen. Da habe aber nicht viel dringestanden. Der Verteidiger fragt, wie er den Angeklagten bei der Festnahme belehrt habe. Herr Ha. gibt an, er habe gesagt, es gehe um Drogenbesitz. An späterer Stelle räumt er ein, dass er zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gewusst habe, was dem Mann in der blauen Jacke genau vorgeworfen wurde bzw. was Frau Ho. beobachtet hatte. In solchen Situationen gehe es darum, schnell zu erfassen, was wichtig sei, in diesem Fall: „die blaue Jacke und den Phänotypen“. Auf die Frage, wie viele Personen durch den Park geflüchtet seien, sagt Herr Ha., dass es schwierig sei das einzuschätzen, da der Park wie „ein Ameisenhaufen“ sei. Er wisse auch nicht mehr, wie viele Personen auf der anderen Seite aus dem Park gerannt seien; er habe sich „auf die blaue Jacke konzentriert“. Auf weitere Nachfrage räumt Herr Ha. ein, er könne das Blau der Jacke nicht genauer beschreiben. Bei der Festnahme sei die Person nicht mehr am rennen gewesen, sondern stehen geblieben. Bei der Festnahme sei er alleine gewesen, die Kolleg*innen seien später dazu gekommen. Die Identifizierung des Festgenommenen sei anhand der blauen Jacke und des „Phänotyps” erfolgt.
Der Verteidiger stellt weitere Fragen, die auf die Ungenauigkeit der Verdächtigenbeschreibung abzielen. Plötzlich mischt sich der Staatsanwalt ein: das seien Wertungen, keine konkreten Fragen. Er höre sich das jetzt schon eine Weile an. Es entsteht eine kurze Diskussion, dann kann der Verteidiger seine Befragung fortsetzen. Es stellt sich heraus, dass es möglicherweise eine weitere Festnahme gab, Herr Ha. kann sich aber nicht genau erinnern. Ferner gibt Herr Ha. an, er habe selbst nicht mit Fr. Ho. gesprochen; auch sei kein Fingerabdruckabgleich gemacht worden. Der Verteidiger will wissen, ob das nicht nahe gelegen habe. Herr Ha. antwortet, das würden nicht sie entscheiden. Außerdem sei ein Abgleich der Fingerabdrücke auch nur begrenzt aussagekräftig, da andere Personen die Tütchen verpacken würden. Er selbst werde auch nicht oft im Görlitzer Park eingesetzt.
Um 15:15 wird Herr Ha. entlassen. Frau S. wird aufgerufen. Sie ist 28 Jahre und Polizeibeamtin in Berlin. Der Richter bittet sie, zu erzählen, was sich am 29. April ereignet hat. Frau S. berichtet, ein Zeuge habe aus dem Fenster heraus beobachtet, wie zwei Personen im Görlitzer Park mit Drogen gehandelt hätten. Das habe den Einsatzbefehl ausgelöst. Sie habe das Auto gesteuert und sei außen um den Park herum gefahren. Ihre Kolleg*innen seien zu Fuß durch den Park gelaufen. Frau Ho. habe dann sie und die Kolleg*innen auf der anderen Seite des Parks angesprochen und sie auf die Person mit der blauen Jacke aufmerksam gemacht. Die Festnahme habe sie nicht gesehen. Auf Nachfrage des Richters gibt sie an, zu den BTM-Fundorten keine Erinnerung zu haben. Bei dem Fund selbst habe es sich um eine große Tüte gehandelt, in der sich kleine Tüten befanden. Einzelne lose Tüten seien nicht dabei gewesen. Frau S. sagt, sie habe nicht mitbekommen, dass Herr M. (der Bekannte von Frau Ho.) den Verdächtigen verfolgte, sie habe auch nicht mit Herrn M. gesprochen. Sie selbst habe den Mann in der blauen Jacke allerdings die ganze Zeit im Auge gehabt. Sie hätten ihn anhand seiner Hautfarbe und seiner blauen Jacke identifiziert. Herr Ha., der die Festnahme gemacht hat, sei etwa 3-4 Meter vor der Festnahme aus dem Auto ausgestiegen. Laut Festnahmebericht seien bei dem Mann 123 EUR gefunden worden.
Der Staatsanwalt hat keine Fragen an Frau S.
Der Verteidiger fragt, ob und wie Frau S. sich auf die Verhandlung vorbereitet hat. Sie sagt, sie habe den Sachverhalt gelesen. Der Verteidiger will wissen, warum; es entsteht eine kurze Diskussion. Frau S. rechtfertigt sich u.a. damit, dass sie so viele Sachverhalte am Tag habe, dass diese sich manchmal vermischen würden. Wieder mischt sich der Staatsanwalt ein. Die Fragen des Verteidigers würden unzulässige Wertungen enthalten. Der Richter fordert den Verteidiger auf, konkrete Fragen zu stellen. Die Wertung sei Aufgabe des Gerichts. Der Verteidiger solle der Zeugin keine Aussagen in den Mund legen [wird etwas laut].
Der Verteidiger formuliert seine Frage daraufhin um. Dann bittet er Frau S., vorne zum Richterpult zu kommen und eine Skizze des Geschehens anzufertigen. Frau S. gibt währenddessen an, die Festnahme habe sich 30-50 Meter hinter dem Punkt ereignet, an dem sie von Frau Ho. angesprochen wurden. [Während Frau S. zeichnet, bewegt der Staatsanwalt sich nicht von seinem Platz. Als Frau S. fertig ist, nimmt der Verteidiger die Zeichnung mit zu seinem Tisch. Der Staatsanwalt fragt mürrisch und ohne den Verteidiger direkt anzusprechen, ob er das jetzt nur für sich habe zeichnen lassen oder ob er gedenke, die Skizze zu Protokoll zu reichen. Der Verteidiger übergibt die Zeichnung daraufhin dem Richter.]
Anschließend hält der Verteidiger Frau S. vor, Herr Ha. habe die Zielperson mit der blauen Jacke erst gar nicht gesehen und dann von einer Entfernung von 200 Metern gesprochen. Frau S. antwortet, sie könne das nicht bestätigen.
Die Frage des Verteidigers, ob sie die Festnahme beobachtet habe, verneint Frau S. Nachdem Herr Ha. ausgestiegen sei, habe sie das Auto gewendet und sei zu Frau Ho. zurückgefahren. Frau Ho. habe ihr die Tüte übergeben. Herrn M. kenne sie nicht, auch nicht vom Namen. Auf weitere Nachfrage gibt sie an, der Parka sei „dunkelblau” gewesen. Ferner habe es bei dem Einsatz keinen Einsatzleiter gegeben.
Frau S. wird um 15:40 entlassen. Es wird eine zehnminütige Pause eingelegt. Danach gibt der Verteidiger eine Erklärung zur Aussage von Frau S. ab: Die Aussage habe gewollt gewirkt. Durch die Vorbereitung habe sie sich auf die Version ihrer Kolleg*innen festgelegt. Die Inhalte des Sachverhalts habe sie ganz genau gewusst, links und rechts davon habe sie allerdings kaum Erinnerungen gehabt. Außerdem ergäben sich Widersprüche zur Aussage von Herrn Ha., der die Situation viel realistischer geschildert und auch Erinnerungslücken zugegeben habe. Der Aussagen von Frau S. fehle es an Abwägen und kritischer Distanz. Ihr komme daher ein niedriger Beweiswert zu.
Der vierte Zeuge, Herr L. kommt in den Zeugenstand. Er ist 33 Jahre und Polizeibeamter in Berlin. Er schildert die Situation wie folgt: Ein Anwohner habe in der Oppelner Straße im Eingangsbereich des Görlitzer Parks Drogenhandel beobachtet. Er habe einen Mann mit roten Schuhe und roter Mütze beschrieben. Die verdächtige Person sei beim Eintreffen der Polizeibeamt*innen sofort weggerannt. Er sei mit Herrn Ha. hinterher, habe den Mann aber am Ausgang Wiener Straße aus den Augen verloren. Einige Personen seien in die Forster Straße gerannt, wo später eine Person festgenommen wurde. Er selbst sei zu Fuß hinterher gelaufen, später sei er auch am Festnahmeort gewesen. Auf Nachfrage des Richters ergänzt Herr L., er habe mit einer Kollegin aus NRW [Frau Ho.] gesprochen. An einen männlichen Kollegen aus NRW erinnere er sich nicht.
Der Staatsanwalt hat keine Fragen an den Zeugen.
Auf Nachfrage des Verteidigers sagt Herr L., dass er keine Erinnerungen an die Anzahl der Personen in der Forsterstraße habe, auch wisse er nicht mehr, wer sich auf welcher Straßenseite befunden habe. Ob er eine Person mit einer blauen Jacke gesehen habe, könne er ebenfalls nicht mehr sagen. Bei dem BTM-Fund habe es sich um ein großes und mehrere kleine Päckchen gehandelt. Diese seien an die Fachdienststelle weitergeleitet worden. Die Festnahme sei in der Forster Straße/Ecke Reichenberger Straße erfolgt. Auf weitere Nachfrage gibt Herr L. an, dass er sich vage erinnere, dass möglicherweise eine zweite Person kontrolliert wurde. Ob diese ebenfalls durch die Forster Straße gelaufen war und wer gegebenenfalls die Festnahme gemacht habe, könne er jedoch nicht mehr sagen.
Der Zeuge wird um 16:15 entlassen und nimmt im Zuschauer*innenbereich Platz.
Es geht nun um die Planung des nächsten Verhandlungstags. Der Verteidiger möchte die beiden Kolleg*innen von Frau Ho. aus NRW sowie Herrn Be. laden lassen. Herr Be. ist jedoch bis Anfang Dezember in Urlaub. Der Richter fragt den Verteidiger daraufhin, ob er seine Beweisanträge nicht gleich stellen wolle. Dieser möchte zuerst über die U-Haft sprechen und beantragt, den Haftbefehl außer Kraft zu setzen: Nach den Zeugenaussagen sei nicht mehr klar, wie viele Tüten bzw. wie viel Gramm Marihuana tatsächlich gefunden wurden. Daher handele es sich nicht mehr mit Gewissheit um eine „nicht geringfügige Menge“ und die angeklagte Tat sei möglicherweise aus dem Verbrechensbereich raus (Verbrechen = mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe). Ein auf „Wiederholungsgefahr“ gestützter Haftbefehl sei daher nicht mehr gerechtfertigt. Der Staatsanwalt beantragt, den Haftbefehl aufrecht zu erhalten.
Dann stellt der Verteidiger seinen Beweisantrag zur Aussage von Frau Ho. und Frau S. Ein Wahrnehmungspsychologe von der Universität Gießen soll mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragt werden. Dieses werde ergeben, dass Polizist*innen nicht besser sehen können als Lai*innen, sondern lediglich besser darin geschult seien, selbstsicher aufzutreten und sich Erinnerungslücken nicht anmerken zu lassen. Darüber hinaus seien Wiedererkennungsleistungen grundsätzlich schlechter, wenn es darum gehe, Menschen zu identifizieren, die einer anderen ‚Rasse‘ angehören. Das hätten Studien aus den USA ergeben; der Befund werde dort unter dem Stichwort „Cross-Race-Effect“ diskutiert. Studien in Deutschland und Österreich seien zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen. Das Gutachten werde zeigen, dass eine Verwechslung des Angeklagten vor diesem Hintergrund wahrscheinlich sei.
Der Richter sagt, er habe zu dem Antrag zwei Anmerkungen: Erstens habe der Sachverständige die Aussagen der Zeuginnen nicht mitbekommen. Zweitens gehe es doch gar nicht um das Wiedererkennen der Gesichtszüge.
Der Staatsanwalt stellt fest, dass das Gericht die Glaubwürdigkeit der Zeug*innen aus eigener Sachkunde beurteile. Der Antrag sei daher abzulehnen.
Der Richter unterbricht die Verhandlung, um sich mit den Schöff*innen zu beraten. Nach wenigen Minuten verkündet er, dass der Haftbefehl aufrechterhalten werde. Die Entscheidung über den Beweisantrag wird vertagt.
Ende des Verhandlungstages.