Zur Vorgeschichte:
Abdu A. zeigte im Herbst 2015 einen Türsteher eines Berliner Clubs wegen Körperverletzung an. Dieser soll ihn wiederholt aus rassistischen Motiven nicht in den Club gelassen und – als es an einem Abend darüber zum Streit kam – ins Gesicht geschlagen haben. Das Verfahren gegen den Türsteher wurde aus Mangel an Beweisen eingestellt, obwohl Abdu A.s Verletzungen polizeilich dokumentiert sind. Stattdessen muss sich Abdu A. am 06.12.2017 vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Genannter Türsteher hatte ebenfalls Anzeige erstattet und behauptet, von Abdu A. mit Steinen beworfen worden zu sein.
Erster Verhandlungstag 6.12.2017
Zweiter Verhandlungstag 20.12.2017
Erster Verhandlungstag 8.7.2016 – der Prozess wurde danach ausgesetzt, weil der Richter für befangen erklärt wurde